Hallo zusammen,
habe mich hier registriert, weil ich erstmal meine Lage klären wollte, bevor ich zum Anwalt gehe, falls überhaupt nötig.
Finde es sehr gut, dass es so ein Forum gibt!
Folgende Situation:
Meine Freundin und ich heiraten am 10.09.
Wir haben letztes Jahr schon den Vertrag bei einem Fotografengeschäft geschlossen und eine Anzahlung i.H.v. 195 Euro geleistet.
Man kann dort unter 3 Fotografen auswählen, die dann im Vertrag angekreuzt werden. (In unserem Fall Fotografin J. Siehe Anhang.
Fotografin J. hat aber zum 1.9. gekündigt, kann uns also nicht fotografieren, was uns sehr stört und wir deswegen den Vertrag auflösen wollen.
- Im Vertrag wird nicht darauf hingewiesen, dass man keine Garantie auf die Wahl des Fotografen hat.
- Zudem bleibt dem Kunde das Recht, einen niedrigeren Schaden nachzuweisen.
Meines Erachtens entsteht dem Geschäft kein oder nur geringer Schaden, da die Fotografin gekündigt hat und uns sowieso nicht fotografieren könnte.
Zudem ist die Vertragsgrundlage durch die Kündigung nicht mehr gegeben seitens des Fotografs.
Ist das korrekt? Wie können wir argumentieren ggü. der Fotografenmeisterin bzw wie sollen wir handeln?
Bräuchten wir da was schriftliches?
Vermutlich wird die Meisterin nicht gerade sagen "Oh ja, kein Problem, hier habt ihr das Geld".
Wir reagieren wir dann?
Uns ist auch nicht ganz klar, was wir laut Vertrag bezahlen müssen. Wie ist das zu verstehen?
Wir hoffen, dass uns hier jemand weiterhelfen kann!
Sind mit der Situation sehr unglücklich, vor allem, da die Hochzeit in zwei Wochen ist und wir jetzt noch so ein Hickhack haben, deswegen.
Vielen Dank schonmal im Voraus!
Gruß Claudio
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Vertrag mit Hochzeitsfotograf kündigen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
quote:
Meines Erachtens entsteht dem Geschäft kein oder nur geringer Schaden, da die Fotografin gekündigt hat und uns sowieso nicht fotografieren könnte.
Diese Annahme ist nur bedingt richtig, da man ja Ersatz (S. oder D. oder X) senden könnte.
Nur habt ihr den Vorteil, das J verbindklich gebucht wurde, der Vertrag also darauf basiert.
quote:
Zudem ist die Vertragsgrundlage durch die Kündigung nicht mehr gegeben seitens des Fotografs.
Das könnte man so sehen. Das Kreuz wäre wohl so auszulegen, das J. anscheinend verbindlich gebucht war.
Gab es einen Grund für die explizite Buchung von J.?
Warum sind S., D. oder X nicht geeignet eure Hochzeit zu fotografieren?
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
J. hat schonmal ein Shooting mit meiner Freundin gemacht und sie kennen sich mittlerweile auch schon besser. Deswegen die Bindung.
Sie würde es auch privat für uns machen, was den Vorteil hätte, dass wir nicht pro Datei (nachbearbeitet in voller Auflösung) 75 Euro bezahlen müssten, sondern alle Dateien (auch unbearbeitet) auf CD bekommen und auch selbst ein Fotobuch machen können, ohne auf den Fotograf angewiesen zu sein (Fotobuch kostet bei S. bis zu 1500 Euro)
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Der Schaden durch die Beschaffung eines Ersatzfotografen ist doch aber nicht uns zuzuschreiben, weil wir für die Kündigung nichts können?!
-- Editiert Nasenbaer84 am 27.08.2011 15:02
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quote:
Der Schaden durch die Beschaffung eines Ersatzfotografen ist doch aber nicht uns zuzuschreiben, weil wir für die Kündigung nichts können
Nein, den muss das Studio tragen.
Der steht deiner Schilderung aber auch gar nicht zur Diskussion.
Das Studio kann ja noch S., D. oder X entsenden um den Vertrag zu erfüllen.
Also sollte man sich überlegen weshalb sind S., D. oder X nicht geeignet eure Hochzeit zu fotografieren?
'J. macht es privat billiger' ist KEIN Argument.
Wurde dem Studio bereits per Einschreiben-Rückscheinmitgeteilt, das man von dem Vertrag zurücktritt, da der Vertrag durch die Nichtverfügbarkeit von J. nicht mehr erfüllt werden kann?
Und das man die Erstattung der Anzahlung bis zum 20.09.2011 erwartet.
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Gute Idee mit dem Einschreiben-Rückschein!
Die Erstattung der Anzahlung zum einen und dann müssten wir ja noch schreiben, dass wir nicht bereit sind, den Mindestbestellwert zu bezahlen, oder?
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quote:
Die Erstattung der Anzahlung zum einen und dann müssten wir ja noch schreiben, dass wir nicht bereit sind, den Mindestbestellwert zu bezahlen, oder?
Ich würde eher schreiben das man nicht bereit ist irgendetwas zu zahlen.
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Danke für die Tipps!
Was haltet ihr von folgender Formulierung:
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Sehr geehrte Frau K.,
nach längerer Überlegung haben wir uns entschlossen, von unserem Vertrag über ein Hochzeits-Fotoshooting am 10.09.2011 zurückzutreten.
Bereits letztes Jahr haben wir die zum damaligen Zeitpunkt bei Ihnen beschäftigte Frau J. als Fotografin für unsere Hochzeitsfotos gewählt und vertraglich festgelegt. Diese Wahl hat sich durch ein nachfolgendes Einzel-Fotoshooting bestätigt und war für uns sehr wichtig.
Aus diesem Grund möchten wir auf einen Ersatzfotografen verzichten.
Nachdem Frau J. leider die Firma verlassen hat, ist die Grundlage des Vertrages entfallen, sodass dieser sich aufgelöst hat.
Da Ihrer Firma durch das Auflösen des Vertrages kein von uns verschuldeter Schaden entsteht, fordern wir die Rückzahlung unserer Anzahlung i. H. v. 195,00 Euro auf untenstehendes Konto.
Zu weiteren Zahlungen sind wir nicht verpflichtet und bereit.
Wir hoffen auf eine schnelle Einigung und verbleiben mit freundlichen Grüßen.
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quote:
Aus diesem Grund möchten wir auf einen Ersatzfotografen verzichten.
Würde ich umformulieren:
Aus diesem Grund kommt ein Ersatzfotograf für uns nicht in Frage.
quote:
auf untenstehendes Konto.
Ergänzen: auf untenstehendes Konto bis zum 24.09.2011 wertgestellt.
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