Vertrag gültig oder im Widerruf ?

4. März 2021 Thema abonnieren
 Von 
Darkwolf9
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag gültig oder im Widerruf ?

Hallo,

Ich hatte bei Anbieter X eine Versicherung abgeschlossen.

Nach einer Woche ohne Zusendung der Police oder ähnlichen, versuchte ich den versicher X zu kontaktieren Telefon & Mail Ergebnis:

Mails blieben bis heute (15 Tage später) unbeantwortet (Elektronische Bestätigung über den Erhalt erfolgte) & bei den Anrufen wurde man nach 30 Min. Warteschleife rausgeschmissen.

In den Letzten tagen habe ich immer wieder versucht den Versicherer X zu kontaktieren.


Nach dem nun allerdings der Service so schlecht ist (in meinen Augen) habe ich den Vertrag laut AGB per Mail widerrufen.

Ausschnitt der AGB:

Zitat:
Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Telefax, E-Mail) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertrags bestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Infor-mationen nach § 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den §§ 1 bis 4 der VVG- Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben, jedoch nicht vor Erfüllung unserer Pflichten gemäß § 312 i Abs. 1 Satz 1 des Bürgerlichen Gesetzbuchs in Verbindung mit Artikel 246 c des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: XXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXXX



Nun wurde jedoch der Beitrag von meinem Konto abgebucht !


Nach wiederum weiteren 6 Versuchen die Versicherung zu erreichen, wurde mir mitgeteilt, das ich kein Widerrufsrecht mehr hätte.

Begründung:
Zitat:
Die Police etc. wurde 2 Tage nach Antragstellung, an mich versendet.



Jedoch habe ich nichts erhalten ! Ein Fehler der Post ? Ein versuch den Kunden "genötigt" zu behalten ?


Wie ist hier jetzt die Rechtslage ?

Immerhin habe ich nun eine Andere Versicherung abgeschlossen, und auch schon den Beitrag gezahlt.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Thor_1
Status:
Beginner
(55 Beiträge, 15x hilfreich)

Wenn die Police erst 2 Tage nach Antragsdatum verschickt wurde und der Widerruf 15 Tage nach Antragsdatum bei der Versicherung einging, sind die 14 Tage doch eingehalten?!

Generell müssen Sie aber den Zugang der Kündigung beweisen können, was bei einer Email schwierig ist. Daher die Kommunikation ausschließlich schriftlich mit Nachweis führen!

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Darkwolf9
Status:
Beginner
(65 Beiträge, 0x hilfreich)

Sorry, hat mich wohl etwas blöd ausgedrückt.

Nach Beantragung, habe ich ja erst noch 1 Woche gewartet.
+ 15 Tage ohne Rückmüeldung auf die Mails

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2328 Beiträge, 363x hilfreich)

Zitat (von Darkwolf9):
Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, [...] erhalten haben


Zitat (von Darkwolf9):
Die Police etc. wurde 2 Tage nach Antragstellung, an mich versendet.


Bedanke Dich für die Bestätigung des fristgemäßen Eingangs des Widerrufs und weise darauf hin, dass es ihnen freisteht zur Anfechtung des Widerrufs doch bitte den Erhalt und nicht nur das bloße Versenden des Versicherungsscheins nachzuweisen.

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