Vertrag rechtskräftig ohne Hinweis auf AGB?

9. Dezember 2009 Thema abonnieren
 Von 
leja
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag rechtskräftig ohne Hinweis auf AGB?

Hallo zusammen,

ich bin schon ganz verzweifelt und kurz davor mir einen Anwalt zu nehmen, der mir aber eigentlich viel zu teuer ist. Vielleicht kann mir jemand helfen????

im Jahr 2004 nahm ich die Dienstleistung eines Betriebskosenhilfevereins in Anspruch, da ich Ärger mit den Nebenkosten hatte.
Dieser Verein funktioniert so, man zahlt einmalig 7,50 EUR und für jeden Brief extra Kosten und die Fachleute dort (Anwälte) kümmern sich um das Anliegen. Hat alles wunderbar geklappt. Streit gelegt. Nie wieder Leistungen des Vereins in Anspruch genommen.
JETZT 5 Jahre später schreibt mir der Verein eine Mahnung ich sollte Mitgliedsbeiträge von 2005 2006 2007 2008 und 2009 zahlen...(??)
Ich habe sofort Widerspruch eingelegt, da ich keine Vertrag abgeschlossen habe.
Dann kam einige Wochen später Post vom Anwalt, ich sollte doch alles zahlen. Wieder einen Widerspruch geschrieben mit der Aufforderung mit einen Vertrag zuzusenden, der belegt dass ich einen Vertrag eingegangen bin.
Dann kam Folgendes. Ein Anmeldeformular wo meine persönlichen Daten darauf stehen, eine Mitgliedsnummer, Eintrittsdatum und das ich 7,50 gezahlt habe. Keine Sternchen oder Verweise auf AGBs, Verinsauszüge, Mitgliedschaftsbestimmungen oder Ähnliches. Auf dem "Wisch" steht nicht mal das Wort Vertrag. Sondern nur die Bezeichnung des Vereins. Das wars. Und jetzt kam der Erlass auf einen Mahnbescheid.
Ist denn ein Blatt Papier wo nur Name Anschrift und oben aufgeführtes steht überhaupt rechtskräftig? Ich wurde nieee informiert, ein dauerhaftes Vertragsverhältnis einzugehen. In der Zwischenzeit war ich auch umgezogen und die berechnen mir sogar eine Anfrage beim Einwohnermeldeamt mit 6,50. Es handelt sich hier zwar nicht um Unsummen. Der geforderte Betrag ist NOCH zweistellig, aber ich habe das Gefühl, dass es nur Dummfang und Angstmache ist.
Ich hoffe mir kann irgendjemand helfen. Denn der Anwalt reagiert auf meine Schreiben gar nicht, obwohl ich jetzt schon wieder ein Einschreiben mit Rückschein geschickt habe.

Vielen Vielen Dank schon mal an Alle die hier antworten

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Die_Schulz
Status:
Praktikant
(935 Beiträge, 318x hilfreich)

quote:
Ist denn ein Blatt Papier wo nur Name Anschrift und oben aufgeführtes steht überhaupt rechtskräftig?


Klar. Es kann allenfalls fraglich sein, ob irgendwelche AGB wirksam einbezogen wurden bzw. ob klar bewiesen werden kann, zu welchen Konditionen der Vertrag abgeschlossen wurde.

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""

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Kannst du das schreiben mal sacnnen und hier einstellen?
www.imageshack.us ist ein Bilderdienst mit dem man kostenlos hierhin verlinken kann.




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
leja
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

ich hoffe das klappt mit der verlinkung, hab s auf die schnelle geschwärzt wegen persönlichen daten, sieht net so schön aus aber man sieht das was man soll
[color=blue]
[b][u]http://img15.imageshack.us/i/vertragbkhvgeschwrzt.jpg/%5D%5BIMG%5Dhttp://img15.imageshack.us/img1[/color]


vielen DANK!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!

-- Editiert am 10.12.2009 10:58

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119582 Beiträge, 39744x hilfreich)

Bei Mitgliedsgebühr 2004 und Aufnahmegebühr steht deutlich 'entfällt'.
Weitere Hinweise auf AGB oder was der Zettel überhaupt darstellen soll kann ich nicht finden.

Ob sich damit vor Gericht eine Zahlungspflicht durchsetzen lies, da habe ich so meine Zweifel ...

Für den Beitrag 2005 kann man übrigens hilfsweise die Einrede der Verjährung anbringen.

Eventuell kann man sich hier auch auf Verwirkung berufen, da es dem Verein ja offensichtlich ein paar Jahre lang egal war?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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#5
 Von 
leja
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

vielen dank für die antwort: genau so hab ich mir das auch gedacht. weiß nur nicht mit welchen §§ ich das belegen kann. na mal warten, heute hab ich den rückschein vom einschreiben zurückerhalten, vielleicht bekomme ich ja dieses mal ein antwort von denen. ist schon dreist.

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