Vertrag auf meinen Namen abgeschlossen durch Familienmitglied

30. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12306.05.2020 14:39:44
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertrag auf meinen Namen abgeschlossen durch Familienmitglied

Hallo liebes Forum,

es geht um einen Handy Vertragsabschluss durch meinen Vater. Kürzlich habe ich davon erfahren da ich meine Schufa Daten zum ersten Mal beantragt habe für Vermieter und ich dann Schritt für Schritt erstmal herausfinden musste wie das ganze zu Stande gekommen ist. Das ganze hat wohl August 2017 seinen Ursprung und hat mit ca. 125€ angefangen. Das Problem hierbei ist, dass ich den Vertrag nicht selber abgeschlossen habe und ich davon aber auch nichts wusste. Zu dem Zeitpunkt habe ich schon bei meinem Partner in einer anderen Stadt gewohnt, allerdings bin ich erst später dort offiziell eingezogen (sprich ich habe mich umgemeldet Anfang 2018). Das ganze ging wohl zuerst über ein Inkassobüro und später dann über das Amtsgericht/eine Kanzlei. Briefe habe ich niemals zu Gesicht bekommen weder noch einen Haftbefehl oder was auch immer noch an mich geschickt worden sein muss. Demnach konnte ich auch keinen Einspruch einlegen. Die Kosten sind mittlerweile sehr hoch und ich möchte diese auch nicht zahlen müssen weil ich diesen Vertrag schließlich nicht abgeschlossen habe zudem sind die Schufa Einträge bei den Vermietern ein großes Problem und ich weiß nicht was ich nun tun kann.
Habt Ihr eine Idee oder Tipps, ich wäre Euch sehr dankbar! :)

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Was sagt denn der Vater dazu?
Aus der Sache kommt man schwer raus wegen der vermeintlich erfolgten Zustellung der Gerichtsbriefe.
Wurde der Vertrag von Deinem Vater genutzt? Gibt es Hintergründe wie finanzielle Situation oder Demenz? Was ist mit den Gerichtsbriefen geschehen?
Welche Briefe hätten Dich nach der Ummeldung erreichen müssen? Wenn die Schreiben vom Gericht vermutlich erst 2018 gekommen sind, dann kannst Du evtl. noch dagegen vorgehen.
Lass Dir eine vollständige Forderungsaufstellung nebst Historie zukommen. Dann kann man die Möglichkeiten prüfen. Das wird aber ein langer und beschwerlicher Weg. Da vergehen leicht 6-12 Monate oder mehr.

-- Editiert von Mr.Cool am 30.01.2020 12:00

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Als erstes sollte man mal Strafanzeige stellen. Betrug, Idenditätsmissbrauch, Kreditgefährdung sind keine Kleinigkeiten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
guest-12306.05.2020 14:39:44
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank erstmal für deine Antwort.

Zitat (von Mr.Cool):
Was sagt denn der Vater dazu?


Er sagt er könne sich nicht mehr genau dran erinnern da es schon so lange her sei. Er aber bereit wäre die Ratenzahlung zu übernehmen. Das hilft mir allerdings nicht bei den Schufa Einträgen weiter!

Zitat (von Mr.Cool):
Wurde der Vertrag von Deinem Vater genutzt? Gibt es Hintergründe wie finanzielle Situation oder Demenz? Was ist mit den Gerichtsbriefen geschehen?


Der Vertrag wurde von ihm genutzt er kann sich dazu aber wie gesagt nicht äußern. Zur finanziellen Situation könnte ich nur davon ausgehen das er für den Vertrag nicht auf seinen Namen machen konnte da meine Eltern damals einen Kredit aufgenommen haben und immer noch abzahlen. Habe in der Zwischenzeit recherchiert und es soll wohl ein Vollstreckungsbescheid angekommen sein, den habe ich selber allerdings nie in den Händen gehalten.

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#4
 Von 
guest-12306.05.2020 14:39:44
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Als erstes sollte man mal Strafanzeige stellen. Betrug, Idenditätsmissbrauch, Kreditgefährdung sind keine Kleinigkeiten.


Darüber habe ich auch schon nachgedacht, möchte aber natürlich nicht das mein Vater große Probleme bekommt und versuche daher erstmal hier im Forum Antworten zu bekommen.

