Vertrag mit aufschiebender Wirkung

24. Mai 2004 Thema abonnieren
 Von 
reality
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)
Vertrag mit aufschiebender Wirkung

Hallo,
ich habe mit einem Kreditinstitut einen Vertrag zur weiteren Hausfinanzierung unterzeichnet (Zinsbindung nach 10 Jahren ausgelaufen). Dieser Vertrag beinhaltet auf Verlangen des Institutes eine Klausel, deren Einhaltung in absehbarer Zeit nicht möglich ist. Damit hat der Vertrag aufschiebende Wirkung. Trotzdem hat das Institut die notarielle Grundschuldübertragung durchgeführt. Ist das rechtens?

Für Ihre Antworten besten Dank.

Gruß R.




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 274x hilfreich)

Die Grundschuldbestellung ist ein abstraktes Rechtsgeschäft und hat mit dem zugrundeliegeden Kreditgeschäft nichts zu tun. Anders wäre es bei einer Hypothek.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#2
 Von 
reality
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

danke für die schnelle Reaktion.

Auf welche Grundlage beruft sich denn da das Institut? Eine Grundschuldbestellung ohne Gegenleistung? Ist das in unserem Lande möglich?

Gruß R.

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#3
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 274x hilfreich)

Eine Grundschuldbestellung ist ja ein einseitiges Rechtsgeschäft des Eigentümers, der damit sein Grundstück belastet.
Insofern hat das Institut damit gar nichts zu tun, es nimmt diese Grundschuld nur gnädigerweise als "Sicherheit" entgegen.

Wolfgang

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"Wirtschafts-Consult Gesundheitsberufe "

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#4
 Von 
reality
Status:
Frischling
(17 Beiträge, 3x hilfreich)

Sorry, ich habe mich mißverständlich ausgedrückt: Es war ein neuer Vertrag, eine neue Bank. Der ursprüngliche Kreditgeber hat die Grundschuld freigegeben...also ein neuer Eintrag, obwohl der Vertrag nicht vollzogen werden kann wegen dieser Klausel. Da kein Geld fließt, sind also auch keine Sicherheiten zu leisten, denke ich.
Problem ist nämlich folgendes: Eine weitere Bank würde dieses darlehen sofort ohne Auflagen zur Verfügung stellen, wenn sie die Grundschuldübertragung bekommt, die sich die andere Bank ohne Gegenleistung eintragen ließ.

Gruß R.

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#5
 Von 
guest123-57
Status:
Lehrling
(1131 Beiträge, 274x hilfreich)

Wie gesagt, rein rechtlich steht die Grundschuld mit dem zugrundeliegenden Geschäft in keinem Zusammenhang und eines hat mit dem anderen nichts zu tun.
Selbstverständlich blockieren die Banken die Freigabe der Grundschuld gerne, damit haben sie die Kunden schön an der Leine, so daß diese nicht zur Konkurrenz laufen können.

Aber wie gesagt, alles legal.

Wolfgang

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