Vertrag fristgerecht widerrufen, Mahnung erhalten

17. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Mark_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Vertrag fristgerecht widerrufen, Mahnung erhalten

Hallo,

ich habe ein Problem mit Freenet, die haben mir heute eine ganz komische Mahnung geschickt, mehr dazu unten...
Ich hatte bzw. habe dort einen 12 monatigen Plus Zugang zur Single Börse der kostenpflichtig ist gebucht. Diesen Zugang habe ich jedoch fristgerecht, also innerhalb 14 Tagen widerrufen (zudem habe ich freenet die Einzugsermächtigung von meinen Konto entzogen)
und das wurde mir auch vom Kundenservice per Email bestätigt.

Jedoch hat man dort wohl vergessen, mir den Status "Plus Mitgliedschaft" wieder zu entziehen, folglich konnte ich immer noch Nachrichten verschicken, was eigentlich nur zahlenden Mitglieder vorbehalten ist. Und das habe ich auch gemacht und dachte mir dabei nichts. Heute, also fast ein Monat später um 23 Uhr kam dann plötzlich eine Mahnung per Email rein.

Der erste Witz, dort steht überhaupt nicht drin wodurch die Kosten entstanden sind. Nur ein Leistung: "Rechnung F1xxxxxx vom 13.06.2006 - Grund: Rechnung"

Zweiter Witz: Die Mahnung wurde am 17.07.2006 von Freenet erstellt und sie setzen mir eine frist den Betrag bis zum 17.07 zu zahlen. Wortlaut: "Zahlungen sind berücksichtigt bis zum 17.07.2006".

Nun meine Frage an Euch: muss ich das nun zahlen? Ich habe ja fristgerecht widerrufen, jedoch haben sie mir den Zugang nicht zurückgesetzt. Daher ist das doch nicht meine schuld?!
Zudem habe ich überhaupt keine Rechnung bekommen, bzw. eine Erinnerung das eine Rechnung offen ist. Die haben mir direkt einen Monat später die Mahnung geschickt, wo ich den Betrag für ein Jahr zu zahlen habe +10€ Mahngebühren.

EDIT: ich habe natürlich schon Einspruch dagegen per Mail eingelegt und die Sachlage erklärt. Mal schaun was die Antworten...


Viele Grüsse,
Mark

-- Editiert von Mark_ am 17.07.2006 23:46:26

-- Editiert von Mark_ am 17.07.2006 23:47:28

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14 Antworten
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#1
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guest123-616
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Lehrling
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#2
 Von 
guest123-1698
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#3
 Von 
tompetti
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Praktikant
(784 Beiträge, 157x hilfreich)

Die Zahlung 17.7. wird von Deinem Konto abgebucht worden sein. Wenn Du es schriftlich hast, dass Du widerrufen hast und dass die Einzugesermächtig nicht mehr besteht, kannst Du das zurückbuchen lassen. Da Du das System aber genutzt hast, kannst Du zur Zahlung verpflichtet sein, wenn Du eine Rechnung erhälst.

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#4
 Von 
guest123-616
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Lehrling
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#5
 Von 
guest123-1698
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Student
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#6
 Von 
Mark_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@hanibal: ich habe den Vertrag per Kontaktforumular widerrufen.
Mein Widerrufschreiben an freenet habe ich dann nochmal per eMail zugeschickt bekommen.
Ein paar Tage später hat sich dann der Kundenservice per Email gemeldet und mir bestätigt das der Widerruf der Plus Mitgliedschaft stattgegeben wurde. Reicht dieses als beweis aus? Wie gesagt ich habe alles nur als Email hier vorliegen..

@tompetti: Die können nicht von meinen Konto abbuchen, da ich ihnen die Einzugsermächtigung für das Lastschriftverfahren
zusammen mit dem Widerrufschreiben entzogen habe. Das hat wohl geklappt, den sie haben nichts abgebucht. Dadurch ist die Mahnung auch erst enstanden.

@Kater Fredy: Sorry aber ich versteh bei deinem Post nur Bahnhof.

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#7
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 839x hilfreich)

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#8
 Von 
guest123-616
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Lehrling
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#9
 Von 
Mark_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Ist zwar ein wenig Offtopic, aber wie hat es einer wie Du in so einem Forum auf 871 Beiträge geschaft?
Sind diese alle so Produktiv wie die beiden oberen von Dir?! Oder gibt es hier ein Unterforum für einen Deutsch Lernkurs?!

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#10
 Von 
guest123-616
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 982x hilfreich)

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#11
 Von 
Mark_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Und kannst du das auch irgendwie begründen oder hast Du dir das aus der Nase gezogen? Weil wie gesagt, Sachliche Beiträge kommen von Dir irgendwie überhaupt nicht rüber und verstehen tut man davon auch nur die hälfte, wenn überhaupt.


Ich bin der Meinung, das die schuld bei freenet liegt.
Den wenn man irgendwo was kauft, kann man es auch ausprobieren und es dann wieder zurück geben.
Bei mir ist halt nur das Problem das ich es nach 14 Tagen immer noch ausprobiert habe. Ich es aber dennoch rechtzeitig widerrufen habe und mir das auch bestätigt wurde.

Ich schätze bzw. hoffe das es nur ein Computerfehler in der Buchhaltung ist und sich die Sache in ein paar Tagen klärt. Wenn nicht muss ich das wohl zahlen, Arm wird es mich bei ca. 30€ nicht machen, aber mir gehts um's Prinzip.

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#12
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13041 Beiträge, 4439x hilfreich)

quote:
Den wenn man irgendwo was kauft, kann man es auch ausprobieren und es dann wieder zurück geben.


Falsch. Wenn Du im Rahmen eines Fernabsatzvertrages etwas kaufst, hast Du ein Rückgaberecht. Dieses gilt aber nicht, wenn Du irgendwo , also in einem Ladengeschäft etwas kaufst. Dort ist es immer eine Kulanzentscheidung des Verkäufers, eine verkaufte Ware zurück zu nehmen oder eben auch nicht. Einen Anspruch hast Du darauf nicht.

Im vorliegenden Fall hast Du meines Erachtens Dein Widerrufsrecht verwirkt, indem Du die Leistung in anspruch genommen, d.h. tatsächlich genutzt hast. Damit wird m.E. der bereits ausgesprochene Widerruf hinfällig und Du wirst die Rechnung bezahlen müssen. Das Freenet natürlich die technische Möglichkeit gehabt hätte, die Nutzung der widerrufenen Leistung zu verhindern, ist die eine Seite der Medaille. Die Tatsache, dass Du noch nach Deinem Widerruf das Angebot genutzt hast, ist die andere Seite. Und daran bist Du ganz allein schuld.

Gruss,

Axel

-----------------
"Rechtschreibfehler dienen der allgemeinen Belustigung. Wer welche findet, darf sie gerne behalten."

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#13
 Von 
FrauGausDO
Status:
Schüler
(161 Beiträge, 9x hilfreich)

hallo mark,
das du nach zwei wochen widerrufen hast, ist so ganz richtig und auch rechtens.
aber das du den zugang, den du eigentlich nicht mehr haben wolltest, weiter genutzt hast, weil du dachtest "wenn freenet den nicht sperrt, haben die halt pech gehabt" ist meiner meinung nach irgendwie naiv!

du wirst die rechnung zahlen müssen, obs dir passt oder nicht !! du bist mit nutzung deines zugangs wieder einen vertrag mit freenet eingegangen, wobei ich immernoch nicht ganz verstehe, warum du das tust, wenn du diesen gar nicht mehr haben willst.

nunya, das wird wohl dein geheimnis bleiben.
auf jeden fall liegt der fehler ganz allein an dir. ach ja und mit "zahlungen berücksichtigt bis 17.07.2006" meinen die eigentlich nur, dass alles was danach gezahlt wurde, in diesem schreiben nicht mehr berechnet werden konnte, weils nach anfertigung des schreibens eingegangen ist ;)

xxbibixx

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#14
 Von 
Mark_
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

@xxbibixx: Man muss es ja trozdem versuchen, wer sich nicht wehrt, zahlt. Deshalb habe ich gestern Abend auf gut Glück versucht den Vertrag zu widerrufen, da ich deiner meinung nach wieder einen Vertrag mit Freenet eingenangen bin.

Heute morgen kamen diesmal zwei Emails, einmal ein schreiben wo sie mir erfolgreich den Widerruf der Plus Mitgliedschaft bestätigen.

Und knapp 2 stunden später ein Kündigungsschreiben: "hiermit bestätigen wir Ihre Kündigung der Plus Mitgliedschaft bei freenetSingles zum 01.08.2006".

Ich blick da langsam nicht mehr durch, eine Antwort auf meine erste EMail habe ich noch nicht bekommmen.
Ich hoffe das wird nicht eine never ending Story wie ich sie schon öfters im TV gesehen habe.

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