Vertrag mit Minderjährigen, Geld zurück?

21. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
lmh
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag mit Minderjährigen, Geld zurück?

Vor einigen Tagen musste ich den Schlüsselnotdienst anrufen da ich nicht bei mir zu Hause reinkam. Mit 1 1/2 Stunden Verspätung kam er denn bei mir zu Hause an.
Als erstes wollte er meinen Personalausweis sehen um die Daten abzuschreiben. Danach hat er mir erzählt dass, der Einsatz bis zu 300 euro kosten kann, da er ein neues schloss einbauen müsse. Woraufhin ich die ganze Sache abgesagt habe, da es sicher eine andere Möglichkeit für mich gäbe. Daraufhin sagte er mir, dass ich einen Teil der Einsatzkosten zahlen muss. Dieser lag im wert von 110 Euro. Was blieb mir anderes übrig als es zu bezahlen. Per EC Karte wurde mir das Geld abgebucht.
Wir kamen noch ins Gespräch, indem ich sagte dass ich erst 17 jahre alt bin, woraufhin er meinte, dass er keinen Vertag hätte mit mir abschließen dürfen und ich ihm am Anfang darauf hinweisen müsste. Wobei er ja meinen Personalausweis ganz am Anfang bekommen hat.

Kann ich das Geld zurückforden?
Da der Vertragt nichtig ist?
Und ich nur beschränkt Geschäftsfähig?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Jennifer_A
Status:
Praktikant
(942 Beiträge, 275x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>dass er keinen Vertag hätte mit mir abschließen dürfen <hr size=1 noshade>


Rechtlich gesehen darf er das schon, kann aber sein, daß sein Chef ihm das verbietet.

quote:<hr size=1 noshade>Da der Vertragt nichtig ist? <hr size=1 noshade>


Man müßte erst mal prüfen, ob die Voraussetzungen des §110 BGB nicht vielleicht erfüllt sind. Bei deiner eigenen ec-Karte kann man wohl von "eigenen Mitteln" ausgehen und von "freier Verfügung" wohl auch. Jedenfalls wäre wohl lebensfremd anzunehmen, deine Erziehungsberechtigten hätten dir ausdrücklich nicht erlauben wollen, im Falle des Ausgesperrtseins einen Schlüsseldienst zu beauftragen.

quote:<hr size=1 noshade>Kann ich das Geld zurückforden? <hr size=1 noshade>


Möglicherweise, s.o. Ob das moralisch in Ordnung ist (die Alternative wäre gewesen, daß kein Schlüsseldienst des Landes dir die Tür öffnet, wenn er damit rechnen muß, daß du dich hinterher auf die schwebende Unwirksamkeit berufen willst), ist eine andere Frage.

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