Hallo zusammen!
Ich habe im März 2002 im T-Punkt die Änderung meines T-Online-Tarifes beauftragt. Meine beauftragte Änderung wurde allerdings nicht an die T-Online AG weitergeleitet.
Dadurch wurden mir 400 Euro Nutzungsentgelte berechnet, anstelle von 320 Euro.
Die Telekom verweigert die Erstattung der zuviel bezahlten Gebühren und verweist darauf, daß ich erst hätte auf eine Auftragsbestätigung warten müssen.
Tritt mein Änderungsauftrag erst dann in Kraft, wenn ich eine schriftliche Auftragsbestätigung bekommen habe?
Vielen Dank für eine Antwort!
Fabian
Vertrag erst nach Auftragsbestätigung wirksam?
30. September 2002
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Frage vom 30. September 2002 | 03:44
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag erst nach Auftragsbestätigung wirksam?
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