Vertrag mit einem Webdesigner nicht kündbar (?)

14. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Naduah
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag mit einem Webdesigner nicht kündbar (?)

Hallo,
eine dumme Situation mit einer Verkettung unglücklicher Zustände:
1. Außendienstler ruft mich (selbstständig!) an und bietet KOSTENFREIE Homepagegestaltung an als Unterstützung kleiner u. mittelständischer Unternehmen. Klingt gut, Termin.
2. Zum Termin wird erklärt: Ich benötige die Homepage nicht, aber eine Musikband könnte eine professionelle Page gebrauchen.
3. Im Gespräch stellt sich heraus: Gestaltung kostenfrei, aber monatliche Servicepauschale von 154,70 EUR.
4. Ich wollte Bedenkzeit, um mit der Band zu reden. Es hieß: "Jetzt oder nie, dann suchen wir uns einen anderen Partner ..." Verkäufer war so top, kann wohl einem Eskimo mehrere Kühltruhen verkaufen. Normalerweise breche ich sowas nicht übers Knie.
5. Vertrag wurde auf meinen Namen abgeschlossen, bestehende Domain der Band angegeben, woraus zu folgern ist, dass die Homepage tatsächlich nicht für mich ist.
6. Bei den Gebühren steht fett "monatliches Entgelt €" drüber.
7. Ich hatte keine Zeit zum lesen, erst im Nachhinein stellte ich fest, dass neben der Tabelle mit "monatliches Entgelt €" kleingedruckt steht "Zahlweise: jährlich im Voraus" + "Abschlusskosten: zahlbar bei Vertragsabschluss € 199,00 ..."
8. Band sagt natürlich nun auch noch prompt "Nein, wollen wir nicht."
9. Kündigungsversuche blieben erfolglos, da kein Haustürgeschäft (weil ich selbstständig bin, auch kein Widerrufsrecht; Vertrag = Vertrag, basta).
10. Schadenersatzforderung
11. Bettelbriefe um Kulanz. Ich nehme keine Leistungen in Anspruch, wurde nicht vollständig beraten (es war immer von mtl. Gebühren die Rede), Nachweis eingereicht, dass ich - weil ich nicht so viel verdiene - Geld vom Staat (ALG II) bekomme.
12. Nichts hat geholfen, letztes Angebot der Firma = 2.500 EUR Schadenersatz. Woher nehmen, wenn nicht stehlen?
Ist Verschweigen von Zahlungsmodalitäten = Falschberatung? Kann der Vertrag unter Umständen aufgrund dessen für Null und Nichtig erklärt werden? Ist er überhaupt rechtsgültig, da nachweislich (durch Angabe der Domain, für die die Homepage gutgemeint gedacht war) Vertragspartner und Leistungsempfänger nicht identisch sind, Leistungsempfänger die Leistung gar nicht wünscht und ich hätte gar nicht für fremd unterschreiben dürfen?
Ich bin über jeden Hinweis sowas von dankbar ... DANKE

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Ist Verschweigen von Zahlungsmodalitäten = Falschberatung?

Verschweigen? Es stand doch im Vertrag, den Sie blind unterschrieben haben.

> Kann der Vertrag unter Umständen aufgrund dessen für Null und Nichtig erklärt werden?

Nein.

> Ist er überhaupt rechtsgültig,

Ja.

> da nachweislich (durch Angabe der Domain, für die die Homepage gutgemeint gedacht war) Vertragspartner und Leistungsempfänger nicht identisch sind,

Irrelevant. Ich kann auch einen Vertrag abschließen, bei dem ich Vertragspartner bin, die täglichen 100 Rosen aber an meine Freundin gehen.

> Leistungsempfänger die Leistung gar nicht wünscht und ich hätte gar nicht für fremd unterschreiben dürfen?

Das ist Ihre Risikosphäre. Wenn Sie nach außen als Bevollmächtigter auftreten, haften Sie auch dafür, wenn Sie in Wahrheit keine Vollmacht hatten.

