Vertrag gültigkeit

19. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
VonInteresse
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)
Vertrag gültigkeit

ein vertrag ist geschlossen worden. jedoch nie zum tragen gekommen. ein vertragspartner der als einziger in besitz dieses vertrages war hat immer vorgegeben dieser vertrag existiert nicht mehr und wurde vernichtet. nun nach jahren ist der vertrag wieder da und der eine vertragspartner besteht auf erfüllung!
ist man hier machtlos.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
psst
Status:
Lehrling
(1576 Beiträge, 173x hilfreich)

Pacta servanda sunt.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rechtsanwalt Boris Arendt
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 12x hilfreich)

Könnten Sie die Sache mal ein bißchen konkretisieren?

MfG

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ein vertragspartner der als einziger in besitz dieses vertrages war hat immer vorgegeben dieser vertrag existiert nicht mehr und wurde vernichtet.

Daraus könnte man, wenn man das beweisen kann, doch die Willenserklärung herleiten, den Vertrag auflösen zu wollen, oder?

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#4
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

mit den knappen informationen können wir nicht allzuviel anfangen. worum geht es im vertrag? wieviele partner? durfte der partner auf die vertragserfüllung vertrauen? ....

dass verträge nicht immer so gelten, wie sie geschlossen wurden, hören wir von klugen richtern ja beinahe täglich. und in diesem fall ...

ureta

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#5
 Von 
VonInteresse
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

vetrag heist!
ein darlehnsvertrag.
dieser wurde geschlossen! jedoch nur zum schein!
beide waren sich darüber einig.
nun behaupetet einer der vertragspartner das ganze wäre zum tragen gekommen.
es existiert aber nur ein exemplar. von dem der inhaber immer behauptet hat, fünf jahre lang, das ganze wäre vernichtet worden und existiert nicht mehr.

der andere vertragspartner hat dies geglaubt da eine beziehung bestand.

die rückzahlung ist nie erfolgt da eine auszahlung effektiv nie stattgefunden hat obwohl es so zum schein und vortäuschen von schulden im vertrag heist.: der betrag wurde in bar ausgezahlt.

der vertrag sollte zum vortäuschen von schulden dienen! wurde aber nie verwendet!!!!

-- Editiert von VonInteresse am 21.04.2004 22:49:29

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#6
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

In diesem Fall wäre der Vertrag zunächst ein Anscheinsbeweis dafür, daß ein Darlehen existiert und auch gegeben wurde.

Der Schuldner wäre dann in der Beweispflicht, daß es sich nur um ein Scheingeschäft gehandelt hat.

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#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47489 Beiträge, 16808x hilfreich)

... und das zu beweisen dürfte schwer bis unmöglich sein.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Amateur
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 3x hilfreich)

... ohne sich einer strafbaren Handlung zu bezichtigen. Ich würde vorschlagen: Schwamm drüber.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Rechtsanwalt Luis Fernando Ureta
Status:
Schüler
(239 Beiträge, 59x hilfreich)

5 jahre alter darlehnsvertrag, keine zahlungen erfolgt, es fehlt wohl an einer schriftformklausel, die rückzahlung wird nach trennung verlangt, es wird bei einer höheren summe für den gegner evtl. schwierig nachzuweisen, dass er tatsächlich über das geld verfügte. ...
na ja, man könnte vielleicht einen ansatz finden.
aber wenn das ganze bspw. fingiert wurde um das finanzamt zu hintergehen?
vielleicht gibt es eine vergleichsmöglickeit? teilbetrag, geringe raten ...

ureta

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#10
 Von 
VonInteresse
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

es besteht nur eine kopie dieses angeblichen vertrages. die kopie liegt nur dem kläger vor. der beklagte ging jahre lang davon aus dass wie zugesagt der vertrag vernichtet wurde.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Mareike123
Status:
Unparteiischer
(9585 Beiträge, 1711x hilfreich)

ohne sich einer strafbaren Handlung zu bezichtigen

... die schon verjährt sein könnte. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
VonInteresse
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 1x hilfreich)

auf was sollte sich die verjährng beziehen. denke hier ist eine 30 jährige frist grundlage oder?
bitte um tipp!!!?
danke

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