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#5
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Da wirst Du aber nicht drumherumkommen oder die Schufa bleibt ewig schlecht. Ohne Strafanzeige kommst Du da nicht mehr persönlich raus. Wenn Dein Vater einsichtig ist und mithilft die Sache aufzuklären, wird es noch halbwegs glimpflich ausgehen.
Welche Summe ist denn aufgelaufen? Der finanzielle Schaden ist vermutlich niedriger als der Schaden über Schufa u.a. Auskunfteien. Und da wird man Deine Unschuld nicht ohne Strafanzeige feststellen können.

Fordere umgehend die Belege(mit Titelkopie) an und melde Dich sofort hier, denn ab Kenntnis vom Titel laufen kurze Fristen! Streite bereits vorab die Forderung ab und das ein Identitätsmißbrauch stattgefunden hat. Den Vater brauchst Du da noch nicht erwähnen. Durch die Ummeldung ist hoffentlich nachweisbar, dass Du keine Gerichtsbriefe erhalten hast.

-- Editiert von Mr.Cool am 30.01.2020 13:54

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#6
 Von 
guest-12306.05.2020 14:39:44
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Welche Summe ist denn aufgelaufen?

Mittlerweile bei ~ 660€

Zitat (von Mr.Cool):
Fordere umgehend die Belege(mit Titelkopie) an und melde Dich sofort hier, denn ab Kenntnis vom Titel laufen kurze Fristen! Streite bereits vorab die Forderung ab und das ein Identitätsmißbrauch stattgefunden hat. Den Vater brauchst Du da noch nicht erwähnen. Durch die Ummeldung ist hoffentlich nachweisbar, dass Du keine Gerichtsbriefe erhalten hast.


Habe durch das Inkassobüro den Namen der Kanzlei herausfinden können und vor ein paar Tagen mit einer angestellten Gesprochen und ausgemacht das sie mir Infos per E-Mail zukommen lässt, mir wurde dann gestern per E-Mail ein - ich zitiere "Vollstreckungsbescheid vom 19.09.2017 aufgrund des am 24.08.2017 erlassenen und am 26.08.2017 zugestellten Mahnbescheids." zugeschickt. Wo fordere ich denn nun die Belege an? und streite ich bei der Kanzlei dann auch die Forderung ab? Tut mir leid wenn das blöd rüberkommt, habe so etwas bisher noch nicht machen müssen :)

Edit: Muss noch hinzufügen, auf dem Bescheid steht allerdings noch eine Summe von ~320€ am Telefon sagte man mir allerdings den anderen Betrag.

-- Editiert von Schokobon am 30.01.2020 14:45

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#7
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat:
Wo fordere ich denn nun die Belege an? und streite ich bei der Kanzlei dann auch die Forderung ab?
Der Fall liegt offenbar bei einer Anwaltskanzlei. Vorsicht - lass Dich ohne Belege nicht verunsichern. Entscheidend ist nur ob ein Titel vorliegt. Verlange bei der Kanzlei eine vollständige Forderungsaufstellung nebst Titelkopie. Verlange gleichzeitig Vertragsunterlagen/Datenauskunft mit vollständigen Daten beim Mobilfunkanbieter mit Bezug auf DSGVO an. Das kann vorteilhaft sein um die Forderung wg. Schufa abzustreiten. Vielleicht sind die Daten unstimmig(Geburtsdatum vom Vater)?
Wenn der Vollstreckungsbescheid 2017 vor der Ummeldung eingegangen ist, wird es doppelt schwierig. Kannst schon mal an die Bezahlung denken und eine Zahlungsvereinbarung mit Deinem Vater entwerfen. Natürlich auch ein schriftliches Schuldeingeständnis einholen. Anschließend mit der Kanzlei aushandeln inwieweit man den Schufa-Eintrag zurücknehmen würde, wenn bezahlt wird und ein Nachweis über Identitätsmißbrauch erfolgt(Anzeige).

-- Editiert von Mr.Cool am 30.01.2020 15:17

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#8
 Von 
guest-12306.05.2020 14:39:44
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Zitat:
Wo fordere ich denn nun die Belege an? und streite ich bei der Kanzlei dann auch die Forderung ab?
Der Fall liegt offenbar bei einer Anwaltskanzlei. Vorsicht - lass Dich ohne Belege nicht verunsichern. Entscheidend ist nur ob ein Titel vorliegt. Verlange bei der Kanzlei eine vollständige Forderungsaufstellung nebst Titelkopie. Verlange gleichzeitig Vertragsunterlagen/Datenauskunft mit vollständigen Daten beim Mobilfunkanbieter mit Bezug auf DSGVO an. Das kann vorteilhaft sein um die Forderung wg. Schufa abzustreiten. Vielleicht sind die Daten unstimmig(Geburtsdatum vom Vater)?
Wenn der Vollstreckungsbescheid 2017 vor der Ummeldung eingegangen ist, wird es doppelt schwierig. Kannst schon mal an die Bezahlung denken und eine Zahlungsvereinbarung mit Deinem Vater entwerfen. Natürlich auch ein schriftliches Schuldeingeständnis einholen. Anschließend mit der Kanzlei aushandeln inwieweit man den Schufa-Eintrag zurücknehmen würde, wenn bezahlt wird und ein Nachweis über Identitätsmißbrauch erfolgt(Anzeige).

-- Editiert von Mr.Cool am 30.01.2020 15:17


Das werde ich auf jeden Fall heute noch erledigen, danke!
Ich würde einfach mal behaupten die Daten werden übereinstimmen, schließlich hat er meine Daten angegeben und kennt meinen Geburtstag. Was ich allerdings nicht verstehe ist das ohne Unterschrift oder vorzeigen eines Personalausweises ein Vertrag zu Stande kommen kann.
Neben dem Vollstreckungsbescheid gab es auch einen Haftbefehl Anfang 2019 davon habe ich auch nie etwas mitbekommen!
Mein Vater hat einer Ratenzahlung ja schon zugestimmt also müsste ich das nur noch mit der Kanzlei klären, ich danke an dieser Stelle schon mal für die Hilfe und falls sich etwas neues ergibt werde ich das auf jeden Fall mitteilen.

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#9
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Berichte in jedem Fall!
Mich wundert, das es so weit gekommen ist ohne das man Deine neue Anschrift ermittelt hat. Daher könnte es Abweichungen im Datensatz geben.
Da man Verträge mit wenigen Klicks oder per Telefon abschliessen kann, ist nicht mal eine Unterschrift nötig. Die Schuldfrage wird sich mit den Antragsunterlagen beim Mobilanbieter aufklären, wenn zuerst eine Einzugsermächtigung auf Deinen Vater(sein Konto) lief - alles Nachweise für Deine Entlastung. Vielleicht solltest Du den "Täter" gleich mit zur Polizei mitnehmen?

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#10
 Von 
eh1960
Status:
Senior-Partner
(6277 Beiträge, 1501x hilfreich)

Zitat (von Schokobon):
Das Problem hierbei ist, dass ich den Vertrag nicht selber abgeschlossen habe und ich davon aber auch nichts wusste.

Sie haben den Vertrag gar nicht abgeschlossen - abgeschlossen hat ihn Ihr Vater...
Es sei denn, er wäre ausdrücklich vertretungsberechtigt gewesen.

Sie sollten dringend einen Anwalt konsultieren. Wenn Ihr Vater unter Ihrem Namen einen Vertrag abschließt, sind nämlich nicht Sie der Vertragspartner, sondern Ihr Vater*.

In einem Fall wie dem beschriebenen muß man das im Streitfall dann glaubhaft machen, daß man selber nicht den Vertrag geschlossen hat, aber das ist durchaus machbar.

_____________________________

*) Man kann unter falschem Namen wirksame Verträge abschließen, dagegen kann man aber für einen anderen nur dann einen Vertrag abschließen, wenn man vorher dazu ausdrücklich ermächtigt wurde.

Signatur:

Eine "UG" gibt es nicht. Es gibt nur die "UG haftungsbeschränkt".

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#11
 Von 
guest-12306.05.2020 14:39:44
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von eh1960):
Zitat (von Schokobon):
Das Problem hierbei ist, dass ich den Vertrag nicht selber abgeschlossen habe und ich davon aber auch nichts wusste.

Sie haben den Vertrag gar nicht abgeschlossen - abgeschlossen hat ihn Ihr Vater...
Es sei denn, er wäre ausdrücklich vertretungsberechtigt gewesen.

Sie sollten dringend einen Anwalt konsultieren. Wenn Ihr Vater unter Ihrem Namen einen Vertrag abschließt, sind nämlich nicht Sie der Vertragspartner, sondern Ihr Vater*.

In einem Fall wie dem beschriebenen muß man das im Streitfall dann glaubhaft machen, daß man selber nicht den Vertrag geschlossen hat, aber das ist durchaus machbar.

_____________________________

*) Man kann unter falschem Namen wirksame Verträge abschließen, dagegen kann man aber für einen anderen nur dann einen Vertrag abschließen, wenn man vorher dazu ausdrücklich ermächtigt wurde.


Vielen Dank für die Antwort.
Nein er war nicht dazu berechtigt. Zumal ich meine Erlaubnis für einen Vertrag auch nicht erteilt hätte.
Wenn ich beweise, das nicht ich es gewesen bin sondern mein Vater bzw. wenn mein Vater das bestätigen würde, könnte man den Fall dann auf seinen Namen "überschreiben"?

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#12
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Mit "Fall überschreiben" meinst du wohl "den Vertrag auf ihn überschreiben" oder geht es dir um irgendwelche Schadensersatzposten?

Die können sich aussuchen, ob sie den Vertrag auf ihn laufen lassen oder hierfür Schadensersatz verlangen wollen.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

So einfach ist das nicht, da das Urteil gegen Dich ergangen ist.

eh1960 und ich verfolgen genau den gleichen Gedankengang - wenn die Unterlagen (Daten beim Mobilfunkanbieter etc.) auf Deinen Vater hindeuten, dann ist es der Vertrag Deines Vaters. Trotzdem erledigt sich damit nicht das Urteil. Es hilft aber ungemein, wenn z.B. die ursprüngliche Bankverbindung Deines Vaters in den Unterlagen stehen sollte. Solche Indizien erhöhen die Glaubwürdigkeit Deiner Einwendungen.
Wenn der Einmelder die Schufa-Forderung nicht auf dem kleinen Dienstweg löscht, dann wird ein Anwalt noch immense Kosten verursachen und das gehört auch mit auf die Rechnung an Deinen Vater.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#14
 Von 
guest-12306.05.2020 14:39:44
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Mit "Fall überschreiben" meinst du wohl "den Vertrag auf ihn überschreiben" oder geht es dir um irgendwelche Schadensersatzposten?

Die können sich aussuchen, ob sie den Vertrag auf ihn laufen lassen oder hierfür Schadensersatz verlangen wollen.


Wäre auch zu schön gewesen wenn das Funktionieren würde! Der Vertrag ist ja mittlerweile sowieso abgelaufen da wurden anscheinend nur die letzten Raten nicht bezahlt. Ich meinte, dass z.B. die Schufa Einträge dann gelöscht werden und bei ihm aufgeführt werden könnten denn das ist mein eigentlicher Dorn im Auge. Den Rückstand zu begleichen an sich fände ich nicht schlimm da er die Kosten ja sowieso übernimmt.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Gegen die Schufaeinträge solltest du schon vorgehen können. Wenn man es genau nimmt, hast du ja, wenn du keinen Vertrag mit Vodafone geschlossen hast, ja auch nicht deine Einwilligung dafür erteilt, dass das da eingetragen werden darf.

Ich würde mich darauf konzentrieren und vielleicht tatsächlich erstmal versuchen, da raus zu kommen, ohne den Vater reinzureiten. Vielleicht lässt sich das vermeiden. Natürlich ist es, wenn nötig, richtig, wie oben gesagt wurde: Den Kopf würde man ihm wohl trotzdem nicht abreißen. Vielleicht ging er von deiner Einwilligung aus; vielleicht weißt du es auch nur selbst nicht mehr. Wer weiß das schon^^

Geh erst mal ganz nüchtern an die Löschung der Einträge ran.

PS: Keine Ahnung, wie ich auf Vodafone komme :D

-- Editiert von Droitteur am 30.01.2020 21:48

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von Droitteur):
Wenn man es genau nimmt, hast du ja, wenn du keinen Vertrag mit Vodafone geschlossen hast, ja auch nicht deine Einwilligung dafür erteilt, dass das da eingetragen werden darf.

