Vertrag einfach aufgehoben ohne Mahnung....

8. November 2008 Thema abonnieren
 Von 
dennis0911
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag einfach aufgehoben ohne Mahnung....

Hallo ich bin neu hier und hab eine frage weil ich wissen muss ob sich ein Gang zum Anwalt lohnt.

Folgendes:

KÄUFER hat einen PKW von einem bekannten in form eines Ratenkaufs erworben.
In dem Vertrag schrieb der VERKÄUFER folgende klausel:

Bis zur kompletten Bezahlung bleibt der Fahrzeugbrief und ein Schlüssel im Besitz des VERKÄUFERS.

"Der KÄUFER verpflichtet sich an jedem 01. des Monats bis spätestens 07. des Monats die rate in höhe von 100€ zu bezahlen.
Sollte sich ein Zahlungsverzug ergebn und die rate kommt nicht in dem festgesetzten Zeitraum wechselt das KFZ wieder in den Besitz des VERKÄUFERS"


Am gestrigen Abend war der 7te des monats November und KÄUFER ist in der Woche nicht dazu gekommen das Geld zum VERKÄUFER zu bringen. Sechs Zahlungen á 100€ waren schon Erfolgt und dieses mal war das erste mal das KÄUFER das Geld erst heute, also am Achten, bezahlen konnte. Der VERKÄUFER machte aber von seiner Klausel Gebrauch und holte das Auto in der Nacht vor KÄUFERS Haustür weg. Der Fahrzeugbrief und Schein läuft aber schon auf KÄUFERS Namen.
Dieses passierte ohne Mitteilung des VERKÄUFERS sodass KÄUFER heute morgen verwundert feststellte das sein Auto weg war und daraufhin eine SMS mit eben dieser Ankündigung auf seinem Handy fand. Nur es klingelte niemand oder machte sich bemerkbar.

Hat KÄUFER Rechtsmäßig eine Chance?

Zumal KÄUFER von Kaufhäusern etc. weiss, das im falle einer Nichteinhaltung der Frist erst einmal eine Mahnung erfolgen muss.

Ich wäre über eine schnelle Antwort echt dankbar.

Ich zerbrech mir hier schon den Kopf.

MFG Dennis

P.S: Sorry, falls so ein Thema schon existiert, aber die Suchfunktion konnte mir nichts passendes zeigen

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15 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Zumal KÄUFER von Kaufhäusern etc. weiss, das im falle einer Nichteinhaltung der Frist erst einmal eine Mahnung erfolgen muss.

Nein. Das wäre nur dann nötig, wenn der K nicht automatisch in Verzug gerät. Das tut er hier aber, da ein klares Zahlungsziel gesetzt ist. Damit ist eine verzugsetzende Mahnung entbehrlich.

> Sollte sich ein Zahlungsverzug ergebn und die rate kommt nicht in dem festgesetzten Zeitraum wechselt das KFZ wieder in den Besitz des VERKÄUFERS

Der K hat doch eine eindeutige Klausel unterschrieben. Und jetzt will er diese nicht gegen sich gelten lassen? Was für eine Rechtsauffassung ist das denn?

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#2
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

Ein anwaltlicher Rat lohnt sich hier ganz sicher, da kein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.
Vertragsgemäß ist das Fahrzeug zunächst wieder in den BESITZ des Verkäufers
zurückgegangen. Eigentümer dürfte aber der Kaufer bleiben, der dem Verkäufer einen evtl. entstandenen Schaden zu erstatten hat. (z.B. Verzugszinsen für 1 Tag und evtl. Zeitaufwand für die Inbesitznahme).
Danach müsste dem Käufer wieder der Besitz ermöglicht werden.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#3
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

> da kein Eigentumsvorbehalt vereinbart wurde.


Doch, Ikarus

"Sollte sich ein Zahlungsverzug ergebn und die rate kommt nicht in dem festgesetzten Zeitraum wechselt das KFZ wieder in den Besitz des VERKÄUFERS"

Aber der Eigentumsvorbehalt darf nicht so ausgeübt werden, gerade so nicht bei ein Fahrzeug, die vom Käufer versichert ist und dafür er noch haftet.


> Sollte sich ein Zahlungsverzug ergebn und die rate kommt nicht in dem festgesetzten Zeitraum wechselt das KFZ wieder in den Besitz des VERKÄUFERS"

:grins:


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#4
 Von 
dennis0911
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also ich danke euch erst einmal ganz herzlich für eure Beiträge!


Da sich ein Gang zum Anwalt also scheinbar lohnt werde ich diesen auch am Montag vornehmen!

Ich werde natürlich hier berichten was dieser dazu sagt!

Vielen Dank erstmal!

MFG Dennis

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#5
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Auf jedenfall, der Polizei sofort informieren.

Da der VK die Herausgabe nie verlangt hat, ist eine Strafanzeige wegen Unterschlagung i.d.R. möglich.




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#6
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 788x hilfreich)

> Doch, Ikarus

Nein, Job-Center.

> "Sollte sich ein Zahlungsverzug ergebn und die rate kommt nicht in dem festgesetzten Zeitraum wechselt das KFZ wieder in den Besitz des VERKÄUFERS"

Also wird damit allenfalls ein Pfandrecht des VK für den Zeitraum eines evtl. Zahlungsverzuges vereinbart, nicht jedoch ein Eigentumsvorbehalt.

> Aber der Eigentumsvorbehalt darf nicht so ausgeübt werden

Warum nicht? Das Kfz stand auf öffentlichem Grund. Wieso sollte hier erst ein Herausgabeverlangen notwendig sein? Ich sehe hier keine verbotene Eigenmacht.

> ist eine Strafanzeige wegen Unterschlagung i.d.R. möglich

Nur wenn der VK nach Zahlung der Außenstände das Kfz nicht wieder herausgibt.

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#7
 Von 
dennis0911
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Leibgerichtshof.

Genau das ist das Problem.

Ich hatte ihm als ich seine SMS las, angeboten sofort vorbei zu kommen, ihm das Geld zu geben und danach das Auto wieder mit zu nehmen.

Er meinte daraufhin: "Vergiss es, das Ding ist durch. Das Auto ist weg!"

Das fand ich eine Sauerei da ich ihm erklärte wieso es zu dieser Situation kam, da ich Private Dinge hatte die es dazu kommen ließen das ich das Geld nicht rechtzeitig bezahlen konnt.

Naja, ich danke euch nochmal allen! Echt Super hier! Morgen werde ich zu einem Anwalt gehen und mal schauen was er mir sagt.

p.S: Der Verkäufer hat über einen meiner Freunde verlauten lassen: "Ne Chance vor Gericht hat der KÄUFER eh nicht. Er hat ja den Vertrag unterschrieben also hat er pech."

Naja er scheint sich ziemlich sicher zu sein. Bin mal gespannt was mein Anwalt sagt. Werde dann hier versuchen eine Antwort des Anwalts zu formulieren.


MFG Dennis

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#8
 Von 
ikarus02
Status:
Master
(4412 Beiträge, 1086x hilfreich)

@Job-Center: Bitte beachte den Unterschied zwischen Besitz und Eigentum!
Und eine Unterschlagung liegt hier sicher nicht vor.

-----------------
"behandle jeden so, wie du selbst behandelt werden möchtest."

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#9
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Bis zur kompletten Bezahlung bleibt der Fahrzeugbrief und ein Schlüssel im Besitz des VERKÄUFERS.

Auf welchen Namen ist das Auto angemeldet? Und wie genau ist die jetzt versichert? Bist Du schwarz auf weiß als Halter, Eigentümer oder Besitzer eingegeben?
Hast Du bereits der Polizei informiert?

Hi Ikarus

Das wäre eine Katastrophe (privat sowie geschäftlich), wenn ich eine solche wichtige Unterschied nicht beachte :)

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#10
 Von 
dennis0911
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Das Auto ist auf den Namen meiner Mutter angemeldet, da ich noch unter 23 bin und ich somit billiger in der Versicherung davon komme. Ist als 2-Wagen und ich als Fahrer.

Meine Mutter steht somit im Fahrzeugbrief als Halter bzw. Eigentümer.
Das Auto ist auch auf meine Mutter versichert.

Polizei haben wir noch nicht informiert. Morgen früh um halb neun habe ich direkt einen Termin beim Anwalt bekommen.

MFG Dennis

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#11
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Eigntlich sollte Deine Mutter die Anwaltstermin veranlassen, und die Polizei hatte sie sofort wegen Unterschlagung anrufen können.

Wünsche morgen viel Erfolg und freue mich weiter hier zu lesen.




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#12
 Von 
dennis0911
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Danke....werde mich gleich auf den Weg in die Stadt zum Anwalt machen.

Kann aber sein das ich erst heut Nachmittag posten kann, was er sagt.

MFG Dennis

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#13
 Von 
dennis0911
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Also der Anwalt ist sich auch sicher, das der Verkäufer nicht im Recht ist.
Er sagt das ist Diebstahl. Polizei haben wir nun nicht gleich informiert, aber er hat ein Einschreiben verfasst, in dem er dem Verküfer bis Donnerstag 12 Uhr Zeit gibt, das Fahrzeug und somit den Besitz wieder an mich rausgibt.

Ferner schreibt er das wir uns vorbehalten, weitere Kosten anzulasten durch den "Diebstahl" da das Auto ja auf meine Mutter angemeldet und versichert ist. Somit ist ein Kostenausfall (oder so ähnlich, weiss den genauen Wortlaut nicht mehr) entstanden.

Noch dazu sagt er das es Diebstahl schon alleine deswegen ist, weil noch Benzin und Persönliche Dinge im Fahrzeug waren.


Er fragte mich: "Wieso unterschreibst du so einen Kaufvertrag?"

Meine Antwort: "Er war eigentlich ein Freund, und ich dachte ich kann ihm vertrauen."

Mein Anwalt: "Ein Freund, der sich so absichert, ist KEIN Freund"

Im nachhinein leuchtet das ein :bang:

Also sieht zumindest schon einmal sehr gut aus. Ich danke euch nochmal ganz herzlich!! Dank euch war ich mir sicher ruhigen Gewissens zum Anwalt gehen zu können.

MFG Dennis

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#14
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Hallo Dennis

Super! :)

Man kann der VK der Diebstahl vorwerfen, es ist aber Unterschlagung, da der Verkäufer war irrtümlich der Fassung, dass er im Rahmen des Vertrages verhält, so wird seine Anwalt sicher argumentieren (zu lesen auch in Tröndle/Fischer), ich gehe aber davon aus, dass er eher den Wagen zurückgeben wird.

"Ein Freund, der sich so absichert, ist KEIN Freund"

Stimmt, aber der VK leidet dazu unter seine IQ, er schrieb das die Zahlung soll in der Zeitraum zwischen 1-7 eines Monates. Wie Arm...

Halt uns weiter auf dem laufenden, es wirklich interessant :)

VG



0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
dennis0911
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja, mein Anwalt meinte auch das der Vertrag nicht sehr schlau geschrieben ist.
Zumal der VK ja vergaß, reinzuschreiben das die bezahlten Raten weg sind wenn er das Auto zurück holt.

Also wie auch immer. Beides (Geld und Auto) darf er auf jeden fall nicht einbehalten.

Ich melde mich wenn ich wieder mehr weiss ;)

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