Vertrag auf meinen Namen abgeschlossen worden

16. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
skozi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)
Vertrag auf meinen Namen abgeschlossen worden

Hallo!

Und zwar habe ich heute ein Brief vom Amtsgericht bekommen mit einer Mahnung wo stand ich hätte einen Vertrag mit 1&1 abgeschlossen hätte und seit Juli 2015 nicht mehr gezahlt wurde.

Das Problem ist nur ich habe nie einen Vertrag abgeschlossen oder irgendwo meine Unterschrift drunter gesetzt, zu dieser Zeit geschweige denn je davor.

Irgendjemand hat also einen Vertrag auf meinen Namen abgeschlossen.

Ich bin leicht verzweifelt weil ich nicht weiß was ich machen soll und den Betrag wo sie verlangen sehe ich auch nicht ein zu zahlen weil ich den Vertrag nie gemacht habe. :(

-- Editiert von Moderator am 17.04.2019 00:24

-- Thema wurde verschoben am 17.04.2019 00:24

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120016 Beiträge, 39816x hilfreich)

Zitat (von skozi):
Ich bin leicht verzweifelt weil ich nicht weiß was ich machen soll

Wenn man das Schreiben umdreht, steht da was von "Widerspruch"? Wo man ein Kreuz machen kann?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
skozi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von skozi):
Ich bin leicht verzweifelt weil ich nicht weiß was ich machen soll

Wenn man das Schreiben umdreht, steht da was von "Widerspruch"? Wo man ein Kreuz machen kann?


Das war natürlich kaum zu übersehen. Ist nur das erste mal das ich so einen Brief vom Amtsgericht in der Hand halte und ich wollte nicht einfach irgendetwas ankreuzen mit dem ich mich null auskenne. :)

Wie wäre das weitere Verfahren wenn ich Widerspruch einlege? Was würde da so auf mich zu kommen?

-- Editiert von skozi am 16.04.2019 21:50

6x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
!!Streetworker!!
Status:
Unbeschreiblich
(30226 Beiträge, 9521x hilfreich)

Zitat:
Wie wäre das weitere Verfahren wenn ich Widerspruch einlege?


Wenn Sie nicht zahlen wollen, müssen Sie -und zwar innerhalb von 14 Tagen- Widerspruch einlegen. Es käme zwar auch noch mal ein Vollstreckungsbescheid, gegen den man auch noch Einspruch einlegen kann, aber letztlich muss man die Forderung schon förmlich bestreiten, wenn man nicht zahlen will. Wenn man beiden Dingen/Bescheiden nicht widerspricht wird die Forderung rechtskräftig, egal ob man einen Vertrag geschlossen hat, oder nicht.

Als Begründung schreibt man, dass man nie einen Vertrag mit 1&1 abgeschlossen hat und -hilfsweise- die Einrede der Verjährung geltend macht. Denn eine Forderung aus Juli 2015 wäre seit 01.01.2019 ohnehin verjährt, wenn nicht mal ein Neubeginn in 2016 oder später stattgefunden hat.

Gleichzeitig sollte man sich an 1&1 wenden und auch dort die Sachlage erklären.

Zitat:
Was würde da so auf mich zu kommen?


1&1 müsste sich dann überlegen, ob die Sie auf Zahlung verklagen. Also eine Klage bei Gericht einreichen.

Der kleine Zipfel Strafrecht (wir sind hier ja im Strafrechtsforum) im Sachverhalt wäre, dass Sie eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Betrug erstatten, wenn 1&1 Ihnen mitgeteilt hat, wie der Vertrag zustande kam und sich dabei rausstellt, dass Ihre Daten missbraucht worden sind.

Dabei sollte man sich natürlich sicher sein, dass man tatsächlich nichts abgeschlossen hat. Sonst ist man wegen Vortäuschen einer Straftat dran. Auch im zivilrechtlichen Verfahren (also auch ohne Anzeige) würde man sich strafbar machen, wenn man gegen die Wahrheitspflicht aus § 138 ZPO verstößt. Das wäre in diesem Fall ein Prozessbetrug.

Ich will wirklich nichts unterstellen, aber es wäre nicht das erste Mal, dass jemand der mit einer sicherlich recht hohen Forderung konfrontiert ist, auf die "gute Idee" kommt zu bestreiten, je was abgeschlossen zu haben, weil man hat ja "nichts unterschrieben". Einer Unterschrift unter einen Vertrag bedarf es aber gar nicht zwingend in jedem Fall

Also noch mal gut überlegen, ob da nicht doch mal was war (Handy oder so). In dem Fall ist es besser sich auf eine Ratenzahlung zu einigen, oder -soweit es diesen Fall angeht- es mit der Verjährung zu probieren. Ein wahrheitswidriges bestreiten mit allem drum und dran, könnte sich zum sehr teuren Bumerang entwickeln, wenn es rauskommt.

Aber wie gesagt: Wenn man nichts abgeschlossen hat, dann ist es so. Und dann sollte man sich auch gegen die Forderung wehren.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.04.2019 22:48

2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
skozi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von !!Streetworker!! ):
Zitat:
Wie wäre das weitere Verfahren wenn ich Widerspruch einlege?


Wenn Sie nicht zahlen wollen, müssen Sie -und zwar innerhalb von 14 Tagen- Widerspruch einlegen. Es käme zwar auch noch mal ein Vollstreckungsbescheid, gegen den man auch noch Einspruch einlegen kann, aber letztlich muss man die Forderung schon förmlich bestreiten, wenn man nicht zahlen will. Wenn man beiden Dingen/Bescheiden nicht widerspricht wird die Forderung rechtskräftig, egal ob man einen Vertrag geschlossen hat, oder nicht.

