Vertrag mit RAtenzahlung

7. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
codemi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)
Vertrag mit RAtenzahlung

Hallo,
ich verkaufe privat DVD-Maschinen und wir haben uns auf Ratenzahlung geeinigt für eine Laufzeit von einem Jahr.
Was kann oder muß ich beachten was im Vertrag drinstehen muß, damit er wirklich sicher ist. Das ganze wird auch durch einen Zeugen beglaubigt. Wie kann ich mich absichern dass ich auf jedenfall das Geld bekommen. Rückgabe wird auch ausgeschlossen.

Danke und Gruß
Codemi

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Feste Zahlungstermine (z.B. '15. eines Monats'); erster Zahlngstermin; Anzahl der Raten; Ratenhöhe; Konto, auf das überwiesen werden soll.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

... und darauf hoffen, dass der Kaeufer auch zahlungsfaehig bleibt. Bleint er das nicht, dann ist sowieso alles fuer die Katz.

Aber nur mal am Rande gefragt: Wie kann man denn privat DVD Machinen verkaufen? Anscheinend handelt es sich hier ja nicht um einen einmaligen Verkauf aus dem Privatbesitz heraus, sondern um eine gewerbsmaessiges Taetigkeit.

Gruss
CAM

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#3
 Von 
guest123-2085
Status:
Praktikant
(838 Beiträge, 335x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#4
 Von 
codemi
Status:
Frischling
(9 Beiträge, 2x hilfreich)

Die Maschinen waren im Betrieb, sind aber schon seit zwei Jahren eingelagert es besteht keine Gewerbe mehr. Es ist ein Privatverkauf da ich keine Gewerbe mehr habe und somit keine Garantien geben kann.
Vielen Dank schonmal für die Antworten.
Das einzigste was mir eben sorgen macht, was iat, wenn er auf eimal nicht mehr zahlt. Kann man das

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#5
 Von 
guest123-1698
Status:
Student
(2977 Beiträge, 838x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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