Vertrag gültig? Partnerkarte Vodafone

19. Dezember 2005 Thema abonnieren
 Von 
Kevin81
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)
Vertrag gültig? Partnerkarte Vodafone

Hallo,

ich habe folgendes Problem.
Ich war mal vor langer Zeit beim Vodafone Shop, und dort wurde mir vom Verkäufer eine Partnerkarte im wahrsten Sinne des Wortes aufgeschwazt. Blöd wie ich war habe icvh dann dann unterschrieben, aber: der Vertrag läuft auf meine Mom. Sie hat ihn damals abgeschlossen weil ich noch nicht volljährig war. Dann wollte der Verkäufer das ich einfach unterschreibe mi meinem Namen und meine Ma dann ein Dokument unterschreibt wo sie Faxen soll wo drin steht das sie Partnerkarte genehmigt. Ich bin mir ziemlich sicher das ich das vergessen habe damals (wird über ein Jahr her sein). Jetzt habe ich nämlich (also meine muter) den Vertrag gekündigt und es kommt eine Rechnung mit 4.90 im Monat. Nun die Frage:
1. Kann ich von Vodafone einsicht fordern, darüber ob die dieses Dokument haben und 2. Wenn sie es nicht haben oder die Heruasgabe verweigern, wäre es möglich den Vertrag als Nichtig zu erklären, oder kam dieser irgendwie "Stillschweigend" zu Stande?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kevin81
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)

Die war nicht im Vodafone Shop dabei...

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Hallo Kevin81,


wir dröseln das jetzt mal zu meinem besseren Verständnis ein bißchen auf:

Wurde in dem Shop vor Abschluß der Partnerkarte das Kundenkennwort des bestehenden Vertrages abgefragt, sprich haben Sie sich (zu dem Zeitpunkt minderjährig oder nicht sei jetzt mal kurz dahingestellt) als befugt im Hinblick auf den Mobilfunkvertrag legitimieren können?

Es steht für mich nämlich gerade die Frage im Raum, ob die Herausgabe des Kundenkennwortes der Mutter an den (zum Zeitpunkt des Abschlusses der Partnerkarte minderjährigen) Sohn schon eine Einwilligung des Erziehungsberechtigten im Sinne §108(1) BGB darstellt.

Mit dem Kundenkennwort können telefonisch (oder auch im Shop) Änderungen/Ergänzungen/... an einem bestehenden Mobilfunkvertrag vorgenommen werden, der Inhaber der Kennwortes hat also m.E. eine entsprechende Vollmacht des eigentlichen Vertragsinhabers.

Andererseits aber spricht m.E. §108(2) BGB hier dagegen, denn die entsprechende (rückwirkende) Einwilligung des Erziehungsberechtigten lag/liegt ja in der vorgeschriebenen Frist möglicherweise nicht vor (wenn ich mal davon ausgehe, daß das Fax nicht zurückgeschickt wurde, wie Sie schreiben).

Kann hier mal ein echter Jurisprudenzler ran? ;)

Was die jetzt eingetroffene Rechnung angeht: In den Vertragsbedingungen von Vodafone ist festgelegt, daß eine Partnerkarte bei Kündigung/Wegfall der eigentlichen Hauptkarte in einen regulären Laufzeittarif geändert wird und für den fällt dann die entsprechende Grundgebühr gemäß Rechnung an.

Soviel dazu...und kann jetzt mal bitte jemand meine Verwirrung um den §108 lösen? Dankeschön!


MfG,

der Ritter

-- Editiert von DerRitter am 19.12.2005 23:45:02

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Was für eine Verwirrung besteht denn hinsichtlich des § 108 BGB ?


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Die oben geschilderte, Herr Roenner...liegt mit der Herausgabe des Kennwortes an den minderjährigen Sohn eine Einwilligung der Erziehungsberechtigten vor (§108(1)) oder bedarf der Abschluß der Partnerkarte einer spätestens rückwirkenden Zustimmung (§108(2))? Oder greift sogar §108(3), da Kevin81 mittlerweile volljährig ist?

Hätte damals doch besser aufpassen sollen in Vertragsrecht... ;)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

Eine Frage @Kevin81: Steht die Zahl in Ihrem Usernamen für Ihren Geburtsjahrgang? Denn wenn ja, dann frage ich mich, wann Sie diese Partnerkarte abgeschlossen haben (ob rechtmäßig oder nicht überlassen wir jetzt mal dem cand. jur. ;) )...

