Hallo,
ich habe im WWW keinen vergleichbaren Fall wie meinen gefunden, drum hier mein Fall:
Kündigung des Handyvertrags bei O2 wurde fristgerecht eingereicht, eine schriftliche Empfangsbestätigung liegt mir vor und ein Anruf von O2 über die Kündigungsgründe fand kurz nach Kündigung statt. Und dennoch wird weitehrin abgebucht. Der Grund: Meine Kündigung ist im System bei O2 nicht hinterlegt!
Meine Kündigung (die bereits ende letzten Jahres stattfand) liegt nun mir in Schriftvorm nicht mehr vor, ich habe aber wie gesagt die schriftliche Empfangsbestätigung von O2 und diese in Kopie zugeschickt. Im Antwortschreiben wird darauf überhaupt nicht eingegangen, ich solle doch bitte mit dem damals aufgesetzten Schreiben meine Kündigung beweisen. Was nun?
Meiner Meinung nach bin ich nicht für das Verschlampen von Kundendaten bei O2 verantwortlich und einen eindeutigen Beweis über den Erhalt der Kündigung habe ich bereits erbracht. Zudem wurde das Schreiben am PC erstellt und ein erneutes Ausdrucken würde gar nichts beweisen, ich könnte das Schreiben schließlich auch noch einmal frisch aufsetzen, rückdatieren und abschicken (wenngleich es hier dnan Urkundenfälschung wäre).
Vielleicht hat jemand ja eine Idee.
-- Editier von xxButterstullexx am 13.07.2015 09:28
Vertrag läuft weiter trotz Kündigung inkl Empfangsbestätigung
13. Juli 2015
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Frage vom 13. Juli 2015 | 09:26
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Vertrag läuft weiter trotz Kündigung inkl Empfangsbestätigung
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#1
Antwort vom 13. Juli 2015 | 09:46
Von
Status: Junior-Partner (5048 Beiträge, 1959x hilfreich)
Zitat:schriftliche Empfangsbestätigung von O2
Was steht denn in dieser Empfangsbestätigung?
Wird da auf die Kündigung Bezug genommen.
Falls ja:
Zitat:Und dennoch wird weitehrin abgebucht.
Diese Beträge zurückbuchen!
#2
Antwort vom 13. Juli 2015 | 09:48
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Ja meine Kündigung wird bedauert und die Vertragsnummer steht ebenfalls drin. Es ist also eindeutig meinem Vertrag und meiner Kündigung zuzuordnen
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 13. Juli 2015 | 10:52
Von
Status: Richter (8429 Beiträge, 3449x hilfreich)
Was hindert Dich das Kündigungsschreiben neu zu schreiben nach Erinnerung? Wenn die das Originalschreiben nicht haben, können die auch nichts vergleichen. Zusätzlich letzte Frist setzen und dann zurückbuchen.
Gerade bei so krassen Sachen ist es manchmal praktisch im O2-Forum oder bei Facebook sachlich den Fall zu schildern. Das Social-Media-Team kümmert sich da meist gut drum um den Rufschaden nicht zu vergrößern.
#4
Antwort vom 13. Juli 2015 | 10:55
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 2x hilfreich)
Danke für die Denkanstöße!
#5
Antwort vom 13. Juli 2015 | 11:43
Von
Status: Unbeschreiblich (120218 Beiträge, 39849x hilfreich)
Zitat:Im Antwortschreiben wird darauf überhaupt nicht eingegangen, ich solle doch bitte mit dem damals aufgesetzten Schreiben meine Kündigung beweisen.
Bausteintexte ...
Zitat:Zudem wurde das Schreiben am PC erstellt und ein erneutes Ausdrucken würde gar nichts beweisen
Nochmal Ausdrucken, mit ensprechendem Begleitschreiben inkl. Frist zur Rückzahlung zusenden, fertig. Zusenden mit Zustellnachweis.
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