Vertrag bereits verbindlich angenommen?

9. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
fb489583-7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag bereits verbindlich angenommen?

Guten Tag,
ich hoffe Ihr könnt mir weiterhelfen.

Ich habe am Wochenende per Mail einen Vertrag erhalten und habe per Mail bestätigt, dass ich diesen annehme und die Unterlagen unterschrieben per Post zustellen werden. Es geht dabei um einen Dienstleistungsvertrag bei dem ich Tätigkeiten in der Akquise übernehme. Ich habe die Arbeit dann aufgenommen und schnell festgestellt, dass das so rein gar nichts für mich ist und diese wieder niedergelegt. Der Vertrag wurde von mir auch noch nicht zugestellt bzw. unterschrieben.

Habe ich mich durch die Aufnahme der Tätigkeit und der Zusage per Mail nun bereits verpflichtet, oder kann ich davon noch zurücktreten, da der Vertrag ja noch nicht unterzeichnet ist?

Mit freundlichen Grüßen
Simon

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
Habe ich mich durch die Aufnahme der Tätigkeit und der Zusage per Mail nun bereits verpflichtet, oder kann ich davon noch zurücktreten, da der Vertrag ja noch nicht unterzeichnet ist?


Wenn der Vertrag keine besonderen Formerfordernisse hat, würde ich sagen: ja.

Zitat:
und die Unterlagen unterschrieben per Post zustellen werden


Dann war damit verständigerweise wohl nicht gemeint, daß man sich doch noch vorbehalten wolle, das nicht zu tun.
Anders kann es nur aussehen, wenn die Gegenseite erklärtermaßen den schriftlichen Abschluß (also die Unterzeichnung des konkreten Vertrages) zur Voraussetzung gemacht hat. Dann könnte man argumentieren, sie könne nun nicht behaupten, ausnahmsweise doch die Annahme in Textform gelten lassen zu wollen.

-- Editiert von BigiBigiBigi am 09.04.2019 14:46

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120364 Beiträge, 39881x hilfreich)

Zitat (von fb489583-7):
Ich habe am Wochenende per Mail einen Vertrag erhalten

Zitat (von fb489583-7):
Der Vertrag wurde von mir auch noch nicht zugestellt

Finde den Widerspruch ...



Zitat (von fb489583-7):
habe per Mail bestätigt, dass ich diesen annehme

Zitat (von fb489583-7):
ch habe die Arbeit dann aufgenommen

Spätestens mit der Aufnahme der Tätigkeit wurde der Vertrag konkludent geschlossen.



Zitat (von fb489583-7):
und die Unterlagen unterschrieben per Post zustellen werden.

Damit wäre man also in Verzug ... sollte man dann mal zeitnah umsetzen.



Zitat (von fb489583-7):
da der Vertrag ja noch nicht unterzeichnet ist?

Eine Formalität fürs Archiv. Da zugesagt muss diese aber auch erfüllt werden.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.382 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.460 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen