Hallo an Alle.
Ich hoffe sehr auf eine Klärung Undzwar. Nehmen wir einmal an es wird nach einem ambulanten Pflegedienst gesucht (Schwer zu bekommen) Es ist ein Pflegedienst bereit für die erste Beratung und kommt zum Auftraggeber nach Hause. Das Gespräch endet mit einer
Wartezeit und bei freien Kapazitäten würde er sich wieder melden. Nehmen wir an der Pflegedienst meldet sich nach Monaten und kündigt an eine Pflegekraft in 2 Tagen zu schicken. Soweit gut. Der Auftraggeber fragt nach den Preisen. Der Pflegedienst antwortet, daß die Pflegekraft den Vertrag mitbringt. Pflegekraft kommt und bringt den Vertrag mit. Nehmen wir einmal an, es steht alles Andere drin nur nicht was besprochen wurde. Die Seiten über Leistungen und Preise sind leer. Darüberhinaus wird auf einen Widerruf hingewiesen. Weiter angenommen.
dieser enthält die Mitteilung, daß Kosten berechnen werden, wenn dieser erfolgt.
Gehen wir mal davon aus, daß der Vertrag nicht unterschrieben aber es wurde zeitlichgleich eine Leistung erlaubt. IWäre so ein Vertrag nun gültig oder nicht? Auftraggeber bereits nach 4 Tagen dem Pflegedienst mitgteilt, daß der Vertrag nicht unterschrieben wird und keine Pflegekraft mehr kommen soll. Hätte der Auftraggeber alles richtig gemacht müßte er trotzdem noch Widerruf und Kündigung schreiben? Wie wäre es wenn ein solcher Fall vorkommen würde?
Vertrag einhalten?
27. Februar 2020
Thema abonnieren
Frage vom 27. Februar 2020 | 21:34
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 6x hilfreich)
Vertrag einhalten?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
#1
Antwort vom 27. Februar 2020 | 23:04
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
Zitates wurde zeitlichgleich eine Leistung erlaubt. IWäre so ein Vertrag nun gültig oder nicht? Auftraggeber bereits nach 4 Tagen dem Pflegedienst mitgteilt, daß der Vertrag nicht unterschrieben wird und keine Pflegekraft mehr kommen soll. :
Logisch wäre das ein gültiger Vertrag.
Wenn man einen Vertrag schließt ohne die Preise zu kennen, ist das erst mal nicht das Problem des Unternehmens.
#2
Antwort vom 28. Februar 2020 | 10:03
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 6x hilfreich)
danke für die Einschätzung. Kann es nicht sein, daß der Vertrag nur schriftlich mit beider Unterschrift zu stande kommen kann? Ansonsten widerrufen oder Kündigen? Beim Widerruf
sollen zusätzliche Kosten entstehen... Bitte noch eine Antwort.
Logisch wäre das ein gültiger Vertrag.
Wenn man einen Vertrag schließt ohne die Preise zu kennen, ist das erst mal nicht das Problem des Unternehmens.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Jetzt zum Thema "Vertragsrecht" einen Anwalt fragen
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
#3
Antwort vom 28. Februar 2020 | 14:22
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatKann es nicht sein, daß der Vertrag nur schriftlich mit beider Unterschrift zu stande kommen kann? :
Ja, das kann sein.
Aber nicht für die bereits erteilten Aufträge ...
ZitatBeim Widerruf sollen zusätzliche Kosten entstehen.. :
Ja, die Kosten der abgerufenen Leistungen könnten da anfallen.
#4
Antwort vom 28. Februar 2020 | 15:01
Von
Status: Beginner (100 Beiträge, 6x hilfreich)
Vielen Dank. Das leuchtet ein, wenn Arbeiten audgeführt wurden. Aber sollte dennoch schriftlich gekündigt werden?
Zitat:ZitatKann es nicht sein, daß der Vertrag nur schriftlich mit beider Unterschrift zu stande kommen kann? :
Ja, das kann sein.
Aber nicht für die bereits erteilten Aufträge ...
ZitatBeim Widerruf sollen zusätzliche Kosten entstehen.. :
Ja, die Kosten der abgerufenen Leistungen könnten da anfallen.
#5
Antwort vom 28. Februar 2020 | 19:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatAber sollte dennoch schriftlich gekündigt werden? :
Da kommt es darauf an, was genau da
vereinbart wurde.Zitates wurde zeitlichgleich eine Leistung erlaubt. :
Denn da kann man ja nur einmalig eine Leistung erlauben oder eine Leistung ohne zeitlich zu begrenzen.
Und jetzt?
Schon
267.997
Beratungen
Anwalt online fragen
Ab
30
€
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
Ähnliche Themen
-
3 Antworten
-
1 Antworten
-
12 Antworten
-
9 Antworten
-
5 Antworten
-
4 Antworten
Top Vertragsrecht Themen
-
28 Antworten
-
15 Antworten