Vertrag mit falscher Downloadrate

12. Mai 2020 Thema abonnieren
 Von 
vangerwen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag mit falscher Downloadrate

Hallo zusammen,

ich habe bei meinen bestehenden Handyvertrag vor 15 Tagen telefonisch einen Tarifwechsel vorgenommen. Das war einhergehend mit einer Vertragsverlängerung um 24 Monate, meinen alten Tarif hätte ich bis zum 20. April kündigen müssen, sodass er am 20. Juli ausgelaufen wäre.

Beim telefonischen Vertragsgespräch wurde mir nach Ablauf meines Datenvolumens eine verbleibende Downloadrate von 3,6 MBit/s in Aussicht gestellt, auf dem schriftlichen Vertrag, welchen ich nun zugesandt bekommen habe sind nur 64 kBit/s vermerkt.

Der Kundenservice hat mir bisher bestätigt, dass der Vertrag nur 64 kBit/s beinhaltet und zugegeben, dass der Mitarbeiterin im Beratungsgespräch ein Fehler unterlaufen ist.
Mir wurde aber keinerlei Entgegenkommen oder etwaige andere Vertragsoptionen in Aussicht gestellt.

Am liebsten würde ich den Vertrag zu den telefonisch genannten Konditionen wahrnehmen, oder aber wenn das nicht möglich ist komplett vom Vertrag zurück treten und mir ab dem 20. Juli einen neuen Anbieter suchen.

Wie sieht denn die rechtliche Situation dazu aus, wenn telefonisch versprochende Konditionen nicht eingehalten werden können?

Vielen Dank und viele Grüße




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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Du kannst nur widerrufen und dann hast Du den alten Vertrag wieder.
Da Du den alten Vertrag nicht vorher gekündigt hast, hat dieser sich aber auch schon verlängert.

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#2
 Von 
vangerwen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Du kannst nur widerrufen und dann hast Du den alten Vertrag wieder.
Da Du den alten Vertrag nicht vorher gekündigt hast, hat dieser sich aber auch schon verlängert.


Danke für die Antwort.
Der Vertrag ist aber doch eigentlich rechtswirksam, also müssen beide Parteien die vereinbarten Leistungen erbringen, oder?
Die Grundlage des Vertragsabschlusses ist aus meiner Sicht das Telefonat, welches natürlich auch aufgezeichnet wurde.

Dann könnte ich doch darauf beharren, dass die Leistungen die mir am Telefon versprochen werden, welchen ich zugestimmt habe, auch erbracht werden, oder?

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#3
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17008 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Kalanndok):
Du kannst nur widerrufen und dann hast Du den alten Vertrag wieder.
Da Du den alten Vertrag nicht vorher gekündigt hast, hat dieser sich aber auch schon verlängert.
Das sehe ich anders. Es wurde ein neuer Vertrag geschlossen. Die Gegenseite kann den Vertrag nicht erfüllen. Dem Fragesteller steht also ein Sonderkündigungsrecht zu.

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#4
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von vangerwen):
... nach Ablauf meines Datenvolumens eine verbleibende Downloadrate von 3,6 MBit/s in Aussicht gestellt, auf dem schriftlichen Vertrag, welchen ich nun zugesandt bekommen habe sind nur 64 kBit/s vermerkt.
Dazu würde mich der Anbieter interessieren, denn ich vermute eher ein Mißverständnis.
Daher wird es keine Abhilfe geben, denn so eine Option ist mir von keinem Anbieter bekannt.

Wann ist denn die Widerrufsbelehrung zugegangen? Wenn die 14 Tage nicht vorüber sind, dann ist das der einfachere Weg. Du bleibst dann aber noch 12 Monate beim alten Anbieter.

-- Editiert von Mr.Cool am 12.05.2020 14:57

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#5
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17008 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Mr.Cool):
Dazu würde mich der Anbieter interessieren, denn ich vermute eher ein Mißverständnis.
Daher wird es keine Abhilfe geben, denn so eine Option ist mir von keinem Anbieter bekannt.
Der Anbieter hat bereits eingeräumt, dass der Mitarbeiterin ein Fehler unterlaufen ist.
Zitat (von Mr.Cool):
Wenn die 14 Tage nicht vorüber sind, dann ist das der einfachere Weg. Du bleibst dann aber noch 12 Monate beim alten Anbieter.
Der einfachste Weg ist das Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen, da der Anbieter nicht das liefern kann was vereinbart wurde.

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#6
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Zitat (von -Laie-):
Der Anbieter hat bereits eingeräumt, dass der Mitarbeiterin ein Fehler unterlaufen ist.
...
Der einfachste Weg ist das Sonderkündigungsrecht wahrzunehmen, da der Anbieter nicht das liefern kann was vereinbart wurde.
Da gebe ich Dir ja Recht, nur stellt sich die Frage der Beweisbarkeit. Hätte man das tatsächlich akzeptiert, hätte der Vertrag schon storniert sein sollen. Das Fehler eingeräumt werden führt leider eben nicht zum sinnvollen Handeln der Anbieter. Meist auch wegen fehlender Kompetenz der Hotliner.

Da das hier
Zitat:
meinen alten Tarif hätte ich bis zum 20. April kündigen müssen
ohnehin zur passiven Verlängerung geführt hat, wird man den Kunden kaum freiwillig mit einer außerordentlichen Kündigung ziehen lassen.

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#7
 Von 
vangerwen
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Anbieter ist mobilcom-debitel.
Also sehe ich das laut euerer Aussagen richtig, dass ich höchstens aus dem neu abgeschlossenen Vertrag via Widerrufsrecht komme, dann aber wieder 12 Monate in meinem alten Vertrag hängen würde? Oder lässt sich da mit dem Sonderküngiungsrecht was machen?

Wie gesagt, am liebsten würde ich den Vertrag zu den telefonisch genannten Konditionen wahrnehmen (falls das technisch nicht möglich ist könnte man mir ja auch einen Unlimited Vertrag einrichten...) oder aber komplett aus allen Verträgen aussteigen und mir zum 20. Juli einen neuen Anbieter suchen.
Der alte Vertrag war dermaßen überteuert, sodass ich nicht wieder in diesen wechseln will.

Wie gehe ich denn jetzt nun am besten vor? Erneut den Kundenservice anschreiben und auf Einhaltung der vertraglich festgelegten Konditionen beharren?

Danke an alle und viele Grüße :)

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#8
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Die Erfahrung zeigt , das der Anbieter niemand aus dem Vertrag lässt, sofern die falschen Angaben nicht beweisbar sind. Du hättest binnen 5 Minuten erkennen können, das die mündl. Angaben falsch sind: Tarifbeschreibung, Produktinformationsblatt und Webseiten. So einen Vertrag, wie er Dir beschrieben wurde, gibt es in Deutschland nicht!
Dann ist der Weg über Widerruf am sinnvollsten. Bringt Dich aber nicht weiter, da dann der alte Vertrag wieder auflebt.
Der Einwand mit der "Sonderkündigung" ist berechtigt und wäre der für Dich günstigere Weg. Aber hier stellt sich die Frage nach dem gerichtsfesten Beweis.

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#9
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17008 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von vangerwen):
Also sehe ich das laut euerer Aussagen richtig, dass ich höchstens aus dem neu abgeschlossenen Vertrag via Widerrufsrecht komme,
Nein.

Zitat (von vangerwen):
Oder lässt sich da mit dem Sonderküngiungsrecht was machen?
Ja

Zitat (von vangerwen):
Wie gehe ich denn jetzt nun am besten vor?
Den Vertrag zu dessen Umstellungstag kündigen da die vereinbarte Leistung verweigert wird.

Natürlich wird sich der Anbieter das nicht gefallen lassen. Man braucht schon etwas Sitzfleisch um das auszufechten

Zitat (von Mr.Cool):
So einen Vertrag, wie er Dir beschrieben wurde, gibt es in Deutschland nicht!
Macht nix. Meinen aktuellen Vertrag gibt es auch nicht. Ich kündige immer zum frühest möglichen Zeitpunkt und der Anbieter macht mir seit zig Jahre dann Angebote, die sich in keinem seiner offiziellen Angebote widerspiegeln.
Dass das telefonische Angebot also keinem beworbenen Vertrag entspricht ist meiner Meinung nach völlig unschädlich.

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