Vertrag Pflegeheim - wer kommt für Kosten auf?

13. März 2023 Thema abonnieren
 Von 
pc-mw
Status:
Frischling
(26 Beiträge, 4x hilfreich)
Vertrag Pflegeheim - wer kommt für Kosten auf?

Hallo zusammen,

ich habe bis Anfang 2022 die Betreuung meiner alkoholkranken Mutter übernommen.

Nachdem Sie in 2021 wiedermal ihre Wohnung verwüstet hat und es ihr gesundheitlich nicht gut ging, kam sie erstmal ins Krankenhaus. Nachdem sie dort ca. 3 Monate lang wieder aufgepeppelt wurde, ging es auf die Suche nach einer neuen Bleibe, der bisherige Vermieter hatte die Wohnung gekündigt. Eine Unterbringung bei mir kam und kommt nicht in Frage. Eine eigene Wohnung ist aufgrund der gesundheitlichen Situation ebenfalls nicht möglich gewesen.

Nach langer Suche habe ich dann einen Pflegeplatz in einem Heim für sie gefunden. Die ganzen Verträge usw. habe natürlich ich unterschrieben, meine Mutter bekommt Pflegegeld und Unterhalt vom meinem Vater, da sie noch nicht geschieden sind - aber schon seit 20 Jahren getrennt lebend sind.

Die ersten 3 Monate habe ich die Zuzahlung zu den Heimkosten übernommen. In dieser Zeit habe ich dann auch Anträge beim Sozialamt gestellt. Die Bearbeitung dort zieht sich aber sehr in die Länge.

Seit ca. April/Mai 2022 habe ich die Betreuung offiziell abgegeben und dies wird nun von einem staatlich gestellten Betreuer übernommen.

Nun fordert das Heim von mir für knapp 9 Monate die Heimkosten ein, das sind weit über 30.000 EUR.

Wie ist die Rechtslage hier? Kann die Pflegeeinrichtung von mir die kompletten Kosten verlangen, weil ich mit der Unterschrift, die ich als Betreuer für meine Mutter getätigt habe, hier in vollem Umfang im Vertrag hafte?

Liebe Grüße

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von pc-mw):
Kann die Pflegeeinrichtung von mir die kompletten Kosten verlangen, weil ich mit der Unterschrift, die ich als Betreuer für meine Mutter getätigt habe, hier in vollem Umfang im Vertrag hafte?
Hast Du den Zusatz "als Betreuerin" (o.ä.) neben Deine Unterschrift gesetzt?

Falls nicht, bist Du halt die Vertragspartnerin. Und damit erstmal in der Pflicht zur Zahlung.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116308 Beiträge, 39245x hilfreich)

Zitat (von pc-mw):
die Betreuung meiner alkoholkranken Mutter übernommen.

Bedeutet was konkret? Mal "einfach so" oder wie muss man sich das vorstellen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

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