Hallo wer kann mir helfen ?
Mein Sohn hat einen Handyvertrag abgeschlossen und war aber noch keine 18 Jahre alt.
Beim Abschluss des Vertrages lebte mein Sohn noch beim Vater und ich war davon ausgegangen das der Vater den Vertrag abgeschlossen hat. Nun wohnt Sohnemann seid 8 Wochen bei mir und ich habe herausgefunden das der Handyvertrag nur von meinem Sohn unterschrieben wurde.
Mein Sohn hat in einer Zeitschrift eine Telefonnummer von einem Handyanbieter gefunden der dort Werbung gemacht hat.Dort hat er angerufen und seine Daten durchgegeben und der Handyanbieter hat ihm dann den Vertrag ausgefüllt zugesandt und mein Sohn brauchte nur noch zu unterschreiben und das ganze zurück zu senden,was er dann auch tat.
Da ich der Ansicht bin das der Vertrag ungültig ist -- da mein Sohn erst im August volljährig wird --- habe ich den Vertrag mit sofortiger Wirkung kündigen wollen.Ich habe mir eine Kopie der Vertragsdaten zukommen lassen und dabei festgestellt das die Daten des Geburtstages ( Geburtsjahres ) verdereht wurden.
Nachdem ich dem Handyanbieter diesen Zahlendreher im Vertrag mitgeteilt habe und auf sofortiger Beendigung des Vertrages bestand, sagte man mir das der Vertrag auf keinen Fall ungültig sei da der Unterzeichner ( also mein Sohn ) keine Mitteilungen über falsche Daten gemacht hätte.
Meine Fragen nun
Was kann oder muß ich tun um aus diesem Vertrag zu kommen?
Und in wie weit muß ich für die Handyrechnungen aufkommen, da mein Sohn noch Schüler ist ???????????
Wäre dankbar für jede Antwort.
Mfg.Karin
-- Editiert von Karin 1 am 12.04.2004 16:44:44
Vertrag rechtskräftig ????
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Der Vertrag ist schwebend unwirksam, kann also, wenn Sie nicht zustimmen wollen, problemlos für nichtig erklärt werden.
Lediglich für bereits erbrachte Leistungen (vertelefonierte Einheiten) muß wohl ein Entgelt bezahlt werden, mehr (Grundgebühren, Freischalt-, Stornierungs- oder Sperrgebühren etc.) jedoch nicht.
*wundert sich*
Eine Handyvertrag durchläuft doch die Schufa-Prüfung - in 99% zumindest.
Wie kann es dem Anbieter dann nicht auffallen, dass keine Daten gefunden wurden?
Im alter von (fälschlicherweise) 36 Jahren, müsste doch zumindest ein Girokonto eingetragen sein.
Da kann man nur sagen - unterlassene Prüfungspflicht.
Ansonsten wie Mareike schon schrieb.
Gruss
MichiM
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sehe ich noch lange nicht aus "
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Hallo Mareike und MichiM
Danke für eure schnellen und konkreten Antworten.
Bin echt froh wenn ich das durch habe.
Nochmals vielen Dank.
Mfg. Karin
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