Vertrag bei Vodafone

28. November 2017 Thema abonnieren
 Von 
Megumi94
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag bei Vodafone

Hallo alle zusammen,

ich habe derzeit ein kleines Problem mit Vodafone. Vor 2 Jahren, im Februar 2015, habe ich einen Vertrag der ein Tablet und eine Internet Flat beinhaltete abgeschlossen. Somit sollte das Tablet im Februar diesen Jahres zu meinem Eigentum gehören, da ich es ja abbezahlt hatte.

Im März bin ich umgezogen und hatte leider nicht mitbekommen, das ich weitere Briefe zugeschickt bekommen hatte. Erst vor 2 Wochen habe ich die Post von meinem ehemaligen Vermieter bekommen und somit dann erst erfahren, dass ich die ganze Zeit über weitere Rechnungen bekommen hatte. (Natürlich hatte ich einen Nachsende Antrag bei der Post gestellt aber es gibt nun mal auch Dinge die nicht nachgesendet werden.)

Vodafone hatte meinen Tarif (samt Tablet) weiterhin in Rechnung gestellt und da ich nicht reagiert hatte, ist es nun beim Rechtsanwalt Rainer Haas & Kollegen gelandet, die nun scheinbar dafür verantwortlich sind. Die Gesamtforderung liegt bei fast 600€ und da ich auch die Ratenzahlungsvereinbarung zu spät gesehen habe verlangen sie die komplette Forderung sofort. Meine Fragen sind jetzt:

1. Ist es überhaupt rechtens das ich das Tablet weiterhin bezahlen muss obwohl ich es abbezahlt hatte? Natürlich kann ich verstehen das die Internet Flat weiterhin in Rechnung gestellt wurde (da ich zu spät gekündigt hatte) aber das Tablet gehört ja mittlerweile zu meinem Eigentum.
2. Habt ihr Erfahrung mit der Rechtsanwaltskanzlei und wisst ihr, ob die sich trotz allem noch auf eine Ratenzahlung einigen würden?

Danke im voraus für eure Antworten. :)

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Du müsstest zuerst mal die separaten Beträge für Tarif und Gerät aus dem Vertrag heraussuchen. Das Gerät müsste über Hardwarezuschlag o.ä. erkennbar sein.
Hast Du so einen komischen Vertrag mit "kostenloser Beigabe", dann sieht es schlecht aus, denn Du hast keinen ausgewiesenen Betrag für das Tablett.

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16164x hilfreich)

Ein kleiner Tipp dazu: Was auch gerne gemacht wird ist folgende Vertragsstruktur (Beträge fiktiv):
- Die ersten 24 Monate bezahlt man 50€ Grundgebühr, 10€ Tabletrate. Man erhält einen Rabatt von 10€
- Ab dem 3. Jahr bezahlt man nur noch die 50€ Grundgebühr.

Oberflächlich sieht das dann in er Tat so aus, als würde man das Tablet einfach weiterbezahlen. In Wahrheit hätte man aber ohne Rabatt in den ersten 24 Monaten 50€ zahlen sollen. Gehe mal auf die Suche, ob in dem Vertrag so etwas steht.

Weitere Fragen: Du hattest die ganze zeit via Überweisung bezahlt? Oder Lastschrift? Wenn Lastschrift: Wieso wurde nicht mehr abgebucht?
Wie hoch war die Grundgebühr? Wie viele Raten warst du schuldig, als dir fristlos gekündigt wurde? Wie lange wäre der Vertrag da noch gegangen?
Wie setzen sich die 600€ zusammen? Inkassogebühren? Anwaltsgebühren? Mahngebühren?

Du hast also gekündigt, aber zu spät? Wirklich? Manchmal tricksen Unternehmen auch. Entscheidend ist, wann die Kündigung dort eingeht, nicht, wann die Kündigung dort bearbeitet wird. Wenn die Kündigung rechtzeitig eingeht, aber erst zwei Monate später bearbeitet wird und so die Frist gerissen wird, ist das Vodafones Problem und nicht deines.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.566 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen