Vertrag mit Rechenzentrum

10. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
JuraMarco
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag mit Rechenzentrum

Hallo Zusammen,

ich bitte um kurze Analyse und Einschätzung der folgenden Situation.

Person "Karl" ist minderjährig und hat einen Vertrag in einem Rechenzentrum für knapp 800,00€ / Monatl. mit eigenhändiger Unterschrift und auf eigenen Namen unterzeichnet. Der Vertrag existiert seit 12 Monaten und der Vertrag endet in 6 Monaten. Seither wurde der monatliche Vertrag vom Server auch von Karl gezahlt. Nun hat allerdings der Erziehungsberechtigte Kenntnis davon erlangt, dass sein Sohn "Karl" einen solchen Vertrag ohne seine Befugnis unterzeichnet hat und möchte aus dem Vertrag mit sofortiger Wirkung austreten. Ist das möglich? Natürlich werden dann die Dienste seitens des Rechenzentrum eingestellt.
Das Rechenzentrum war natürlich nicht bewusst, dass Karl minderjährig ist, hat es allerdings auch nicht gefragt und auch keine Dokumente oder Nachweise für das Alter überprüft.

Grüße
JuraMarco

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3448x hilfreich)

Solche Verträge sind grundsätzlich ohne Zustimmung der Eltern "schwebend unwirksam".
Zudem könnte es sich bei den Monatskosten um einen Vertrag für Gewerbetreibende handeln.

Da bleibt nur ein Einschreiben der Eltern an das RZ mit Altersnachweis, sofortiger Rückabwicklung des Vertrages und Rückforderung der bezahlten Kosten.

-- Editiert von Mr.Cool am 10.07.2020 22:36

Signatur:

Vernunft ist wichtiger als Paragraphen

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119527 Beiträge, 39734x hilfreich)

Bei 800 EUR / Monat scheint das ja ein recht großer Server zu sein?

Da sollte der Erziehungsberechtigte erst mal schauen was der Junior darauf so macht, bevor er kündigt. Wenn er Leistungen weiterverkauft hat, drohen nämlich durchaus recht unangenehme Folgen - zivilrechtlich wie strafrechtlich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Oder wenn der Minderjährige bei der Anmeldung wahrheitswidrig angekreuzt hat, volljährig zu sein. Das macht den Vertrag zwar nicht gültig, könnte aber ggfs. Schadensersatzansprüche auslösen. Noch lustiger wird es dann, wenn Anhaltspunkte vorliegen, daß der Jugendliche über sein Alter vorsätzlich getäuscht hat in der Absicht, sich später auf die Unwirksamkeit des Vertrages zu berufen, um die Leistung in Anspruch nehmen zu können, ohne dafür zahlen zu müssen.

Zitat (von Harry van Sell):
Bei 800 EUR / Monat scheint das ja ein recht großer Server zu sein?


Oder mehrere. AFAIK bekommt man schon für ~100 EUR/Monat das Äquivalent eines schnellen PCs zur exklusiven Nutzung gemietet. Oder es wurde eine sehr hohe Bandbreite benötigt (Raubkopie-Verteilung?).
Dazu wäre zu fragen, welche Einnahmen der Junior denn damit erzielt respektive erzielen will, denn bei gut 10 Mille im Jahr wäre ja Erspartes sehr schnell aufgebraucht.

Zitat (von Harry van Sell):
Da sollte der Erziehungsberechtigte erst mal schauen was der Junior darauf so macht,


Wenn er es denn versteht... ;)

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.794 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.899 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen