Tach!
Eine Bekannte von mir (in eheähnlicher Gemeinschaft lebend)
hat "angeblich" bei einem Vetreter-Besuch einen Preselection Vertrag mit einem Telekomunikations-Anbieter geschlossen.
Angeblich deshalb, weil in einer Klausel am Fussende sinngemäss steht, das der Unterzeichner befugt ist, solche Änderungen am Telefonanschluss zu veranlassen.
Meine Frage: Wie ist die Rechtslage?
Grüße,
Jur-Man
Vertrag für Preselection
28. August 2004
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Frage vom 28. August 2004 | 13:47
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag für Preselection
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 29. August 2004 | 11:16
Von
Status: Frischling (12 Beiträge, 0x hilfreich)
1. Um was ging es denn bei dem Vertreterbesuch generell?
2. Wie lange ist das her?
Und jetzt?
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