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#2
 Von 
Naduah
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für die Tipps. So in etwa hatte ich mir das vorgestellt :-(((

Was allerdings das Verschweigen der Zahlungsmodalitäten betrifft, so muss erwähnt werden, dass mir diese Details nicht erläutert wurden, was für mich zu einer guten Beratung gehört und dass ich vor allem keine Gelegenheit bekam, den Vertrag durchzulesen, da auf den Abschluss gedrängt wurde. Ja, ich weiß, ich hätte nicht usw. Hätte, wäre, könnte ... Wie gesagt war der Verkäufer top drauf und ich unterschreibe sonst nie einen Vertrag, ohne genau zu wissen, was passiert. Top Verkäufer schaffen das nun mal, sonst würden nicht täglich widersinnige Haustürgeschäfte zustande kommen. Niemand ist davor gefeit, so überrumpelt zu werden. Wer das behauptet, der lügt.
Also: Keine Hinweise auf Zahlungsmodalitäten, dazu irreführende Darstellung der Kosten mit fetter Tabellenüberschrift "monatliche ...", daneben zart und klein "jährlich im Voraus ...", dazu noch keine Chance, dies überhaupt lesen zu können ... Was denken Sie?
DANKE

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#3
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

Wenn Sie Verbraucher wären, könnte ganz vielleicht mit ganz viel gutem Willen noch möglicherweise etwas gehen.
Wobei auch da im konkreten Beispielfall schon die Beweispflicht, falsch beraten worden zu sein, ein unüberwindliches Hindernis darstellen dürfte.

Als Unternehmer haben Sie hingegen gar keinen gesetzlichen Schutz davor, unüberlegt Verträge einzugehen, über deren Umfang Sie sich nicht voll im klaren sind.

> Top Verkäufer schaffen das nun mal

Aber nur bei Leuten, die das mit sich machen lassen. In Zukunft werden Sie ja hoffentlich wissen, daß man sich nicht überrumpeln läßt und im Gegenteil dreifach mißtrauisch ist, wenn die Gegenseite offenbar auf Biegen und Brechen auf eine sofortige Entscheidung aus ist.

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#4
 Von 
Naduah
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja sicher, in Zukunft ist man immer schlauer. Wie gesagt: Ich bin seit 1991 selbstständig, aber sowas - sorry - Dummes ist mir echt noch nicht passiert. Bei mir klingelt ständig wer und will was andrehen und auch wenn es sinnvoll erschien, hab ich nur das gemacht, worüber ich mir 100%ig im Klaren war. Aber dieses Mal ... Verbraucher bin ich nicht, also hab ich wohl keine Chance ... Warum die sich allerdings so bockig stellen und nicht aus Kulanz sagen: Dumm gelaufen, wir treten zurück ... verstehe ich nicht. Wenn jemand belegt, dass alles schief gelaufen ist und derjenige auch gar nicht zahlen kann, warum dann 'n Harten machen und fordern, fordern, fordern, wenn man am Ende doch drauf sitzen bleibt. Na ja. Lehrgeld ...

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#5
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Warum die sich allerdings so bockig stellen und nicht aus Kulanz sagen: Dumm gelaufen, wir treten zurück ... verstehe ich nicht.

Weil solche Abschlüsse offenbar deren Masche sind (erst heißt es "kostenlos", dann kostet es doch was, dann wird gleich auf Jahresbasis abgerechnet etc.). Wenn die in jedem solchen Fall aus Kulanz zurücktreten, würden sie nichts mehr verdienen, weil das deren ganzes Geschäftsmodell ist.

> Wenn jemand belegt, dass alles schief gelaufen ist und derjenige auch gar nicht zahlen kann, warum dann 'n Harten machen und fordern, fordern, fordern, wenn man am Ende doch drauf sitzen bleibt.

Och, mit nem Titel kann man ja 30 Jahre vollstrecken, irgendwann kommt jeder mal wieder zu Geld.
Und kein Unternehmen (egal ob seriös oder Abzocker) toleriert gerne, daß ein gewerblicher (!) Vertragspartner erst mal was beauftragt und dann die Hartz-IV-Karte zieht, wenn es ans Bezahlen geht. Das ziehen manche dann schon aus Prinzip durch, quasi als Warnung an alle zukünftigen Geschäftspartner.

