Vertrag gültig ?

27. Januar 2019 Thema abonnieren
 Von 
SPJJR
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag gültig ?

Hallo alle zusammen, ich bin in einer Sache gerade etwas ratlos.
Wärend meiner Ehe, die mitlerweile geschieden ist, hatte ich mit meiner Exfrau zusammen einen Kredit bei der Sparkasse aufgenommen. Dieser wurde mir nach ca. 2 Jahren gekündigt da ich die Bank gewechselt hatte, ich hätte damals mal lieber besser das kleingedruckte lesen sollen. Naja, die Sparkasse wollte da natürlich die Restsumme auf einen Schlag haben, was ich aber nicht konnte. Mein damaliger Schwiegervater hat uns dann geholfen und hat auf seinen Nahmen ein Kredit aufgenommen und wir konnten die Sparkasse auszahlen. Bei meinem Schwiegervater musste ich dann einen Zweizeiler unterschreiben das ich den Kredit an ihn zurück zahlen werde....

Jetzt 6 Jahre später, habe ich eine Kopie von den Vertrag verlangt, da ich irgendwie der Meinung war das ich die Schuld schon lange beglichen habe. Da bin ich dann fast vom Hocker gefallen, als ich den Vertrag gesehen habe.
Ich hatte jeden Monat 300 Euro an den Vater bezahlt... laut Vertrag sind es aber nur 278 Euro. Also, schon mal 22 Euro jeden Monat mal 6 Jahre geschenkt. Das ist die eine Sache, aber dazu kommt noch das eine Restschuldversicherung von 4200 Euro da mit drinnen stand.
Der Plan war es damals das ich nach ein paar Monaten umschulde und den Kredit bei ihm ablöse. Da meine Exfrau aber bei anderen im Bett rum gesprungen ist habe ich natürlich die Scheidung verlangt und war gar nicht mehr in der Lage diese Umschuldung zu tätigen.
Denn wie ich jetzt erfahren habe, hätte er den Großteil der Restschuldversicherung wieder bekommen und hätte sich das dann eingesteckt. Der Plan ging ja mal nicht ganz auf...

Was meine eigentliche Frage ist. Ist der Zettel, den ich oben beschrieben habe überhaupt Rechtsgültig ? Mal angenommen ich zahle jetzt nichts mehr... was mein Anwalt bei der Scheidung und mein Berater bei der Bank mal geraten haben, kann mein Ex Schwiegervater das Geld von mir einklagen ?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Zitat (von SPJJR):
Also, schon mal 22 Euro jeden Monat mal 6 Jahre geschenkt.

Wieso geschenkt?



Zitat (von SPJJR):
Was meine eigentliche Frage ist. Ist der Zettel, den ich oben beschrieben habe überhaupt Rechtsgültig ?

Vermutlich schon.



Zitat (von SPJJR):
kann mein Ex Schwiegervater das Geld von mir einklagen ?

Klar.


Relevanter wäre wohl wie seine Erfolgsaussichten wären.

Da müsste man erst mal prüfen wie der Wortlaut der Vereinbarung wäre und was bisher gezahlt wurde.



Zitat (von SPJJR):
Denn wie ich jetzt erfahren habe, hätte er den Großteil der Restschuldversicherung wieder bekommen

Dafür gibt es welche Beweise genau?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Was meine eigentliche Frage ist. Ist der Zettel, den ich oben beschrieben habe überhaupt Rechtsgültig ?

Es ist zumindest nichts erkennbar, was dagegen spricht.

Ihr damaliger Schwiegervaterhat offenbar einen Kredit aufgenommen, um Ihre Schulden zu bezahlen. Sie haben sich verpflichtet, Ihrem damaligen Schwiegervater die Raten zu erstatten.
Das ist erstmal nicht ungewöhnliches und auch nichts unzulässiges.

ich würde meine Energie darauf verwenden, herauszubekommen, was Sie wirklich hätten zahlen müssen und was Sie bereits gezahlt haben - ergo, wie viel noch offen ist.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
SPJJR
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Naja , wenn ich jeden Monat 22 Euro mehr bezahle und dabei trotzdem die volle Laufzeit bediene, ist das Geld für mich verschenkt.

Von irgendwelchen Zinsen oder so war damals nie die Rede.

In den sogenannten Zettel von damals steht nichts über die Summe oder den Zinsen drinne. Auch nicht über die Laufzeit. Unterschrieben habe auch nur ich, nicht er. Ich habe nicht einmal eine Durchschrift.

Und das der Chef der Bank welche Ihm den Kredit gegeben hat mir rät es nicht zu begleichen , fand ich die ganze Zeit schon komisch. Ich war bei der selben Bank.

Ich habe jetzt 6 Jahre lang 300 Euro bezahlt, das macht 21600 Euro, bezahlen müsste ich noch bis nächstes Jahr Sommer, dann wäre ich bei über 26000 Euro. Bekommen habe ich damals 16500 Euro.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120077 Beiträge, 39828x hilfreich)

Dann würde ich mal schnellstens jede Zahlung einstellen und überlegen den ungerechtfertigten Rest einzufordern, notfalls auch einzuklagen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.841 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.220 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen