Vertrag ohne Wissen und ohne Rechnungen

12. September 2018 Thema abonnieren
 Von 
Karl_Heinz_5
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag ohne Wissen und ohne Rechnungen

Hallo,

mir ist folgender Fehler unterlaufen: bei einem Internetanbieter hatte ich einen Service gebucht, das war bei mir aber leider in Vergessenheit geraten. Zusätzlich habe ich über einen langen Zeitraum Abbuchungen des Anbieters über Visa ebenfalls übersehen, sie sind mir einfach nicht aufgefallen.

In der Regel fallen mir laufende Verträge auf, wenn ich eine Rechnung erhalte. Dann ist es zwar ärgerlich, wenn eine Leistung ohne sie zu nutzen bezahlt wurde, aber spätestens mit der Rechnung fällt dies auf und dann kann der Service gekündigt werden.

Der Anbieter hat Rechnungen lediglich in seinem Online-Portal zur Verfügung gestellt. Der Anbieter hat festgestellt, dass der Service nicht genutzt wurde, lehnt aber eine Teilrückerstattung ab, mit dem Hinweis, ich hätte ja jederzeit die Rechnungen online einsehen können und wenn ich nicht gekündigt hätte, wäre das mein Problem.

Wie ist die Rechtslage? (Bitte einfach nur die Rechtslage, schlaue Kommentare kann ich mir selber geben ;) )


Danke im voraus.

Karl Heinz

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6419 Beiträge, 2316x hilfreich)

Zitat:
Der Anbieter hat festgestellt, dass der Service nicht genutzt wurde, lehnt aber eine Teilrückerstattung ab, mit dem Hinweis, ich hätte ja jederzeit die Rechnungen online einsehen können und wenn ich nicht gekündigt hätte, wäre das mein Problem.


Was soll an dieser Argumentation im Hinblick auf den geschilderten Sachverhalt falsch sein ?
Regeln die unbekannt gebliebenen vertraglichen Vereinbarungen denn dass nur bei der Nutzung Zahlungen anfallen ?

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Karl_Heinz_5):
Wie ist die Rechtslage?

Bei nutzungsabhängiger Vergütungsvereinbarung: prüfung der vertraglichen Vereinbarung notwendig
Bei nutzungsunabhängiger Vergütungsvereinbarung: Pech gehabt


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.052 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen