Hallo zusammen, ich habe im September 2015 einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen. Bei diesem Vertrag hat man vergessen die Vertagslaufzeit anzukreuzen. Ich denke ich kann diesen Vertrag wegen ungültigkeit fristlos kündigen. Ist das so ? und wenn ja, kann ich die Anmeldegebühr und die gezahlten Beiträge zurückfordern?
Lg
Dirk
Vertrag mit Fitnessstudio fristlos kündigen.
28. Dezember 2015
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Frage vom 28. Dezember 2015 | 13:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag mit Fitnessstudio fristlos kündigen.
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Hier war doch was. Der Moderator hat diesen Beitrag entfernt.
#2
Antwort vom 28. Dezember 2015 | 14:24
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Natürlich nicht? Dieser Vertrag ist ungültig. So abwegig ist das doch gar nicht, oder?
Können Sie das evtl. näher erklären?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 28. Dezember 2015 | 14:46
Von
Status: Lehrling (1024 Beiträge, 491x hilfreich)
Zitat:Dieser Vertrag ist ungültig
Wenn Sie das nachweisen/erklären
Zitat:Natürlich nicht
werd ich mein bestes tun, das zu erläutern
#4
Antwort vom 28. Dezember 2015 | 14:59
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Wieso ist er ungültig? Im Zweifel würde beispielsweise anhand der gezahlten Beiträge ermittelt, was es für eine Vertragslaufzeit gab. Sicherlich unterscheiden sich die Beiträge je nach Laufzeit oder?
Bestenfalls gibt es keine (Mindest-)Laufzeit. Der Vertrag wird deswegen nicht ungültig. Fristlos kündigen kann man deswegen nicht. Die Kündigungsfrist bleibt ja trotzdem Vertragsbestandteil.
#5
Antwort vom 28. Dezember 2015 | 20:57
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4877x hilfreich)
ZitatBestenfalls gibt es keine (Mindest-)Laufzeit. Der Vertrag wird deswegen nicht ungültig. Fristlos kündigen kann man deswegen nicht. :
Spaßbremse Ich hätte gerne die Argumentationskette des TE gelesen
#6
Antwort vom 28. Dezember 2015 | 23:25
Von
Status: Unsterblich (24959 Beiträge, 16169x hilfreich)
Sorry, nächstes Mal.
#7
Antwort vom 29. Dezember 2015 | 11:54
Von
Status: Lehrling (1650 Beiträge, 1044x hilfreich)
Zitat:Dieser Vertrag ist ungültig.
Worauf willst du hinaus, offener Einigungsmangel, §154 BGB ?
Selbst wenn dem so wäre, wäre durch Nutzung des Studios konkludent ein Vertrag zustande gekommen, der mindestens schon mal dazu führt, daß die dabei angefallenen Beiträge zu zahlen wäre, mit
Zitat:Anmeldegebühr und die gezahlten Beiträge zurückfordern
ist also schon mal nichts mehr.
Im übrigen regelt hier §621 BGB die Kündigungsfrist, sofern im Vertrag dazu nichts steht.
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