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#6
 Von 
Naduah
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Im Gespräch mit dem AD-Mitarbeiter habe ich ausdrücklich betont, dass der Vertrag a) nicht für mich sein wird, ich b) den Vertrag selbst nicht benötige und c) mir den Vertrag nicht leisten kann, da ich unterstützend Hartz IV bekomme. Der Mann war von Anfang an unterrichtet. Die "Karte" hab ich nicht erst im Nachgang gezogen, sondern war von Anfang an ehrlich.
Blöd ist immer, dass am Ende Aussage gegen Aussage steht. Der AD will natürlich seinen Job behalten und behauptet das Gegenteil von dem, was ich sage (wobei er es allerdings - als ich das gegenüber der Firma schriftlich erläutert habe und sie Rücksprache mit ihm hatten - auch nicht abgestritten hat). Seltsam ist m. E. nur, dass er bereits 10 Tage, nachdem der Vertrag bei mir zustande gekommen ist, gar kein AD mehr ist, sondern irgendwo anders eingesetzt wurde. Mit dem Vertrieb hat er plötzlich nichts mehr zu tun.
Wenn eine Firma bzw. deren Mitarbeiter schon bei Erläuterung des Vertrages bzw. dessen Abschluss weiß, dass der Vertragspartner eigentlich gar nicht zahlen kann, ist es doch m. E. grobe Fahrlässigkeit, den Vertrag abzuschließen und in meinen Laienaugen Betrug. Hätte er den Vertrag überhaupt machen dürfen??? Ich habe niemanden im Dunkeln gelassen über meine Finanzen. Das ist hier m. E. eine richtige Abzocke gewesen. Wie Sie schon schreiben: Eine Masche der Firma ...

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#7
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> ist es doch m. E. grobe Fahrlässigkeit, den Vertrag abzuschließen und in meinen Laienaugen Betrug

Vielleicht, aber wenn Sie das nicht beweisen können, nutzt Ihnen das nix.

Umgekehrt könnte ich aber auch sagen, wer schon weiß, daß er den Vertrag nicht bezahlen kann und ihn dann trotzdem unterschreibt, muß sich auch dann an die eigene Nase fassen, wenn er die Gegenseite davon vorher unterrichtet hat.

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#8
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Erklärt mir einer der Erfahreneren bitte, wie ein Vertrag mit verschiedenen Variablen Gültigkeit haben kann, wenn nicht alle Vertragsbestandteile (Band) erfültl werden können. Ich hätte jetzt wegen der Bandsache gedacht, das der Vertrag auch von der Gegenseite nicht erfüllt werden kann. Oder steh ich auf dem Schlauch?

"5. Vertrag wurde auf meinen Namen abgeschlossen, bestehende Domain der Band angegeben, woraus zu folgern ist, dass die Homepage tatsächlich nicht für mich ist.
...
8. Band sagt natürlich nun auch noch prompt "Nein, wollen wir nicht."


Also kann der Vertragspartner die Band als Vertragsbestandteil nicht liefern?

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#9
 Von 
Naduah
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Umgekehrt könnte ich aber auch sagen, wer schon weiß, daß er den Vertrag nicht bezahlen kann und ihn dann trotzdem unterschreibt, muß sich auch dann an die eigene Nase fassen, wenn er die Gegenseite davon vorher unterrichtet hat.
Wie erwähnt war der Vertrag von Anfang an nicht für mich. Ich war davon ausgegangen, der Band was Gutes zu tun, 154 Eus : 4 Leute pro Monat wäre kein Akt, wenn dafür eine richtig gute Seite steht. Aber sie wollten ja nicht. Es war im Gespräch auch immer von monatlich die Rede, der Herr hat mich zu keiner Zeit berichtigt, insbesondere auch dann nicht, als ich eben sagte, dass der mtl. Betrag auf 4 Leute verteilt pro Kopf was um die 38 EUR ergibt, die ja wohl zahlbar seien. Man pflichtete mir sogar bei, statt zu sagen: "Vorsicht, grundsätzlich ja, aber jährlich im Voraus." Wie auch schon erwähnt wäre der Vertrag dann gar nicht zustande gekommen. Spätestens an der Stelle hätte ich gesagt, dass das alles schön und gut aber nicht finanzierbar ist.

Erklärt mir einer der Erfahreneren bitte, wie ein Vertrag mit verschiedenen Variablen Gültigkeit haben kann, wenn nicht alle Vertragsbestandteile (Band) erfültl werden können. Ich hätte jetzt wegen der Bandsache gedacht, das der Vertrag auch von der Gegenseite nicht erfüllt werden kann. Oder steh ich auf dem Schlauch?