Als Begründung schreibt man, dass man nie einen Vertrag mit 1&1 abgeschlossen hat und -hilfsweise- die Einrede der Verjährung geltend macht. Denn eine Forderung aus Juli 2015 wäre seit 01.01.2019 ohnehin verjährt, wenn nicht mal ein Neubeginn in 2016 oder später stattgefunden hat.

Gleichzeitig sollte man sich an 1&1 wenden und auch dort die Sachlage erklären.

Zitat:
Was würde da so auf mich zu kommen?


1&1 müsste sich dann überlegen, ob die Sie auf Zahlung verklagen. Also eine Klage bei Gericht einreichen.

Der kleine Zipfel Strafrecht (wir sind hier ja im Strafrechtsforum) im Sachverhalt wäre, dass Sie eine Anzeige gegen Unbekannt wegen Betrug erstatten, wenn 1&1 Ihnen mitgeteilt hat, wie der Vertrag zustande kam und sich dabei rausstellt, dass Ihre Daten missbraucht worden sind.

Dabei sollte man sich natürlich sicher sein, dass man tatsächlich nichts abgeschlossen hat. Sonst ist man wegen Vortäuschen einer Straftat dran. Auch im zivilrechtlichen Verfahren (also auch ohne Anzeige) würde man sich strafbar machen, wenn man gegen die Wahrheitspflicht aus § 138 ZPO verstößt. Das wäre in diesem Fall ein Prozessbetrug.

Ich will wirklich nichts unterstellen, aber es wäre nicht das erste Mal, dass jemand der mit einer sicherlich recht hohen Forderung konfrontiert ist, auf die "gute Idee" kommt zu bestreiten, je was abgeschlossen zu haben, weil man hat ja "nichts unterschrieben". Einer Unterschrift unter einen Vertrag bedarf es aber gar nicht zwingend in jedem Fall

Also noch mal gut überlegen, ob da nicht doch mal was war (Handy oder so). In dem Fall ist es besser sich auf eine Ratenzahlung zu einigen, oder -soweit es diesen Fall angeht- es mit der Verjährung zu probieren. Ein wahrheitswidriges bestreiten mit allem drum und dran, könnte sich zum sehr teuren Bumerang entwickeln, wenn es rauskommt.

Aber wie gesagt: Wenn man nichts abgeschlossen hat, dann ist es so. Und dann sollte man sich auch gegen die Forderung wehren.

-- Editiert von !!Streetworker!! am 16.04.2019 22:48


Hallo Streetworker!

Erstmal vielen herzlichen Dank für die Informationen, deinen Gedanken mit so tun als ob man nichts wüsste obwohl man einen Vertrag abgeschlossen hat und auf gut versucht die Sache anzufachen um nicht zu zahlen ist nachvollziehbar.

Bei mir ist es der Fall das ich im Jahr 2015 erstmal 18 geworden bin und frisch meinen Schulabschluss in der Tasche hatte und wir zu Hause sowieso Telefon/Internetanschluss hatten und ich bis letztes Jahr noch nie einen Vertrag abgeschlossen habe.

Daher kommt bei mir die Sicherheit in diesem Fall und die ganze Unsicherheit weil ich mit sowas noch nie zu tun hatte und etwas gewissheit haben wollte was jetzt auf mich zu kommt.

Ich bedanke mich herzlich für die ganzen Informationen die mir gegeben werden. :)



0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120016 Beiträge, 39816x hilfreich)

Ergänzung: die beiden Schreiben würde ich als Einschreiben versenden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Dummerweise sind das meist 2-Jahresverträge und die Rechnungen aus 2016/2017 sind dann noch nicht verjährt.
Nicht nur blindlings abstreiten, sondern konkrete Belege verlangen mit Kopien. Bei einem Handyvertrag wird es doch wohl einen Zustellnachweis geben und eine Versandadresse. So bekommt man die ersten Hinweise auf einen Betrug oder eine Verwechslung.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bei einem gerichtlichen Mahnbescheid muss man nur ein Kreuzchen machen ("Ich widerspreche komplett"). Eine Begründung braucht es nicht. Auch nicht, wenn das Inkasso einen anschreibt und zur Erklärung auffordert.

Dann maximal folgendes schreiben: "Wertes Inkasso. Ich muss hier gar nichts begründen. Ich erwarte ihre Anspruchsbegründung vor Gericht und werde dann entsprechend reagieren. Sehr gespannt bin ich auf die Vorlage des angeblich von mir abgeschlossenen Vertrages."
Damit hat man dezent den Hinweis fallen gelassen, dass man genau weiß, dass das Inkasso wohl eine Personenverwechslung herbei geführt hat.

Damit sollte der Fall dann durch sein.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
skozi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Danke für die ganzen Antworten bis jetzt! Hilft mir sehr weiter. :)

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6430 Beiträge, 2317x hilfreich)

Ich frage mal in Blaue:
Ist sicher, dass auch zu keiner Zeit Leistungen von 1 & 1 in Anspruch genommen wurden ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
skozi
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 6x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ich frage mal in Blaue:
Ist sicher, dass auch zu keiner Zeit Leistungen von 1 & 1 in Anspruch genommen wurden ?


Hallo!

Ich kann mit voller Sicherheit sagen dass ich zu keiner Zeit irgendwelche ansprüche von 1&1 genommen habe.

Habe zu der Zeit bei meinen Eltern gewohnt (jetzt bei meinen Großeltern) und nichts derartiges abgeschlossen zumal ich bis heute keinen Vertrag für irgendeine Telekommunikationsleistung bei 1&1 abgeschlossen habe da ich es nicht brauche. :)

-- Editiert von skozi am 17.04.2019 19:59

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