Hallo, ich hätte gerne einen juristischen Rat zu folgendem Sachverhalt: Mein Ex hat vor wenigen Jahren, bei der Telekom einen Vertrag abgeschlossen (Internet, Telefon etc.).
Als er aus der gemeinsamen Wohnung ausziehen musste, habe ich ihm gesagt, ich würde die Kosten des Vertrages weiter tragen, was ich auch getan habe (unterschrieben hat damals nur er).
Er kündigte auf mein Bitten hin, diesen Vertrag zu Mai diesen Jahres und forderte mich anschließend auf, die Geräte (Router, receiver) an die Telekom zurück zu schicken.
Er sandte mir die nötigen Unterlagen zu, in denen darauf hingewiesen wurde, die Geräte der Telekom in einer bestimmten Frist zukommen zu lassen.
Ich bin dieser Aufforderung nicht nachgekommen (ist einfach vergessen worden). Nun hat mein Ex vom Anwalt der Telekom Post bekommen, in der er aufgefordert wird, einen Betrag über knapp 300 Euro zu bezahlen, da die Rücksendefrist für die Geräte verstrichen sei.
Diesen Betrag fordert er jetzt von mir und droht mir mit einer zivilrechtlichen Klage, sollte ich ihm das Geld nicht zukommen lassen (ich habe ihn gebeten halbe/halbe zu machen, er ist nicht einverstanden, da es mein Verschulden sei).
Nun die Frage: Kann er damit durchkommen? Hat er das Recht, das Geld von mir zu fordern, obwohl der Vertrag komplett auf seinen Namen lief ?
Zählt meine mündliche Zusage (bzw. Whatsapp) mich darum zu kümmern ?
Es war sein Vertrag. Er hat selber nichts unternommen, das die Geräte pünktlich zurück geschickt werden (hätte sie bei mir abholen können), außer mich darum zu bitten.
Hätte er sich persönlich kümmern müssen (da es sein Vertrag war), bevor die Telekom rechtliche Schritte einleitet ?
(Er wurde ja sicherlich über Mahnungen darüber informiert, das die Geräte noch nicht zurück geschickt wurden). Vielen Dank im Voraus für die Antwort.
Vertrag Internet/Telefon
3. Oktober 2018
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Frage vom 3. Oktober 2018 | 14:28
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag Internet/Telefon
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#1
Antwort vom 4. Oktober 2018 | 13:38
Von
Status: Lehrling (1613 Beiträge, 610x hilfreich)
Zitatda die Rücksendefrist für die Geräte verstrichen sei. :
Das ist meist Blödsinn.
Jetzt zurückschicken, Kopie vom Beleg an den Anbieter und den Anwalt mit gleichzeitiger Mitteilung, dass man die Forderung mangels Verzug zurückweist. Muss aber der Vertragspartner (hier der Ex) machen.
#2
Antwort vom 4. Oktober 2018 | 14:16
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Genau! Einfach zurücksenden und Zustellbericht, sowie Original-Einsendebeleg gut aufbewahren.
Die Rechnungen für Leihgeräte sind meist unberechtigt überhöht, da der Neu- statt dem Zeitwert angegeben wird. Eigentlich dienen die Rechnungen quasi als letzte Rücksendeaufforderung.
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