Vertrag Möbelhaus Unterschrift

10. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Märgen
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 5x hilfreich)
Vertrag Möbelhaus Unterschrift

Hallo und guten Tag liebe Leser,

ich habe eine Frage. Meine Frau hat in einem Möbelhaus was bestellt und als Vertragspartner uns BEIDE angegebenen. Wir stehen auch auf dem Vertrag als genannte Empfänger und Abnehmer des Möbelstücks.

Dann ist unten auf der "Bestellung" und dem Vertrag die Möglichkeit zur Unterschrift durch den Vertreter des Möbelhauses und 2 Unterschriftenmöglichkeiten für die zwei Abnehmer.

Nun hat aber nur sie unterzeichnet.

Ist dieser Vertrag so dennoch korrekt? Wäre das ein Anfechtgrund wenn ich z.B. die Möbel nicht wöllte? Immerhin habe ich nicht unterzeichnet. Oder fallen "wir" mit einer Unterschrift (von nur einem von uns) unter Gesamtehe"unterschrift"?

Ich würde mich über fachkundige Meinungen freuen.

Vielen Dank und beste Grüße

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Brabinder Singh
Status:
Schüler
(385 Beiträge, 153x hilfreich)

> Ist dieser Vertrag so dennoch korrekt?

Ja. In Streitfall, dein Frau Vertragspartner und Haftung. Firma kann egal, was sie macht mit dir.

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