Vertrag mit Fitnessstudio fristlos kündigen.

28. Dezember 2015 Thema abonnieren
 Von 
Madman2015
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag mit Fitnessstudio fristlos kündigen.

Hallo zusammen, ich habe im September 2015 einen Vertrag mit einem Fitnessstudio abgeschlossen. Bei diesem Vertrag hat man vergessen die Vertagslaufzeit anzukreuzen. Ich denke ich kann diesen Vertrag wegen ungültigkeit fristlos kündigen. Ist das so ? und wenn ja, kann ich die Anmeldegebühr und die gezahlten Beiträge zurückfordern?

Lg
Dirk

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Madman2015
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Natürlich nicht? Dieser Vertrag ist ungültig. So abwegig ist das doch gar nicht, oder?
Können Sie das evtl. näher erklären?

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#3
 Von 
Lazyboy
Status:
Lehrling
(1024 Beiträge, 491x hilfreich)

Zitat:
Dieser Vertrag ist ungültig

Wenn Sie das nachweisen/erklären

Zitat:
Natürlich nicht


werd ich mein bestes tun, das zu erläutern

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Wieso ist er ungültig? Im Zweifel würde beispielsweise anhand der gezahlten Beiträge ermittelt, was es für eine Vertragslaufzeit gab. Sicherlich unterscheiden sich die Beiträge je nach Laufzeit oder?

Bestenfalls gibt es keine (Mindest-)Laufzeit. Der Vertrag wird deswegen nicht ungültig. Fristlos kündigen kann man deswegen nicht. Die Kündigungsfrist bleibt ja trotzdem Vertragsbestandteil.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4877x hilfreich)

Zitat (von mepeisen):
Bestenfalls gibt es keine (Mindest-)Laufzeit. Der Vertrag wird deswegen nicht ungültig. Fristlos kündigen kann man deswegen nicht.

Spaßbremse :neck: Ich hätte gerne die Argumentationskette des TE gelesen

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

:cheers: Sorry, nächstes Mal.

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#7
 Von 
TheSilence
Status:
Lehrling
(1650 Beiträge, 1044x hilfreich)

Zitat:
Dieser Vertrag ist ungültig.


Worauf willst du hinaus, offener Einigungsmangel, §154 BGB ?
Selbst wenn dem so wäre, wäre durch Nutzung des Studios konkludent ein Vertrag zustande gekommen, der mindestens schon mal dazu führt, daß die dabei angefallenen Beiträge zu zahlen wäre, mit

Zitat:
Anmeldegebühr und die gezahlten Beiträge zurückfordern


ist also schon mal nichts mehr.

Im übrigen regelt hier §621 BGB die Kündigungsfrist, sofern im Vertrag dazu nichts steht.

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