Vertrag im Internet - minderjährig - Geld zurück?

10. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12310.02.2009 22:29:23
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag im Internet - minderjährig - Geld zurück?

Hallo,

ich habe vor über 24 Monaten im Internet ein ebook im Wert von 70 Euro erworben. Es handelte sich um eine pdf-Datei, der Anbieter dieses ebooks (Thema: Geld verdienen im Internet) ist immer noch aktiv / verkauft immer noch das selbe Produkt, bzw. die selben Produkte. Ich war zu dem Zeitpunkt des Vertragsabschlusses unter 16 Jahre alt. Bezahlt habe ich über mein Konto (Überweisung), ich musste keine Volljährigkeit verifizieren.

Meine Frage: Wie lange kann man rückwirkend sein Geld zurückverlangen, bzw. den "schwebenden", eig. niemals zu Stande gekommenen Vertrag anzweifeln und widerrufen?

Mit freundlichen Grüßen & Vielen Dank, Alex



-- Editiert von toxic aka Alex am 10.02.2009 14:50

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
georg2000
Status:
Schüler
(259 Beiträge, 57x hilfreich)

Kinder/Jugendliche sind vom siebten bis zum vollendeten 18. Lebensjahr beschränkt geschäftsfähig. Das heißt, dass bestimmte, von ihnen abgeschlossene Rechtsgeschäfte gültig sind. So können altersübliche, geringfügige Geschäfte ohne Zustimmung des gesetzlichen Vertreters abgeschlossen werden, wenn sie mit dem Taschengeld bezahlt werden. Zum Beispiel der Kauf einer CD, einer Zeitschrift, eines Buches. Andere Rechtsgeschäfte allerdings bedürfen der Zustimmung des gesetzlichen Vertreters. Nämlich die, die für den beschränkt geschäftsfähigen jungen Menschen rechtlich nicht vorteilhaft sind. Ihr Kind kauft sich zum Beispiel ein für seine finanziellen Möglichkeiten viel zu teures Fernsehgerät. Sie sind mit dem Kauf nicht einverstanden. Dann haben Sie das Recht, den Kauf rückgängig zu machen. Sie bekommen das Geld zurück. Oder Sie können den Kauf nachträglich genehmigen. Das würde im Übrigen auch zum Beispiel für eine durch Ihr Kind abgeschlossene Ratenvereinbarung gelten.

-- Editiert von georg2000 am 10.02.2009 17:40

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