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Kevin81
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

erst mal Danke an die tollen Beiträge, auch wenn ich nun nicht wirklich schlauer bin ;)
Also als die Partnerkarte dazu kam war ich bestimmt schon 21 oder so. Ich müsste echt mal in den Unterlagen wühlen. Das Kundenkennwort habe ich, ja. Aber der Vetrag lief auf meine Muter. Bezhalt wurde per Rechnung, von meinem Konto. Jedoch kam die Rechnung an die Adresse meiner Muter. Ich frage nur, weil ich kann ja unter Angabe des mir bekannten Kundenkennworts, warum auch immer das weiss, irgendeinen gewaltiges Paket zusammenstellen, das meine Muter zb. nicht bezhalen könnte, damit wäre sie ja Schulder und hätte zb mit einem Schufa Eintrag zu rechnen. Von dem her ist ja nun die Frage ob das Kundenkennwort als "Utnerschrift" gilt, und ob dieses Kennwort nicht innerhalb der Familie etwas schwammig ist, da alle Familienmitglieder leicht an das Kennwort kommen können, während eine Unterschrift eine Unterschrift ist...

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Irgendwie kapiere ich das nicht.

Vor einem Jahr waren Sie 20 J. alt, warum also Ihre Mutter, weil Sie nicht? volljährig??

Sie glauben, dass Sie vergessen haben, die Unterschrift Ihrer Mutter zu faxen?

Also das der Vertrag nichtig ist, glaube ich kaum. Auch das Fordern der Unterlagen wird nicht funktionieren, denn immerhin haben Sie den Vertrag doch schon ein Jahr und zahlen ihn, da ist es schon etwas merkwürdig, dass nun Zweifel aufkommen, ob der Vertrag überhaupt zustande kam.

Wurde Ihre Kündigung bestätigt?

-----------------
"Eigentlich bin ich ganz lieb, manchmal!"

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Kevin81
Status:
Beginner
(64 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,

wie gesagt ist das ganze schon ne weile her. Als ich dann volljährig wurde haben wir einfach nie den Vertrag auf mich umgeschrieben. War ja eigentlihc eh egal weil ich immer bezhalt hab.
Der Vertrag ist nun gekündigt, aufgefallen ist das ganze mit der Partnerkarte eigentlich erst jetzt weil jetzt Rechnungen kommen.
Der eigentliche Vertrag selber ist ja schon gültig, es geht mir nur darum ob ICH rechtlich überhaupt dieses (mit Mehrkosten verbundene) Add-On für diesen Vertrag hätte bestellen dürfen, oder ob für diese Änderung die Zustimmung des Vertragseigentümers nötig ist. Weil wenn das der Fall ist, dann ist doch der Vertrag nichtig oder? Oder gilt er dann als anerkannt weil die Leistung in Anspruch genommen wurde? Oder bin dann sogar ich der Depp weil ich den Vertrag "unberechtigt" für eine dritte Person hab abändern lassen?

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-333
Status:
Schüler
(282 Beiträge, 187x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Kevin81: Wenn Du zum Zeitpunkt des Abschlusses der Partnerkarte rechtmäßig im Besitz des Kundenkennwortes warst, ist dies m.E. eine Art Handlungsvollmacht des eigentlichen Vertragsnehmers. Von daher sehe ich das nicht als Problem, daß Du die weitere Karte unterschrieben hast. Es gelten eben jetzt die (vorher schon beschriebenen) Änderungen beim Vertragsverhältnis durch den Wegfall der Hauptkarte.

@Herr Roenner: Da war meine §108-Verwirrung ja ganz umsonst, wir hatten es ja auch zum Zeitpunkt des Abschlusses des Vertrages nicht mit einem Minderjährigen zu tun. Trotzdem danke für das Entwirrungs-Angebot. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
JuR
Status:
Unparteiischer
(9878 Beiträge, 1430x hilfreich)

Hallo DerRitter,

immer doch gerne :)


Mit freundlichen Grüßen,

- Roenner -


0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
DerRitter
Status:
Lehrling
(1567 Beiträge, 258x hilfreich)

@Herr Roenner: Meine Güte, um welche Uhrzeit sind denn cand. jur. noch im Internet aktiv? Das kann doch nicht gesund sein. ;)

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.783 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen