Vertrag oder keinen Vertrag

23. Mai 2017 Thema abonnieren
 Von 
tigerhamster
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag oder keinen Vertrag

Herr A bietet einen Verein die Erstellung und Verwaltung einer Webseite an. Der 1. Vorsitzender fragt Ihm einen Angebot zu erstellen. Herr A. erstellt einen Angebot. Nach einer Woche teilt der 1. Vorsitzender ihm mündlich und per E-Mail an das " der Deal" zu Stande gekommen ist und er gerne anfachen kann.
Herr A erstellt der Webseite und erhält erste "Abschlagszahlungen" der Verein. Diese Zahlungen verlaufen sehr schleppend und sind immer mit Wochen verspätet.
Der Webseite ist mittlerweile fertig gestellt und einen Endabrechnung wurde verschickt jedoch bleibt einen Zahlung mal wieder aus. Nachfrage bei der 1. Vorsitzender fällt nicht so gut und der rastet aus. Herr A sollte bitte Geduld haben... Herr A teilt dem Vorsitzenden mit er wartet schon wieder sehr lange und die versprochene Zahlung ist immer noch nicht da.
Der 1. Vorsitzender schreibt Ihm das alles "Goodwill" ist und es ja nichts vertraglich geregelt sei und das die Zusammenarbeit vielleicht besser beendet wird..
Herr A ist erstaunt weil er möchte die Zusammenarbeit nicht beenden aber nur das (versprochene und zugesagte) Geld damit er seine Kosten decken kann. Der Rechnung liegt ja vor!

Herr A behauptet es ist sehr wohl einen Vertrag zu Stande gekommen? Es wurden ja mehrere Abschlagzahlungen überwiesen.

Wer hat hier Recht?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120295 Beiträge, 39867x hilfreich)

Zitat (von tigerhamster):
Herr A. erstellt einen Angebot.

Angebot

Zitat (von tigerhamster):
Nach einer Woche teilt der 1. Vorsitzender ihm mündlich und per E-Mail an das " der Deal" zu Stande gekommen ist und er gerne anfachen kann.

Annahme



Zitat (von tigerhamster):
Herr A ist erstaunt weil er möchte die Zusammenarbeit nicht beenden

Sollte er noch mal überlegen. Wer braucht solche Kunden?



Zitat (von tigerhamster):
Der Rechnung liegt ja vor!

Mit Zugangsnachweis und Zahlungsziel nach Datum?

Ansonsten würde ich mal eine Mahnung senden, mit Zugangsnachweis, Zahlungsziel nach Datum (14 Tagenahc Datum) und der Kopie der Rechung im Anhang.

Und bei ausbleiben der Zahlung halt einen Mahnbescheid senden.




Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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