Tja, mir gehts halt genauso. Der AD hat es auch seiner Firma gegenüber bestätigt, dass der Vertrag nicht für mich war. Aber es geht wohl kein Weg rein. Immerhin hat man den Schadenersatz für mich auf 2500 EUR gesenkt, aber das ist immernoch ein Unding. Besonders mies ist es, dass von der Geschäftsleitung keiner für mich zu sprechen ist. Ich rufe Tage lang an, zu allen möglichen Zeiten, aber nie ist jemand da. Angeblich. Die Firma sitzt in Berlin, ich in Leipzig. Ich möchte gern mal persönlich mit jemandem, der den Hut aufhat, sprechen. Das ist ja nicht zu viel verlangt. Schriftlich kann man viele Dinge einfach nicht so ausdrücken, ein persönliches Gespräch bringt viel mehr als ein Stück Papier. Aber ...

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#10
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Hört sich betrügerisch an. Für wieviele Monate hast du dich denn verpflichtet?
Das muß ja ein 2-5 Jahresvertrag sein bei der Schadensersatzsumme?

Wenn du erklärt hast als Privatmann den Vertrag (mit weiteren Privatleuten) einzugehen, sollte Verbraucherrecht gelten. Das ist aber nur eine Idee.

Oder man fordert die Vertragserfüllung - aber genau mit der Band. Wenn das dann nicht geht, hat auch die Webdesigneragentur den Vertrag nicht erfüllt und es werden außer der Abschlußgebühr keine Gebühren fällig. Ist aber nur ein Gedankenspiel, da ich den ganzen Vorgang nicht so richtig erfasse. Denn wo war der Nutzen (für wen?) bei diesem Vertrag?

-- Editiert am 16.05.2009 19:48

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#11
 Von 
IfYouSeekAmy
Status:
Praktikant
(951 Beiträge, 289x hilfreich)

> Also kann der Vertragspartner die Band als Vertragsbestandteil nicht liefern?

Andersherum: Der Fragesteller kann nicht mal die Kooperation der Band "liefern" (die zur Erstellung mit Sicherheit nötig ist). Damit hat er schon mal angefangen, den Vertrag nicht zu erfüllen.

> Wenn du erklärt hast als Privatmann den Vertrag (mit weiteren Privatleuten) einzugehen, sollte Verbraucherrecht gelten.

Unsinn. Ob Verbraucherrecht gilt, bestimmt sich danach, ob der Fragesteller als Privatmann gehandelt hat, nicht danach, ob er *erklärt* hat, als Privatmann zu handeln.

Ich bezweifle aber, daß er als Verbraucher wesentlich besser fährt. Unterschrieben ist schließlich unterschrieben und eine (telefonische) Falschberatung wird er auch als Verbraucher nicht beweisen können.
Haustürgeschäft liegt eh nicht vor, da ein Termin vereinbart wurde.

> Wenn das dann nicht geht, hat auch die Webdesigneragentur den Vertrag nicht erfüllt und es werden außer der Abschlußgebühr keine Gebühren fällig.

Noch mehr Unsinn. Wenn eine Vertragspartei (hier: der Fragesteller) ihren Anteil nicht erfüllen kann, erlischt damit nicht der Vergütungsanspruch der Gegenseite. Das wäre ja auch ein völliger Widerspruch zu "pacta sunt servanda".

Wenn die Band nicht will und somit der Auftraggeber (der Fragesteller) seinen vertraglichen Pflichten (zu denen die notwendige Mitwirkung gehört) nicht nachkommen kann, bleibt der Gegenseite natürlich ein Schadensersatzanspruch.

Da könnte man also lediglich noch prüfen, ob er in der Höhe berechtigt und angemessen ist.

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#12
 Von 
Pragmaticus
Status:
Lehrling
(1449 Beiträge, 507x hilfreich)

Danke für die Aufklärung!
Ich bin allerdings davon ausgegangen, das die Band vom Verkäufer vorgeschlagen/angeboten wurde. Es wäre wirklich unsinnig einen Vertrag zu machen, wenn man die anderen Vertragsbestandteile (sofern man diese selbst liefern muß) nicht kennt.
Ich würde damit zu einem Anwalt gehen.

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