Vertrag Kabelfernsehen unwirksam?

27. Oktober 2007 Thema abonnieren
 Von 
weezermad
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag Kabelfernsehen unwirksam?

Hallo,

ich habe bei Kabel Deutschland einen Vertrag auf Kabelfernsehen abgeschlossen, dessn Vertragslaufzeit am 21.10. begann.
Als ich vorgestern meinen Receiver inkl. Smart Card erhielt, stellte ich fest, dass ich keine Programme empfangen kann. Wie sich herrausstellte, ist bis in meine Wohnung kein Anschluss gelegt. 2 Mieter in dem 8 Parteien-Mietshaus haben einen Anschluss auf eigene Kosten.
Allerdings habe ich Kabel De. vor Vertragsabschluss darauf aufmerksam gemacht, dass ich bisher kein analoges Kabel-TV empfangen kann und daher davon ausgehe, dass noch technische Installationen mit Zusatzkosten verbunden sind.
Daraufhin sagte man mir, dies sei nicht der Fall, Kabel-TV ist verfügbar und das klappt dann schon alles ohne Mehrkosten.
Jetzt beharrt KDE darauf, dass sie nur bis zum Übergabeüunkt verantwortlich sind.

Kann ich den Vertrag (Mindestlaufzeit 12 Monate) vorher kündigen oder für nichtig erklären?Kommt das Fernabsatzgesetz mit 14 Tage Rückgabe ins Spiel? Der Vertrag wurde per Telefon geschlossen.

Danke.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
nataly
Status:
Lehrling
(1238 Beiträge, 611x hilfreich)

Ich würde in jedem Fall widerrufen. Wenn es nicht möglich ist, meldet sich Kabel De.

0x Hilfreiche Antwort

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