ein vertrag ist geschlossen worden. jedoch nie zum tragen gekommen. ein vertragspartner der als einziger in besitz dieses vertrages war hat immer vorgegeben dieser vertrag existiert nicht mehr und wurde vernichtet. nun nach jahren ist der vertrag wieder da und der eine vertragspartner besteht auf erfüllung!
ist man hier machtlos.
Vertrag gültigkeit
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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Pacta servanda sunt.
Könnten Sie die Sache mal ein bißchen konkretisieren?
MfG
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ein vertragspartner der als einziger in besitz dieses vertrages war hat immer vorgegeben dieser vertrag existiert nicht mehr und wurde vernichtet.
Daraus könnte man, wenn man das beweisen kann, doch die Willenserklärung herleiten, den Vertrag auflösen zu wollen, oder?
mit den knappen informationen können wir nicht allzuviel anfangen. worum geht es im vertrag? wieviele partner? durfte der partner auf die vertragserfüllung vertrauen? ....
dass verträge nicht immer so gelten, wie sie geschlossen wurden, hören wir von klugen richtern ja beinahe täglich. und in diesem fall ...
ureta
vetrag heist!
ein darlehnsvertrag.
dieser wurde geschlossen! jedoch nur zum schein!
beide waren sich darüber einig.
nun behaupetet einer der vertragspartner das ganze wäre zum tragen gekommen.
es existiert aber nur ein exemplar. von dem der inhaber immer behauptet hat, fünf jahre lang, das ganze wäre vernichtet worden und existiert nicht mehr.
der andere vertragspartner hat dies geglaubt da eine beziehung bestand.
die rückzahlung ist nie erfolgt da eine auszahlung effektiv nie stattgefunden hat obwohl es so zum schein und vortäuschen von schulden im vertrag heist.: der betrag wurde in bar ausgezahlt.
der vertrag sollte zum vortäuschen von schulden dienen! wurde aber nie verwendet!!!!
-- Editiert von VonInteresse am 21.04.2004 22:49:29
In diesem Fall wäre der Vertrag zunächst ein Anscheinsbeweis dafür, daß ein Darlehen existiert und auch gegeben wurde.
Der Schuldner wäre dann in der Beweispflicht, daß es sich nur um ein Scheingeschäft gehandelt hat.
... und das zu beweisen dürfte schwer bis unmöglich sein.
... ohne sich einer strafbaren Handlung zu bezichtigen. Ich würde vorschlagen: Schwamm drüber.
5 jahre alter darlehnsvertrag, keine zahlungen erfolgt, es fehlt wohl an einer schriftformklausel, die rückzahlung wird nach trennung verlangt, es wird bei einer höheren summe für den gegner evtl. schwierig nachzuweisen, dass er tatsächlich über das geld verfügte. ...
na ja, man könnte vielleicht einen ansatz finden.
aber wenn das ganze bspw. fingiert wurde um das finanzamt zu hintergehen?
vielleicht gibt es eine vergleichsmöglickeit? teilbetrag, geringe raten ...
ureta
es besteht nur eine kopie dieses angeblichen vertrages. die kopie liegt nur dem kläger vor. der beklagte ging jahre lang davon aus dass wie zugesagt der vertrag vernichtet wurde.
ohne sich einer strafbaren Handlung zu bezichtigen
... die schon verjährt sein könnte.
auf was sollte sich die verjährng beziehen. denke hier ist eine 30 jährige frist grundlage oder?
bitte um tipp!!!?
danke
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