Vertrag mit Freenet

8. Mai 2008 Thema abonnieren
 Von 
sturz
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag mit Freenet

Meine Frage ist: Meine Schwester hat sich über einen Internetanbieter (Telefonieren/Surfen mit Flatrate) angemeldet. Die Internetfirma konnte aber nicht den Telefonanschluss freistellen lassen (Telekom). In dieser Zeit schickte der Internetanbieter die Geräte, um damit zu telefonieren und zu surfen. Das hat sich bis zu ca. 8 Wochen hingezogen. Meine Schwester hat dann beim Internetanbieter gekündigt und hat auch gleichzeitig die Geräte wiederzurückgeschickt. Der Internetanbieter hat meiner Schwester eine Rechnung geschickt über 190 € für das bereitstellen der Geräte. Meine Frage ist, kann dieser Internetanbieter das.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
murgab123
Status:
Student
(2959 Beiträge, 654x hilfreich)

Warum konnte die Firma den Anschluß nicht übernehmen? Wurde die Kündigung der TCom über den neuen Anbieter gemacht oder selbst?

War die Kündigung berechtigt, wie war die Kündigungsfrist usw. usf. Bitte etwas genauer, mit obigem Text kann ich nicht wirklich viel anfangen.

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#2
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Angelegenheit ist nachvollziehbar, da die Überlassung der Geräte, die zur Nutzung des Angebotes notwendig sind, natürlich nur bei beidseitiger Erfüllung des Vertrages kostenfrei überlassen werden. Kann aus technischen Gründen der Auftrag nicht ausgeführt werden, dann sind die Netzanschlußgeräte zurückzugeben.
Erfolgt das nicht, erhält der Kunde eine Rechnung und das ist durchaus ok.

Anders sieht es aus, wenn z.B. für 39,95€ eine bestimmte, höherwertige Geräteversion erworben wurde. Mit der Zahlung geht das evtl. 200.-€ teure Gerät dann in Kundenbesitz über und kann nicht zurückgefordert werden.
Für kostenlose Geräte (Splitter, Modem etc) behalten sich alle Vollanschlußanbieter die Rückforderung der Geräte vor. s. AGB

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"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

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