Vertrag für Erstellung einer Webseite

14. Januar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Watto
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag für Erstellung einer Webseite

Hallo,

ich bin auf selbständiger Basis tätig, jedoch nicht im Webdesign. Trotzdem wurde ich von einem Kunden darum gebeten ihm ein Webseite zu erstellen. Damit bin ich momentan beschäftigt. Was mir noch Sorgen macht, ist weniger die technische sondern eher die vertragliche Komponente.

Hierbei geht es mir darum mich gegenüber dem Kunden abzusichern. Besonders am Herzen liegen mir folgende Punkte:

- Was ist z.B. wenn ich die Webseite fertig erstellt habe, dafür eine ganze Menge Zeit investiert habe und der Kunde dann sagt, dass ihm das Design nicht gefällt? Bis zu welchem Maße sollte man hier noch kostenfreie Änderungen durchführen bzw. wie kann man sich vertraglich absichern um die Änderungen nicht kostenfrei durchführen zu müssen?

- auch wenn ich meine Webseiten stets sorgfälltig prüfe, kann es ja mal vorkommen, dass Fehler übersehen werden. Seien es jetzt allgemeine Fehler oder Fehler die nur auf bestimmten Browsern zum Vorschein kommen. Wenn ich meinem Kunden die Seite ausliefere wird dieser die wahrscheinich auch zunächst auf Fehler überprüfen. Auch bei ihm kann es sein, dass er manche Fehler vielleicht erst viel später bemerkt. Er wird dann u.U. noch nach Monaten eine kostenfreie Nachbesserung verlangen. Gibt es eine Möglichkeit den Vertrag so anzupassen, dass der Kunde nur einen Gewissen Zeitraum die Möglichkeit hat Fehler zu bemängeln bzw. das er irgendwas unterschreibt, was mir bestätigt das die Webseite für ihn so in Ordnung ist. Durch diese Unterschrift wäre ich dann nichtmehr dazu verpflichtet Fehler die er später noch findet kostenfrei zu beheben.

- Existieren im Netz Musterverträge, die all diese Komponenten berücksichtigen, oder ist es notwendig, dass ich solch einen Vertrag zusammen mit meinem Rechtsanwalt gestalte. Ich werde meinen Anwalt den Vertrag auf jedenfall vorher anschauen lassen. Es wäre jedoch super, wenn der Anwalt den Vertrag nicht komplett selbst erstellen müßte. Am besten wäre es, wenn ich dem Anwalt einen Vertrag vorlegen würde den ich organisiert habe. So könnte ich eine Menge Anwaltskosten sparen.

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Wellkamp
Status:
Praktikant
(961 Beiträge, 462x hilfreich)

> Was ist z.B. wenn ich die Webseite fertig erstellt habe, dafür eine ganze Menge Zeit investiert habe und der Kunde dann sagt, dass ihm das Design nicht gefällt? Bis zu welchem Maße sollte man hier noch kostenfreie Änderungen durchführen bzw. wie kann man sich vertraglich absichern um die Änderungen nicht kostenfrei durchführen zu müssen?

Für sowas definiert man klare Milestones der Art "Vorlage 3 Designvorschläge: 1.2.2009; Erstellung eines Alternativvorschlages: 14.2.2009. Designzusage Kunde: 1.3.2009. Ggfs. weitere Designvorschläge: XX EUR/Vorschlag, jeweils 14 Tage zum Ende des vorangehenden Milestones. Endgültige Designzusage Kunde: 1.4.2009." o.ä.

Ähnlich bei der inhaltlichen und technischen Abnahme.

Auch sollte man klar definieren, welche Änderungen (bzw. ab welchem Grad) noch im Angebot enthalten sind und welche nur gegen Zusatzkosten durchgeführt werden.

Ebenfalls klar definiert werden sollten - in Verbindung mit den jeweiligen Abnahmeterminen - die Fixtermine für Zahlungen des Kunden.

Ansonsten macht der Kunde einfach einen kostenpflichtigen Änderungswunsch nach dem anderen (sodaß man "nie" fertig wird), zahlt aber einfach nichts mit der Begründung "ist ja noch nicht fertig, nicht nutzbar, nicht was ich wollte".

Daran sind schon manche Webdesigner und kleine Agenturen pleite gegangen.

Also einen ganz klaren Plan mit fixen Terminen machen, sonst kann das - beim "falschen" Kunden - ein endloses, nervenaufreibendes und finanziell desaströses Projekt werden.

Das ganze gilt übrigens für alle Projekte - von der einseitigen Bäckerhomepage für 100 EUR bis zum Großprojekt für 1 Mio. EUR.

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