Vertrag trotz Kündigung verlängert

4. März 2014 Thema abonnieren
 Von 
fillikos
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag trotz Kündigung verlängert

Hallo,
ich habe einen Vertrag mit einem Fitness Anbieter geschlossen. In diesem Zahle ich für 52 Wochen eine Rate und darf nach AGB 1x die Woche Trainieren. Ergo 52 Trainingseinheiten die generell auch nicht überschritten werden können, da man nur 1x die Woche Trainieren kann. Ich hatte aber eine mündliche Vereinbarung das ein Freund mit mir Trainieren geht und wir zusammen 26 (2x26=52) mal Trainieren können. Die Rate wird trotzdem in 52 Wochen abgebucht und der Vertrag hat eine Dauer von 1 Jahr.

- Als Zusatz, alle bisherigen und folgenden mündlichen Vereinbarungen sind nicht direkt mit dem Chef, sondern mit den Mitarbeitern des Hauses getätigt worden. Teilweise mit der Aussage der Rücksprache teilweise weis ich nicht ob es mit dem Chef in Rücksprache geschehen ist.

Nach einem knappen halben Jahr habe ich den Vertrag gekündigt und habe auch eine Bestätigung von dem Hause erhalten. Zwischenzeitlich haben wir gefragt wie oft wir noch gehen könnten. Uns wurde nach Prüfung mitgeteilt, dass wir noch ein paar mal gehen können. Somit sind wir die Woche nach der Kündigung wieder zum Training gegangen. Dort wurde uns mitgeteilt das wir schon 4 Trainingseinheiten über unserem Vertrag liegen und diese doch bezahlen sollen oder einen neuen Vertrag anfertigen sollen. Daraufhin haben wir die Situation der Mitarbeiterin (eine uns unbekannte) geschildert und nach Rücksprachen per Telefon (es ist mir nicht bekannt mit wem) tätigte Sie die Aussage, dass es in Ordnung geht, wir die zu viel getätigten Trainingseinheiten nicht bezahlen müssten und das es an diesem Tage das letzte Training sei.

Jetzt ist das 1 Jahr vorbei es wurde aber dennoch Geld durch das Lastschriftverfahren abgebucht und der Vertrag automatisch verlängert. Nach Rücksprache mit dem Chef verlangt dieser nun die Auszahlung der mehr in Anspruch genommenen Leistungen und hat eine Vertragsverlängerung von 6 Monaten (ersichtlich nur auf dem Lastschrift Einzug) getätigt.

Ist dies Rechtskräftig? Da ich eine bestätigte Kündigung habe. Und ist die mündliche Absprache mit der Mitarbeiterin bindend? Er somit keinen Anspruch an das Geld hat?
Als Zeuge ist immer mein Bekannter dabei gewesen der mit mir Trainiert hat.

Danke für die Antworten!

-----------------
""

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

quote:
mündliche Vereinbarung

Und die kannst du wie genau beweisen?

Habt ihr denn nun das Kontingent überschritten oder habt ihr es nicht überschritten?

quote:
Da ich eine bestätigte Kündigung habe.

Die Kündigung wurde dir schriftlich bestätigt? Wenn ja, würde ich dies zunächst einmal als gesetzt betrachten. Im Zweifel ist das dann am Ende der einzige Beweis. Wie will denn das Studio beweisen, dass ihr das Kontingent überschritten habt? Warum hat man euch Zugang gewährt und behauptet, es sei alles OK, wenn ihr doch das Kontingent überschritten hattet?

Insofern: Ich würde eine Rücklastschrift machen und mich stur stellen.

Wenn ihr aber doch das Kontingent überschritten hattet, begibt man sich allerdings evtl. auf etwas Glatteis.

-----------------
"Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Sicherheit gibts nur beim Anwalt."

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.993 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.309 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen