Vertrag per Email gekündigt, Kündigung angeblich widerrufen

12. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Adel123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag per Email gekündigt, Kündigung angeblich widerrufen

Guten Tag,

Ich habe einen Handyvertrag bei Tele2 den ich fristgerecht per Email gekündigt hatte, daraufhin bekam ich von Tele 2 eine Email in der sie schrieben, dass mein Vertrag zum 01.07.2016 gekündigt würde.
Der Vertrag läuft allerdings trotzdem noch, obwohl das Datum bereits überschritten ist.
Nach Rücksprache mit deren Kundenservice wurde behauptet, dass ich am 29.06 anrief und die Kündigung widerrief, auf eine schriftliche Bestätigung oder einen Mitschnitt des Gesprächs von denen verzichtete ich angeblich auch.
In meiner Rechnung mit Einzelverbindungsnachweisen vom Juni wird allerdings am 29.06 ein 7 minütiges Gespräch zu deren Kundenservice aufgelistet, welches aber nie statt gefunden hat!
Ich schrieb nun eine weitere Email um klar zu stellen, dass ich die Kündigung nicht zurück genommen habe und sie meinen Vertrag sofort kündigen sollen, andernfalls würde ich meinen Anwalt einschalten.

Als Antwort bekam ich was ich schon wusste und zwar, dass ich in diesem angeblichen Gespräch vom 29.06 meine Kündigung widerrief und mein Vertrag nun bis zum 01.07.2017 weiter läuft.

Was kann ich tun? Ich komme mir arg betrogen vor. Immerhin habe ich ja den Email Verkehr der beweisen sollte, dass ich eine Kündigung abgeschickt habe (sogar mit eingefügter Unterschrift) und deren Bestätigung, wohingegen Tele2 lediglich die Notiz eines Mitarbeiters hat, der behauptet ich hätte meine Kündigung widerrufen.

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Nun, da hat sich dann wohl jemand für dich ausgegeben und in deinem Namen, am 29.06 in den 7 Minuten, die Kündigung widerrufen.
Aber egal, der Provider muss dir nachweisen können, dass das auch so war.

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#2
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4211x hilfreich)

Und ganz wichtig, NICHT über diesen Vertrag telefonieren oder sonstwie nutzen!

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#3
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
In meiner Rechnung mit Einzelverbindungsnachweisen vom Juni wird allerdings am 29.06 ein 7 minütiges Gespräch zu deren Kundenservice aufgelistet, welches aber nie statt gefunden hat!

Warst du denn zur fraglichen Zeit zuhause?
War jemand anderes zuhause, der dieses Gespräch geführt haben könnte?
Ggf. ein Familienmitglied, was auf einen Cold-Call reingefallen ist?

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#4
 Von 
Adel123
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Nunja, Tele2 sagt ja einfach das war so und Punkt. Ist es eine gute Idee erstmal die Einzugsermächtigung zu widerrufen?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120279 Beiträge, 39864x hilfreich)

Zitat:
Ich schrieb nun eine weitere Email um klar zu stellen, dass ich die Kündigung nicht zurück genommen habe und sie meinen Vertrag sofort kündigen sollen,

So ziemlich falsch formuliert.

Der Vertrag ist gekündigt. Punkt. Daher sollte man den Vertrag bestreiten.
Desweiteren kannst DU den Vertrag kündigen, die Auffoderung das die kündigen sollten ist rechtlich nicht durchsetzbar.
Deshalb könnte die Auffoderung, ungüsntig sein.


Ich würde bestreiten, das der Vertrag von mir oder einem Bevollmächtigten verlängert wurde und die auffordern, man möge doch gerichtsfeste Beweise vorlegen.
Desweiteren würde ich den Vertrag hilfsweise wegen Täuschung/Irrtums anfechten.



Zitat:
Ist es eine gute Idee erstmal die Einzugsermächtigung zu widerrufen?

Das schreibt man normalerweise in die Kündigung rein.
Würde ich schnell nachholen.Und zwar per Einschreiben.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Yogi1
Status:
Student
(2030 Beiträge, 934x hilfreich)

Ich würde erstmal die Einzugsermächtigung widerrufen. Und ich würde alles zurückbuchen, was die noch abgebucht haben nach dem 1.

Hier wurde gekündigt und man bekam darüber auch eine Bestätigung. Meiner Meinung nach hätte man höchstens einen neuen Vertrag dann abschließen können. Und man kann leider am Telefon so ziemlich alles abschließen, aber man bekommt darüber immer schriftlich Bescheid und kann doch binnen 14 Tagen widerrufen.

Sollen die mal schön erklären, warum sie drauf verzichtet haben, nur weil die/der TS angeblich am Telefon auf die schriftliche Bestätigung verzichtet hat. Solang da nichts Schriftliches kommt, ist der Vertrag auch nicht neu abgeschlossen. Und kommt doch noch was: einfach sofort widerrufen.

Ich würde mir hier gar keine Sorgen machen, ehrlich gesagt. Allein die Aussage, man hätte am Telefon verzichtet auf die schriftliche Bestätigung, beweist für mich, dass hier irgendwas an den Haaren herbeigezogen ist. Sonst hätte man ja noch konstruieren können, dass jemand in Deinem Namen da angerufen hat und auch das Schriftliche hat verschwinden lassen. Aber die geben ja selbst zu, gar nichts verschickt zu haben.

-- Editiert von Yogi1 am 13.07.2016 03:32

-- Editiert von Yogi1 am 13.07.2016 03:38

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
-Laie-
Status:
Weiser
(17005 Beiträge, 5896x hilfreich)

Zitat (von Yogi1):
Und ich würde alles zurückbuchen, was die noch abgebucht haben nach dem 1.

Das sollte er auf keinen Fall tun, denn die Abrechnung für Juni kommt ja schliesslich erst im Juli! Die unstrittigen Beträge sind natürlich zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Seb_Weniger
Status:
Lehrling
(1158 Beiträge, 661x hilfreich)

Zitat (von Adel123):
Nach Rücksprache mit deren Kundenservice wurde behauptet, dass ich am 29.06 anrief und die Kündigung widerrief, auf eine schriftliche Bestätigung oder einen Mitschnitt des Gesprächs von denen verzichtete ich angeblich auch.

Wer hätte denn die Möglichkeit gehabt, dieses Telefonat zu führen?
Gibt es evtl. noch eine Zweitkarte?

Ich empfehle mich.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
In meiner Rechnung mit Einzelverbindungsnachweisen vom Juni wird allerdings am 29.06 ein 7 minütiges Gespräch zu deren Kundenservice aufgelistet, welches aber nie statt gefunden hat!


Das beweist ja immer noch nicht, daß man während dieses Gespräches die Kündigung zurückgezogen hat.

Der Anbieter ist nach wie vor in der Beweispflicht. Wenn nach dessen eigener Angabe keine Gesprächsnotizen geführt wurden, wird sich auch kaum jemand gerade an deinen mutmaßlichen Anruf erinnern können, das wäre wohl unglaubwürdig.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Nunja, Tele2 sagt ja einfach das war so und Punkt

Beantworte doch mal meine Fragen. Denn wenn du beweisen kannst, gar nicht da gewesen zu sein, würde ich hier zur Polizei gehen und Strafanzeige wegen Verdacht schweren Betrugs erstatten. Begründung wäre, dass die die offenbar im gewerblichem Unfang Einzelverbindungsnachweise fälschen, um aus gekündigten Verträgen widerrechtlich noch Geld mittels Täuschungen herauszuziehen.

Wenn aber jemand aus der Familie von denen überrumpelt wurde (beispielsweise Rückruf wegen eines Cold-Calls) wäre die Argumentation eine andere. Dann würde ich (ggf. erst vor Gericht) argumentieren: "Ich habe die Kündigung nicht zurückgezogen und sollte eine Person aus dem Haushalt irgendeine Zusage am Telefon gemacht haben, widerrufe ich sie, denn sie hatte dazu keinerlei Vollmacht."

-- Editiert von mepeisen am 13.07.2016 16:46

Signatur:

Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5398 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat:
sollte eine Person aus dem Haushalt irgendeine Zusage am Telefon gemacht haben, widerrufe ich sie, denn sie hatte dazu keinerlei Vollmacht


Das ist ja nun nicht nötig, denn ohne Vollmacht gibt es keinen Vertrag und ohne Vertrag keinen Widerruf. ;)

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Ich würde mir hier überhaupt keine Sorgen machen.
Tele2 will Geld.
Nicht rechtmäßige Abbuchungen würde ich zurückbuchen.

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