Vertrag einhalten?

27. Februar 2020 Thema abonnieren
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)
Vertrag einhalten?

Hallo an Alle.
Ich hoffe sehr auf eine Klärung Undzwar. Nehmen wir einmal an es wird nach einem ambulanten Pflegedienst gesucht (Schwer zu bekommen) Es ist ein Pflegedienst bereit für die erste Beratung und kommt zum Auftraggeber nach Hause. Das Gespräch endet mit einer
Wartezeit und bei freien Kapazitäten würde er sich wieder melden. Nehmen wir an der Pflegedienst meldet sich nach Monaten und kündigt an eine Pflegekraft in 2 Tagen zu schicken. Soweit gut. Der Auftraggeber fragt nach den Preisen. Der Pflegedienst antwortet, daß die Pflegekraft den Vertrag mitbringt. Pflegekraft kommt und bringt den Vertrag mit. Nehmen wir einmal an, es steht alles Andere drin nur nicht was besprochen wurde. Die Seiten über Leistungen und Preise sind leer. Darüberhinaus wird auf einen Widerruf hingewiesen. Weiter angenommen.
dieser enthält die Mitteilung, daß Kosten berechnen werden, wenn dieser erfolgt.
Gehen wir mal davon aus, daß der Vertrag nicht unterschrieben aber es wurde zeitlichgleich eine Leistung erlaubt. IWäre so ein Vertrag nun gültig oder nicht? Auftraggeber bereits nach 4 Tagen dem Pflegedienst mitgteilt, daß der Vertrag nicht unterschrieben wird und keine Pflegekraft mehr kommen soll. Hätte der Auftraggeber alles richtig gemacht müßte er trotzdem noch Widerruf und Kündigung schreiben? Wie wäre es wenn ein solcher Fall vorkommen würde?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
es wurde zeitlichgleich eine Leistung erlaubt. IWäre so ein Vertrag nun gültig oder nicht? Auftraggeber bereits nach 4 Tagen dem Pflegedienst mitgteilt, daß der Vertrag nicht unterschrieben wird und keine Pflegekraft mehr kommen soll.

Logisch wäre das ein gültiger Vertrag.
Wenn man einen Vertrag schließt ohne die Preise zu kennen, ist das erst mal nicht das Problem des Unternehmens.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)

danke für die Einschätzung. Kann es nicht sein, daß der Vertrag nur schriftlich mit beider Unterschrift zu stande kommen kann? Ansonsten widerrufen oder Kündigen? Beim Widerruf
sollen zusätzliche Kosten entstehen... Bitte noch eine Antwort.
Logisch wäre das ein gültiger Vertrag.
Wenn man einen Vertrag schließt ohne die Preise zu kennen, ist das erst mal nicht das Problem des Unternehmens.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
Kann es nicht sein, daß der Vertrag nur schriftlich mit beider Unterschrift zu stande kommen kann?

Ja, das kann sein.
Aber nicht für die bereits erteilten Aufträge ...



Zitat (von Gehrechtkeit):
Beim Widerruf sollen zusätzliche Kosten entstehen..

Ja, die Kosten der abgerufenen Leistungen könnten da anfallen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Gehrechtkeit
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 6x hilfreich)

Vielen Dank. Das leuchtet ein, wenn Arbeiten audgeführt wurden. Aber sollte dennoch schriftlich gekündigt werden?


Zitat (von Harry van Sell):
Zitat (von Gehrechtkeit):
Kann es nicht sein, daß der Vertrag nur schriftlich mit beider Unterschrift zu stande kommen kann?

Ja, das kann sein.
Aber nicht für die bereits erteilten Aufträge ...



Zitat (von Gehrechtkeit):
Beim Widerruf sollen zusätzliche Kosten entstehen..

Ja, die Kosten der abgerufenen Leistungen könnten da anfallen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120172 Beiträge, 39841x hilfreich)

Zitat (von Gehrechtkeit):
Aber sollte dennoch schriftlich gekündigt werden?

Da kommt es darauf an, was genau da
Zitat (von Gehrechtkeit):
es wurde zeitlichgleich eine Leistung erlaubt.
vereinbart wurde.
Denn da kann man ja nur einmalig eine Leistung erlauben oder eine Leistung ohne zeitlich zu begrenzen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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