Herr A bietet einen Verein die Erstellung und Verwaltung einer Webseite an. Der 1. Vorsitzender fragt Ihm einen Angebot zu erstellen. Herr A. erstellt einen Angebot. Nach einer Woche teilt der 1. Vorsitzender ihm mündlich und per E-Mail an das " der Deal" zu Stande gekommen ist und er gerne anfachen kann.
Herr A erstellt der Webseite und erhält erste "Abschlagszahlungen" der Verein. Diese Zahlungen verlaufen sehr schleppend und sind immer mit Wochen verspätet.
Der Webseite ist mittlerweile fertig gestellt und einen Endabrechnung wurde verschickt jedoch bleibt einen Zahlung mal wieder aus. Nachfrage bei der 1. Vorsitzender fällt nicht so gut und der rastet aus. Herr A sollte bitte Geduld haben... Herr A teilt dem Vorsitzenden mit er wartet schon wieder sehr lange und die versprochene Zahlung ist immer noch nicht da.
Der 1. Vorsitzender schreibt Ihm das alles "Goodwill" ist und es ja nichts vertraglich geregelt sei und das die Zusammenarbeit vielleicht besser beendet wird..
Herr A ist erstaunt weil er möchte die Zusammenarbeit nicht beenden aber nur das (versprochene und zugesagte) Geld damit er seine Kosten decken kann. Der Rechnung
liegt ja vor!
Herr A behauptet es ist sehr wohl einen Vertrag zu Stande gekommen? Es wurden ja mehrere Abschlagzahlungen überwiesen.
Wer hat hier Recht?
Vertrag oder keinen Vertrag
23. Mai 2017
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Frage vom 23. Mai 2017 | 15:47
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag oder keinen Vertrag
#1
Antwort vom 23. Mai 2017 | 22:03
Von
Status: Unbeschreiblich (129803 Beiträge, 41392x hilfreich)
Zitat :Herr A. erstellt einen Angebot.
Angebot
Zitat :Nach einer Woche teilt der 1. Vorsitzender ihm mündlich und per E-Mail an das " der Deal" zu Stande gekommen ist und er gerne anfachen kann.
Annahme
Zitat :Herr A ist erstaunt weil er möchte die Zusammenarbeit nicht beenden
Sollte er noch mal überlegen. Wer braucht solche Kunden?
Zitat :Der Rechnung liegt ja vor!
Mit Zugangsnachweis und Zahlungsziel nach Datum?
Ansonsten würde ich mal eine Mahnung senden, mit Zugangsnachweis, Zahlungsziel nach Datum (14 Tagenahc Datum) und der Kopie der Rechung im Anhang.
Und bei ausbleiben der Zahlung halt einen Mahnbescheid senden.
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