Hallo,
eine Freundin von mir hat bei einer Agentur angefangen als Webcamdarstellerin.
Sie hat einen Vertrag zugeschickt bekommen per E-Mail, der wiederrum noch nicht von der Agentur unterschrieben wurde und sie hat ihre Unterschrift im "Paint" Programm auf dem Pc geschrieben.
Also auch nicht schriftlich und von der agentur garkeine Unterschrift. Ist dieser nun rechtsgültig?
Desweiteren stand im Vertrag, das sie mit 59cent pro Minute vergütet wird, hinterher sagte ihr die agentur, das es doch nur 28cent wären,statt die 59 cent. Jedoch stand unter diesem Abschnitt im Vertrag "Änderungen vorbehalten" kann die agentur, dann den Preis einfach so ändern?
Über Antworten wäre ich sehr dankbar.
gruß
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Vertrag rechtsgültig?!
29. Juni 2011
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Frage vom 29. Juni 2011 | 23:18
Von
Status: Frischling (8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag rechtsgültig?!
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#1
Antwort vom 30. Juni 2011 | 17:42
Von
Status: Student (2858 Beiträge, 1121x hilfreich)
quote:<hr size=1 noshade>Ist dieser nun rechtsgültig? <hr size=1 noshade>
Für einen Vertrag bedarf es "nur" zweier übereinstimmender Willenserklärungen. Ein schriftlicher Vertrag, noch dazu ein einzelnes, von beiden Seiten unterschriebenes Dokument, ist dazu nicht notwendig.
Ob im konkreten Einzelfall ein Vertrag zustande gekommen ist, ist unklar. Es wird an den konkreten Formulierungen in den Verhandlungen liegen, ob die Zusendung des Vertrages bereits ein Angebot war (das deine Freundin dann angenommen hat) oder nur eine invitatio ad offerendum (auf die deine Freundin dann ein Angebot abgegeben hat, das evtl. gar nicht angenommen wurde).
quote:<hr size=1 noshade>Jedoch stand unter diesem Abschnitt im Vertrag "Änderungen vorbehalten" kann die agentur, dann den Preis einfach so ändern? <hr size=1 noshade>
Eine solche Klausel wäre wohl nach §307 BGB unwirksam (da die Agentur vermutlich alle Verträge so formuliert, handelt es sich um AGB und nicht um Individualvereinbarungen).
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