Vertrag mit Energieversorger/Wohngemeinschaft

7. November 2015 Thema abonnieren
 Von 
Unwissend_
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag mit Energieversorger/Wohngemeinschaft

Ich lebe in einer Wohngemeinschaft, insgesamt sind wir drei Personen.

Wir haben einen Vertrag mit dem regionalen Energieversorger (ESWE) und wir drei stehen im Vertag. Jetzt ist ein Mitbewohner ausgezogen und wir haben einen neuen Vertrag mit dem Energieversoger(der neue Mitbewohner steht drin), für den alten Vertrag haben wir noch eine Nachzahlung bekommen (517,77 €). Wir haben vereinbart, dass jeder genau ein Drittel zahlt (172,59 €). Meine Mitbewohnerin und ich haben den ausstehenden Betrag überwiesen und der ehemalige Mitbewohner nicht.
Welche Möglichkeiten habe ich, damit er seinen Anteil bezahlt? Durch die Mahngebühren steigt der Betrag. Gibt es die Möglichkeit einer Klage oder einer Strafanzeige?
Er reagiert nicht mehr auf meine Anrufe bzw. ist es gewohnt keine Rechnungen zu zahlen. Das war auch der Grund für den Auszug. Aber wir wollen seinen Anteil auf keinen Fall übernehmen!

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
creon
Status:
Schüler
(154 Beiträge, 51x hilfreich)

Ihr haftet als Gesamtschuldner, d.h. das Unternehmen kann sich aussuchen, von wem er das Geld gerne hätte. Es hat offenbar und aus naheliegenden Gründen euch ausgewählt.
Erst mal kommt ihr nicht drum rum das zu zahlen. Danach müsst ihr das Geld von ihm zurückfordern, z.B. per Mahnbescheid mit anschließender Klage. Das klappt in der Praxis nur dann, wenn er das Geld hat. Bei Studenten wäre ich mir da nicht immer so sicher, auch ist der Aufwand sehr hoch.

Das ist prinzipiell ein Problem bei gemeinschaftlich geschlossenen Verträgen. Ich selbst präferiere, das jemand alleiniger Vertragsinhaber ist und sich das Geld von den Kollegen direkt überweisen / bar geben lässt. Bei solchen Verträgen sollte der Vertrag auch immer so gestrickt sein, dass am Ende was zurückkommt. Nachzahlungen sind für viele Leute immer problematisch.

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