Korrekt. Und damit wäre der Eintrag auch zu löschen.

Problem: die bekanntermaßen löschunfreudige Schufa wird das nicht auf Zuruf machen - wie also beweisen?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Droitteur
Status:
Lehrling
(1598 Beiträge, 406x hilfreich)

Ja, da hast schon Recht; schon möglich, dass es leider doch erforderlich wird, um glaubwürdiger zu erscheinen.
Nur würde ich es nach Möglichkeit ohne versuchen; das würde mir nicht gefallen, den Vater anzuzeigen. Vielleicht würde ich den Schufaeintrag, der doch auch wieder vergeht, sogar hinnehmen; je nachdem wie die Beziehung ist natürlich^^ Nur als Vater würde ich mich wahrscheinlich lieber selbst ans Messer liefern, wenn ich anders keine guten Chancen fürs Kind sehe :D

In einer gerichtlichen Auseinandersetzung, wenn es so weit kommen müsste, würde es sicher auch niemandem unplausibel erscheinen; ich meine, es würde kein Gericht doof fragen, warum man den Vater denn nicht anzeige. Und es bestünde, meine ich, auch eine gute Chance, dass auch in dieser Situation kein Strafverfahren eingeleitet wird, wenn Schokobon nicht selbst das initiiert. Selbst bei Anzeige durch das Unternehmen könnte ich mir eine Einstellung noch eher vorstellen als bei Anzeige durch Schokobon.

-- Editiert von Droitteur am 30.01.2020 22:35

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
guest-12306.05.2020 14:39:44
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Hallo Ihr Lieben!

Ist mittlerweile ja etwas Zeit vergangen und ich habe bisher nur eine unbefriedigende Antwort vom Mobilfunkanbieter erhalten. Es gab einen Mobilfunkvertrag, der April 2017 gekündigt und Juli 2017 an einen Inkassopartner übergeben wurde und aus Datenschutzgründen könnten Sie sonst keine weiteren Details herausgeben (z.B. angegebene Kontodaten). Die Kanzlei habe ich nochmals angeschrieben nachdem ich mit Mr. Cool darüber geschrieben hatte und seit fast drei Wochen ist noch immer nichts bei mir angekommen. Bin also nicht weitergekommen :augenroll: und bei den Vermietern kommt der Schufaeintrag natürlich super an :sad: !

Zitat (von Droitteur):

PS: Keine Ahnung, wie ich auf Vodafone komme :D


Wahrscheinlich weil die ganz böse sind :P

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#19
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Was ein Unfug - entweder es ist Dein Vertrag und die müssen Auskunft geben oder er ist es nicht und die Forderung bei einer anderen Person einfordern. :augenroll:
Sofort Beschwerden beim Bundes-Datenschutzbeauftragten einlegen. Der ist für diese Firmen zuständig.
Ansonsten bliebe der Weg über Strafanzeige und Akteneinsicht oder einen freundlichen Kripobeamten. ;) Dann hättest Du mehr Gewissheit.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

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#20
 Von 
guest-12306.05.2020 14:39:44
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist wieder etwas Zeit vergangen und in der Zwischenzeit habe ich bei der Polizei Anzeige erstattet - allerdings gegen Unbekannt. Diese habe ich dann dem Anwalt geschickt, bisher kam noch keine Antwort. Habe auch versucht die Daten bei der Schufa rauslöschen zu lassen was auch fürs erste vielversprechend klang bei der Dame am Telefon. Sie hat eine Anfrage an Ihren Inkassopartner geschickt und deren Antwort war ich zitiere "Unser Vertragspartner bestätigte hierzu das Vorliegen der Meldevoraussetzungen. Darüber hinaus teilte uns unser Vertragspartner mit, dass der Forderung ein Schuldtitel (hier Daten vom Schuldtitel) zugrunde liegt. Ein möglicher Identitätsmissbrauch durch Dritte konnte nicht festgestellt werden. Vertragsunterlagen liegen uns generell nicht vor." Wenn ich weitere Fragen hätte könnte ich mich mit der einmeldenden Stelle in Verbindung setzen... und noch die Belehrung darüber, dass die Löschung erst nach begleichen der Schuld stattfinden wird. Also so langsam macht mich das ganze echt wütend. :bang:

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