Vertrag gültig? Schadenersatz berechtigt?

1. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
MarkusWerner
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag gültig? Schadenersatz berechtigt?

hallo,
Mein Vater hat eine Firma in der auch mein Bruder arbeited.
Ein Verteter für Alarmanlagen klingelte an der Tür und mein Bruder unterschrieb einen Vertrag für eine neue Alarmanlage für das Lager in Höhe von ca 5000€.
Anscheinend zu spät kündigte mein Vater nun diesen Vertrag und einigte sich mit der Firma über einen Schadenersatz von über 2500€ in Raten!
Leider wohne ich weiter weg und habe das alles erst jetzt erfahren. In meinen Augen ist der Vertrag sowieso ungültig, da mein Bruder nur angestellter ist und gar nicht berechtigt wäre diesen Vertrag zu unterschreiben. Falls es so ist, auf welches Gesetz oder Urteil könnten wir uns denn berufen und hätte mein Bruder mit folgen zu rechnen wegen einer falschen Unterschrift??
Und falls der Vertrag nicht als nichtig erklärt werden kann, sind dann die 2500€ noch im Betrag des Interesses? Meines erachtens ist das viel zu hoch, denn die Firma hat ja noch gar nichts unternommen!
Bis jetzt hat mein Vater zum Glück noch nichts an die Firma überwiesen, ich hoffe ihr könnt mir helfen da wieder raus zu kommen!
Vielen Dank schonmal

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-- Editiert am 01.11.2009 14:19

-- Editiert am 01.11.2009 14:42

-- Editiert am 01.11.2009 14:42

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12302.11.2009 08:12:23
Status:
Frischling
(40 Beiträge, 11x hilfreich)

quote:
ind dann die 2500€ noch im Betrag des Interesses?


Geht das auch verständlich?

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0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119970 Beiträge, 39811x hilfreich)

quote:
In meinen Augen ist der Vertrag sowieso ungültig, da mein Bruder nur angestellter ist und gar nicht berechtigt wäre diesen Vertrag zu unterschreiben.


Laut Gesetz jedoch nicht.

Verträge sind bindend, wenn der Bruder als Angestellter des Betriebes unterschrieben hat, muss der Betrieb dafür einstehen, denn der Vertreter durfte davon ausgehen, das der Bruder zu Vertragsabschlüssen berechtigt ist.

Dein Vater kann jedoch deinen Bruder auf Schadensersatz in Anpruch nehmen, wenn dieser keine Vollmacht für solche Vertragsabschlüsse hatte.



quote:
Und falls der Vertrag nicht als nichtig erklärt werden kann, sind dann die 2500€ noch im Betrag des Interesses? Meines erachtens ist das viel zu hoch, denn die Firma hat ja noch gar nichts unternommen!

Die Firma hat für den Auftrag eventuell schon Material eingekauft, andere Aufträge nicht angenommen um diesen Auftrag durchzuführen ...
Da wurde also schon einiges unternommen, auch wenn der Kunde das nicht sieht.

In Anbetracht dessen, das die Firma auch auf einhaltung des Vertrages und Zahlung der 5000 EUR klagen kann, sind 50% gespart doch ein gutes Geschäft.
Die Firma war da schon sehr großzügig.



quote:
Anscheinend zu spät kündigte mein Vater nun diesen Vertrag und einigte sich mit der Firma über einen Schadenersatz von über 2500€ in Raten!

Dieser Vertrag ist nun erst recht einzuhalten, da er nun von einem eindeutig Vertretungsberechtigten der Firma abgeschlossen wurde.

Ob die 2500 EUR als angemessen empfunden werden oder nicht ist irrelevant, hier ist ein rechtskräftiger und einklagbarer Anspruch auf zumindest 2500 EUR entstanden.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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