Hallo,
mir ist folgender Fehler unterlaufen: bei einem Internetanbieter hatte ich einen Service gebucht, das war bei mir aber leider in Vergessenheit geraten. Zusätzlich habe ich über einen langen Zeitraum Abbuchungen des Anbieters über Visa ebenfalls übersehen, sie sind mir einfach nicht aufgefallen.
In der Regel fallen mir laufende Verträge auf, wenn ich eine Rechnung
erhalte. Dann ist es zwar ärgerlich, wenn eine Leistung ohne sie zu nutzen bezahlt wurde, aber spätestens mit der Rechnung fällt dies auf und dann kann der Service gekündigt werden.
Der Anbieter hat Rechnungen lediglich in seinem Online-Portal zur Verfügung gestellt. Der Anbieter hat festgestellt, dass der Service nicht genutzt wurde, lehnt aber eine Teilrückerstattung ab, mit dem Hinweis, ich hätte ja jederzeit die Rechnungen online einsehen können und wenn ich nicht gekündigt hätte, wäre das mein Problem.
Wie ist die Rechtslage? (Bitte einfach nur die Rechtslage, schlaue Kommentare kann ich mir selber geben )
Danke im voraus.
Karl Heinz
Vertrag ohne Wissen und ohne Rechnungen
12. September 2018
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Frage vom 12. September 2018 | 12:42
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag ohne Wissen und ohne Rechnungen
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#1
Antwort vom 12. September 2018 | 13:27
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2316x hilfreich)
Zitat:Der Anbieter hat festgestellt, dass der Service nicht genutzt wurde, lehnt aber eine Teilrückerstattung ab, mit dem Hinweis, ich hätte ja jederzeit die Rechnungen online einsehen können und wenn ich nicht gekündigt hätte, wäre das mein Problem.
Was soll an dieser Argumentation im Hinblick auf den geschilderten Sachverhalt falsch sein ?
Regeln die unbekannt gebliebenen vertraglichen Vereinbarungen denn dass nur bei der Nutzung Zahlungen anfallen ?
#2
Antwort vom 12. September 2018 | 13:39
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatWie ist die Rechtslage? :
Bei nutzungsabhängiger Vergütungsvereinbarung: prüfung der vertraglichen Vereinbarung notwendig
Bei nutzungsunabhängiger Vergütungsvereinbarung: Pech gehabt
Und jetzt?
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