Hallo zusammen.
ich hoffe mal ich bin hier in der richtigen Kategorie.
Ich hatte mit einem Kollegen eine interessante Diskussion über einen Fall bei einem Diesntleistungsportal und jetzt hab ich ein paar Fragen und hoffe das jemand zumindest ein bisschen Licht ins Dunkel bringen kann.
Es geht dabei um ein Internetportal für Designdienstleistungen. Der Auftraggeber stellt seinen Auftrag ein, die sich dort tummelnden Designer können dann ihre Entwürfe dort vorlegen und der Auftraggeber kann (muss aber nicht) einen Gewinner dieses "Wettbewerbs" küren, zahlt den vorher festgelegten Betrag und kann sich über das Ergebnis freuen. Soweit so gut.
Nun hat ein Auftraggeber vor dem Ende eines Wettbewerbs wohl einem der Designer (A) per Mail zugesagt, das er diesen gewinnen wird bzw. den Zuschlag bekommen wird. Kurze Zeit später hat der Auftraggeber dies jedoch auch einem anderen Designer (B) zugesagt und A schaut jetzt erst mal in die Röhre. Der Wettbewerb ist aber weiterhin offen und der Auftraggeber hat A wohl auch nicht abgesagt.
Nun ergeben sich aus dieser Situation einige Fragen.
1 Wie ist diese Zusage des Auftraggebers per Mail (war wohl über die interne Mailfunktion) zu werten? Als schriftlicher Vertrag? Als mündliche Vereinbarung/Vertrag? Ist das überhaupt schon ein Vertrag?
2. Wenn es ein Vertrag wäre, ist der ab der Zusage gültig?
3. Hätte A aufgrund dessen das er, trotz der Zusage, den Auftrag nicht bekommt bzw. den Wettbewerb nicht gewinnt, Ansprüche gegen den Auftraggeber wegen entgangenem Gewinn oder Schadenersatz?
4. Könnte der Auftraggeber nicht einfach vom Vertrag (sofern es sich um einen solchen handelt) zurück treten und A somit ne lange Nase zeigen? Oder hätte A dann Anspruch auf Entschädigung weil er ja sozusagen in Vorleistung gegangen ist?
5. Wäre der Vertrag (wenn es denn einer ist) ab dem Zeitpunkt der Zusage nicht unabhängig von dem Portal und dem weiteren Verlauf gültig? Also ganz egal was weiter auf dem Portal geschieht?
Also nach allem was ich über Vertragsrecht weiß, müsste diese Zusage doch einen Vertrag darstellen und ist ab dem Zeitpunkt der Zusage gültig, ganz unabhängig von dem Portal und davon ob sich der Auftraggeber im endeffekt doch einen anderen Designer bevorzugt. Das heisst, A könnte dem Auftraggeber unabhängig davon ob B nun gewinnt oder nicht, eine Rechnung schicken und der Auftraggeber müsste diese dann begleichen und A ihm die "Ware" aushändigen.
Mein Kollege ist der festen Überzeugung das diese Zusage per Mail null und nichtig sei, da ein Vertrag erst dann zustande käme wenn der Auftraggeber einen Gewinner küren würde und der Vertrag dann auch nur zwischen dem Designer der gewonnen hat und dem Auftraggeber bestünde. Nach seiner auffassung müsste A ohnehin erst mal liefern bevor er irgendwelche Ansprüche hätte. Das wäre aber Sinnlos da der Auftraggeber ja die Designs von A nicht haben wolle und nicht für etwas bezahlen müsse was er zwar bekommt aber nicht haben will. Als Argument führt er an, dass wenn dem nicht so wäre, man ja jedem Auftraggeber dort eine Rechnung schicken könnte, unabhängig davon ob man nun den zuschlag bekommt oder nicht, da man ja immer in Vorleistung gehen würde.
Wäre prima wenn jemand ein bisschen was zu dem Thema weiss und wir so zumindest hinweise hätten wer denn nun eher recht hat.
Grüße
M.
-- Editiert am 18.09.2009 11:09
Vertrag oder doch kein Vertrag?
quote:
1 Wie ist diese Zusage des Auftraggebers per Mail (war wohl über die interne Mailfunktion) zu werten? Als schriftlicher Vertrag? Als mündliche Vereinbarung/Vertrag? Ist das überhaupt schon ein Vertrag?
Um diese (und die anderen Fragen) zu beantworten müsste man den genauen Inhalt der Mail kennen.
A: Sie werden den Zuschlag bekommen
B: So wie ich das jetzt sehe werden Sie den Zuschlag bekommen
A ist eine definitive Zusage, das Design uz nehmen
B ist eine Absichtserklärung das man sich warscheinlich für das Design entscheiden würde. Enthält aber auch die Aussage, das man sich noch anders entscheiden könne.
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Ich denke diese Aussagen dürften eindeutig sein. ZITAT-Designer:"Sehe ich das jetzt richtig das ich den Zuschlag (gewonnen) hab?" Antwort des Auftraggebers, ZITAT:"Ja den Zuschlag hast du im Grunde schon längst gewonnen - wir machen mit dir jetzt "nur" noch den Feinschliff." Das klingt, zumindest für mich nach nem eindeutigen Vertragsabschluss.
Bleibt die Frage offen, wie man mit sowas überhaupt umzugehen hat. Ich mein wenn zu mir einer kommt und was designen lässt dann unterschreibt Derjenige für den Auftrag bzw. einen Designvertrag. Erst dann fang ich an zu Arbeiten, liefer die Designs ab, der Kunde zahlt und gut ist. Der Kunde hat die Ware aber auf jeden Fall erhalten und ich damit gemäß Vertrag anspruch auf Vergütung. Selbst wenn dem Kunden nicht gefällt und meine Arbeit ablehnt, hab ich gemäß Vertrag Vergütungsanspruch für meine Arbeit. Aber so?
Wie soll der Kollege denn ne Rechnung stellen wenn der Auftraggeber die Ware garnicht haben will, er diese folglich auch nicht abliefern kann, aber kein ordentlicher Designvertrag besteht der solche Fälle ganz klar regelt?
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Läuft das dann auf Schadenersatz hinaus weil er den versprochenen Zuschlag doch nicht bekommt? Muss er die Ware denn überhaupt noch abliefern?
Müsste so ein Fall eigentlich in den AGB stehen?
Fragen über Fragen.
Merke: Fange nie an zu Arbeiten ohne einen ordentlichen Vertrag ;-)
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Antwort des Auftraggebers, ZITAT:"Ja den Zuschlag hast du im Grunde schon längst gewonnen - wir machen mit dir jetzt "nur" noch den Feinschliff."
Und da haben wir schon ein Problem: 'im Grunde' bedeutet nur 90% oder meinetwegen auch 99%) aber keine 100%
Wenn jetzt noch ein Design kommt das besser gefällt oder der Feinschliff nicht gefällt, Pech gehabt.
Was man in Rechnungstellen könnte wäre jedoch die Entwicklungs-/Entwurfsarbeit, es sei denn in den AGB des Marktplatzes ist etwas anderes geregelt. Die lautet denn die URL des Marktplatzes?
quote:
Merke: Fange nie an zu Arbeiten ohne einen ordentlichen Vertrag ;-)
100% Zustimmung
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Der betroffene Kollege will das ganze jetzt von nem Anwalt prüfen lassen. Bin mal gespannt was dabei raus kommt.
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quote:
Bin mal gespannt was dabei raus kommt.
Wir auch.
Eine Rückmeldung wie der Anwalt dassieht bzw. was dabei rauskommt wäre sehr nett.
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