Vertrag auflösen

21. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
Inet-User
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag auflösen

Hallo,

Ich habe vor einer Woche ein Produkt über das Internet gekauft. Dabei handelte es sich um einen Vertrag mit einer Vorausrechnung. Nach ein paar Minuten bekam ich dann eine Bestätigung. Ausserdem bekam ich eine E-Mail, in der steht, dass dieses Produkt derzeit nicht im Lager ist, obwohl laut der Website das Produkt vorhanden ist.

Nach 2 Tagen bekam ich dann eine Rechnung per Post, die ich erst bezahlen muss, bevor ich das Produkt erhalte. Dies machte mich ein wenig Misstrauisch, da ich dachte, ich bekomme die Rechnung und das Produkt gleichzeitig mit der Post.

Da ich aber ziemlich Misstrauisch gegenüber dieser Firma bin, da u.a. auch die Rechnung nicht korrekt ist, möchte ich den Vertrag auflösen.

In den AGBs der Firma steht allerdings folgendes:
Ist meine Bestellung verbindlich?


Ja! Bitte beachten Sie dazu folgende Punkte:
Eine online getätigte Bestellung ist verbindlich und kann nicht mehr storniert werden.
Es gibt kein Rückgaberecht.
Ein Garantiefall berechtigt nicht zur Stornierung der Bestellung.
Eine lange Lieferfrist berechtigt nicht zur Stornierung der Bestellung.
Gibt es von einem Produkt ein Nachfolgeprodukt mit gleichwertigen oder besseren Eigenschaften, behalten wir uns vor, jenes zu liefern. Der Ersatz mit einem Nachfolgeprodukt berechtigt nicht zur Stornierung einer Bestellung.

Leider habe ich diese AGBs nicht gelesen und möchte trotzdem den Vertrag kündigen, ist das Möglich?

Noch anzumerken ist, dass ich Minderjährig bin, gibt es vlt. dadurch eine Art den Vertrag aufzulösen?



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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Inet-User,


interessant zu wissen ist in dem Fall, ob das gekaufte Produkt in irgendeiner Form speziell für Sie oder zumindest nach von Ihnen speziell vorgegebenen Spezifikationen hergestellt/verändert wird.

Wenn das nicht der Fall sein sollte, dann sind diese AGB m.E. zumindest kritisch für den VK, denn von vorne herein jegliche Rückgabe bzw. jeglichen Rücktritt vom Kaufvertrag auszuschließen, ist so erstmal nicht durchzusetzen.

Ob Sie minderjährig sind oder nicht kann dann von Relevanz sein, wenn Sie Ihr Alter und den Kaufpreis verraten. ;)


Der Ritter

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"~~~Hoyotoho!~~~"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Inet-User
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Produkt wird weder nicht veränder oder speziell für mich hergestellt.

Ich bin 17 Jahre alt und beim Preis handelt es sich um ca. 100 Euro.

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