Vertrag ändern

13. April 2010 Thema abonnieren
 Von 
Max_Muster
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertrag ändern

Hallo,

ich habe mir jemanden einen Vertrag geschlossen. Allerdings haben wir etwas vergessen zu erwähnen.
Wie trage ich das am besten und rechtmäßig nach?

Viele Grüße

-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Entweder macht ihr einen Ergänzungsvertrag, der sich auf den ursprünglichen bezieht und explizit auf den ersten Bezug nimmt à la

"Hiermit vereinbaren ... und ..., den am ... geschlossenen Kaufvertrag über einen Fisch wie folgt abzuändern:

(1) Der Fisch wird unter Ausschluß der Gewährleistung verkauft.

(2) In Absatz 2, Satz 3, wird "bis zur Bezahlung" ersetzt durch "bis zur vollständigen Bezahlung".
"

Oder ihr macht einen neuen Vertrag, der den ursprünglichen Vertrag ausdrücklich aufhebt:

"§1. Der Vertrag vom ... über den Verkauf eines Fisches von ... an ... wird hiermit einvernehmlich aufgehoben und in seiner Gänze - einschließlich eventueller mündlicher Nebenabreden - durch die Regelungen dieses Vertrages ersetzt. Weitere diesbezügliche Vereinbarungen bestehen nicht.

..."


-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12313.09.2012 15:30:27
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 302x hilfreich)

Oft reicht auch ein zusätzlicher Schriftverkehr ohne formale Vertragsänderung:

" ... weise ich darauf hin, das der Fisch 1-2 Wochen alt und ungekühlt gelagert wurde."

dann könnte der VK akzeptieren oder wegen Mängeln vom Vertrag zurücktreten

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Max_Muster
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Würde es auch reichen, wenn der Verkäufer in seinen Vertrag den Nachtrag macht, und dem Käufer dann davon eine Kopie schickt? Oder wäre das für den Käufer wegen der Kopie zu unsicher?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Max_Muster
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Oder was ist mit der Möglichkeit, dass der Käufer den Vertrag per Einschreiben an den Verkäufer schickt, und dieser dann die Angaben ergänzt?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Kopie ist immer riskant, wenn eine Seite die Authentizität bestreitet.

Und im Original rumschreiben würde ich auch nicht, sonst gibt es hinterher Streit, wer angeblich was "verfälscht" hat.

Ich würde einen der beiden von mir beschriebenen Wege gehen.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Max_Muster
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Lässt sich so was auch auf dem Postweg lösen? Also das der Vk z.B. dem Käufer ein Schreiben schickt Hiermit bestätige ich, dass der am xx.xx.xxx verkaufte Fisch die Farbe rot hat. Und das Unterschreibt?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Max_Muster
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Also so ein schreiben vom Verkäufer sollte doch gehen, oder? Und wie müsste das dann am besten aussehen?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

Ein Schreiben vom VK allein ändert doch keinen bestehenden Vertrag. Da müssen beide Seiten schon entsprechende Dokumente austauschen bzw. unterschreiben.

Z.B. formuliert VK Vertragsänderung, macht 2 Exemplare, unterschreibt beide, schickt sie dem K, der unterschreibt eines und schickt es zurück.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Max_Muster
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Also wie ich es sehe ist es wahrscheinlich am besten, den Vertrag komplett neu zu machen. Der Vertrag soll ja aber eigentlich nicht geändert werden, sondern es soll z.B. nur die Seiennummer des verkauften Fisches nachgetragen werden, da diese bei Vertragsabschluss vergessen wurde in das vorgesehene Feld einzutragen. Ändert das etwas an der Situation?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
ist es wahrscheinlich am besten, den Vertrag komplett neu zu machen


Neeeeein, bitte lies doch, was ich geschrieben habe. "Entweder macht ihr einen Ergänzungsvertrag..."

Das reicht doch in dem Fall völlig aus, wenn es nur um eine "kleine" Änderung geht.

quote:
es soll z.B. nur die Seiennummer des verkauften Fisches nachgetragen werden, da diese bei Vertragsabschluss vergessen wurde in das vorgesehene Feld einzutragen


Änderungs- bzw. Ergänzungsvertrag. Auf gar keinen Fall in schon vorhandenen Formularen rumschreiben, das kann immer böse enden. Irgendwann "verliert" die Gegenseite ihr Original und behauptet, du hättest dein Original manipuliert.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Max_Muster
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 1x hilfreich)

Kann den Ergänzungsvertrag auch der K anfertigen, und dem VK unterschrieben zusenden? Und sollte dieser mit einer Fristsetzung zum unterschreiben per Einschreiben geschickt werden?

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
TimeTrial
Status:
Praktikant
(900 Beiträge, 298x hilfreich)

quote:
Kann den Ergänzungsvertrag auch der K anfertigen, und dem VK unterschrieben zusenden?


Ja, das kann jede der beiden Seiten.

quote:
Und sollte dieser mit einer Fristsetzung zum unterschreiben per Einschreiben geschickt werden?


Kann man machen. Noch sicherer wäre, wenn du schon an der Gegenseite zweifelst, in den Änderungsvertrag eine Klausel aufzunehmen wie "diese Vereinbarung wird nur wirksam, wenn beiden Seiten bis zum DD.MM.YYYY nachweislich ein unterschriebenes Exemplar zugegangen ist".

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.355 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen