Vertrag trotz Vertragskündigung?

9. August 2016 Thema abonnieren
 Von 
Lillye
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)
Vertrag trotz Vertragskündigung?

Hallo,

mich würde im nachfolgendem Fall eine außenstehende Meinung interessieren:

Ein Internetanbieter (A) kündigt seinem Kunden wegen rückständiger Zahlung den Vertrag kurz vor offiziellem Vertragsende. Der Vertrag wurde seitens des Kunden nicht gekündigt, hat sich aber durch die Kündigung einen neuen Anbieter (B) suchen müssen und nutzt seit September 2015 auch dessen Leistung. Um der Schadensersatzforderung nach AGB von A zu umgehen, zahlt der Kunde bis zum Vertragsende noch ausstehende Forderungen. Als diese allesamt beglichen wurden, erhält der Kunde eine Mitteilung per Email, dass die Leistung des Anbieters A entsperrt wurden und man wieder surfen könne.

Der mittlerweile eigentlich ehemalige Kunde wundert sich, da nun seit 2 Monaten offiziell kein Vertrag mehr bestehen dürfte. und weist schriftlich darauf hin, dass kein Vertragsverhältnis bestünde und die Leistungen eingestellt werden sollen. Der Internetanbieter weist jedoch darauf hin, dass keine Kündigung des Kunden eingegangen sei und der Vertrag sich somit verlängert hätte. Mahnungen der letzten zwei Monate erhielt der Kunde nicht, obwohl doch bei Vertrag die Zahlung bei einem Vertragsverhältnis eingefordert werden müssten?!

Daraufhin schreibt der Kunde erneut, dass ihm der Vertrag vor einem Jahr gekündigt wurde und lediglich noch ausstehende Forderungen beglichen wurden. Jedoch informiert der Internetanbieter, dass die Vertragskündigung eine einseitige Vertragsänderung sei, welche von der jeweiligen Partei widerrufen werden könne. Im Anschluss behauptet der Anbieter, dass durch die Zahlung des Kunden dieser Widerruf erfolgt sei.

Was läuft hier verkehrt?

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15 Antworten
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#1
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Jedoch informiert der Internetanbieter, dass die Vertragskündigung eine einseitige Vertragsänderung sei, welche von der jeweiligen Partei widerrufen werden könne

Das ist absoluter Blödsinn.

Eine Kündigungsrücknahme kennt das Gesetz nicht. Also gibt es das faktisch auch zunächst nicht. Die Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung, die ihre Wirkung in dem Moment entfaltet, wo sie ausgesprochen wird.

Die "Rücknahme der Kündigung" ist ein Angebot, den Vertrag wieder fortzuführen. Rein rechtlich gesehen geht das nur, indem man faktisch einen neuen Vertrag abschließt. Dieser neue Vertrag besagt dann beispielsweise "Zu den ursprünglich vereinbarten Konditionen". Aber der Knackpunkt, auf den es ankommt: Dieser neue Vertrag oder die Rücknahme der Kündigung ist nur dann wirksam, wenn beide Vertragspartner das wollen, wenn also eine übereinstimmende Willenserklärung vorliegt.

Das einzige, was klar ist: Der zweite (in dem Fall du) kann auf der Weiterführung des Vertrages bestehen. Wenn du aber gar nicht willst, kann der Anbieter machen, was er will. Er kann dich nicht zur Fortführung zwingen.

Zitat:
Im Anschluss behauptet der Anbieter, dass durch die Zahlung des Kunden dieser Widerruf erfolgt sei.

Und auch das ist absoluter Blödsinn.

Im Gegenteil: Du bist ggf. so oder so zu einer Zahlung bis zum regulären Ende des Vertrages verpflichtet gewesen. Auch der Anbieter war nach Zahlung übrigens verpflichtet, den Anschluss zu entsperren und seine Leistung wieder aufzunehmen.

Aber eben nur bis zu dem Tag, wo die Kündigung wirksam wurde. Mehr nicht.

Das der Anbieter die Leistung weiter anbietet, ist sein Problem, nicht deines. Solange du die Leistung über die Kündigung hinaus nicht in Anspruch nimmst und nichts bezahlst, liegt auch kein konkludentes Handeln vor.

Ich würde dem Anbieter hier nur den Satz schreiben "Ich fordere sie auf, Klage vor dem hiesigen Amtsgericht einzureichen. Weder Inkasso, noch Rechtsanwälte noch gerichtliche Mahnbescheide werden mir zur Zahlung überzeugen. Die Diskussion ist beendet, ich erwarte sie vor Gericht."

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#2
 Von 
Lillye
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Vielen Dank für die Info. Bis jetzt kam nichts mehr darauf zurück. Sollte per Post auch nichts mehr kommen, betrachte ich es als erledigt.

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#3
 Von 
Lillye
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Heute erhielt ich nach Monaten wieder eine Rechnung des Anbieters, in der mir ab Monat Juni 2016 die Leistung in Rechnung gestellt wird. Ich habe per Email erneut Widerspruch eingelegt und den Widerruf der Einzugsermächtigung postalisch angekündigt. Ebenso letztmalig darum gebeten, die Leistung sofort einzustellen und von weiteren Diskussionen abzusehen.

Der Betrag soll nächste Woche von meinem Konto eingezogen werden. Gibt es für mich da noch weitere Möglichkeiten, neben dem Widerruf der Einzugsermächtigung, die Abbuchung zu unterbinden? Auf Nachfrage bei einer Bekannten, die in meiner Bank arbeitet, hieß es, ich könne erst im Nachgang kostenpflichtig das Geld zurückbuchen lassen.

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#4
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Das ist leider völliger Quatsch, was dir die Bekannte erzählt hat und sollte deine Bekannt beispielsweise am Schalter arbeiten sollte sie dringend SEPA-Schulungen besuchen.

Eine Rücklastschrift kann und darf dich exakt 0€ kosten.
Zudem gibt es in SEPA grundsätzlich die Möglichkeit, ein Mandat zu sperren bzw. einen Anbieter komplett zu sperren.

Du kannst bis zu 8 Wochen die Beträge zurück buchen lassen.

Ich würde übrigens den Anbieter in einem Brief mal fragen, ob er noch alle Tassen im Schrank hat und warum er einfach so tut, als gäbe es noch einen Vertrag und plötzlich wieder Geld abbuchen will.

Eine Frage noch: Handelt es sich um denselben Anschluss? Oder handelt es sich einmal um den Telefonanschluss und einmal um den Kabelanschluss? Wenn es sich um denselben Anschluss handelt, würde ich auch noch fragen, wie er denn überhaupt eine Leistung anbieten will, wenn die Leitung regulär von Anbieter B blockiert wird.

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Mitglied im AK Inkassowatch. Anfragen per PM. Meine Beiträge stellen keine Rechtsberatung dar. Siche

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#5
 Von 
Lillye
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Nein, die Bekannte arbeitet in einem ganz anderen Bereich und hat mit Schalter & Co. nicht annähernd etwas am Hut. Ich dachte nur, dass sie da ggfs. parallel etwas Ahnung hätte und mir eine Auskunft geben kann.

Ich habe vorhin beim Anbieter angerufen und gefragt, was da momentan schief läuft. Die Dame (aus der Vertragsabteilung) versuchte mir ebenfalls zu erklären, dass die Kündigung des Vertrages lediglich eine Androhung sein sollte, um zur Zahlung zu bewegen. Sie argumentierte ähnlich, wie mir die Dame per Email antwortete ... Ich hatte ihr dann gesagt, dass ich einen neuen Anbieter habe, die Leistung seit August nicht nutzen konnte (auch nicht nutze) und ich die Forderungen ab Juni von mir weise. Dann lenkte sie plötzlich ein, meinte, Ihre Kollegen hätte da scheinbar viel Mist verzapft und erklärte mir durch die Blume, dass ja eigentlich im Schreiben steht, dass ich zu sofort gekündigt wurde und ich noch nicht einmal zur Zahlung bis Juni verpflichtet war.
Sie schickte mir nun die Kündigung von August 2015 per Mail zu, auf die ich per Rückantwort Bezug nehmen soll und wegen der sofortigen Kündigung damals nun von meinem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen soll. Ehrlich gesagt, komme ich mir richtig veräppelt vor. Warum sollte ich von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn es keine Vertragsgrundlage gibt!?

Es handelt sich hierbei lediglich um einen DSL-Anschluss (bei Anbieter A und B), welcher bestehen soll, obwohl ich nur eine Dose mit einer Leitung besitze. Wie da Anbieter A und B gleichzeitig laufen sollen, hatte ich mich vor ein paar Tagen auch schon gefragt.

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#6
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Der exakte Wortlaut, mit dem der Anbieter ursprüngich gekündigt hat wäre da mal interessant.

Könnte ja auch eine Formulierung sein wie "wenn ... müssten wir bedauerlicherweise .... kündigen"...das wäre dann in der Tat kein Kündigung.

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#7
 Von 
Lillye
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

"Kündigung Ihres Vertrags (=Betreff)

[...] Da Sie sich bereits seit über 20 Kalendertagen im Zahlungsverzug befinden, kündigen wir hiermit per sofort Ihren Vertrag gemäß unserer Allgemeinen Geschäftsbedingungen.

Unsere Leistungen für Ihren Vertrag haben wir bereits eingestellt. [...]"

Für mich war und ist das eindeutig.

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#8
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Ja, ist es.
Aber da Du für den Rest der Laufzeit weiterbezahlt hast, kann man durchaus von einer konkludenten Akzeptanz einer Rücknahme der Kündigung ausgehen.

Du hättest maximal bis zum Datum des Schreibens bezahlen dürfen, da ja SOFORT gekündigt wurde.

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#9
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Ehrlich gesagt, komme ich mir richtig veräppelt vor. Warum sollte ich von einem Sonderkündigungsrecht Gebrauch machen, wenn es keine Vertragsgrundlage gibt!?

Das ist auch noch mehr Blödsinn, dass du irgendeine So0nderkündigung aussprechen sollst.
Etwas, was gekündigt ist, kann nicht ein zweites Mal gekündigt werden. Nicht von dir, nicht vom Anbieter.

Mit einer erneuten Kündigung würde man implizit sogar zugeben, dass der Vertrag weiterlief.

Zitat:
Für mich war und ist das eindeutig.

Ja, ist es auch.

Zitat:
kann man durchaus von einer konkludenten Akzeptanz einer Rücknahme der Kündigung ausgehen.

Selbst wenn man das zunächst unterstellt, was man meiner Meinung nach nicht kann: Als das Angebot zur Vertragsweiterführung kam hat der TE doch nach seiner Schilderung direkt widersprochen. Damit ist die konkludente Annahme einer Vertragsweiterführung endgültig vom Tisch.
Man würde doch die Reklamation des TE im Extremfalls als Irrtumsanfechtung auslegen müssen, oder nicht? Verschwinden lassen kann man die Reklamation jedenfalls nicht und mit dem Trick, dass der Anbieter die Kündigung einseitig zurückgezogen hätte, funktioniert das auch nicht.

Zitat:
Du hättest maximal bis zum Datum des Schreibens bezahlen dürfen, da ja SOFORT gekündigt wurde.

Schadensersatz bis zum Ende des Vertrages stand dem Anbieter ja nach gängiger Rechtsprechung zu. Auch wenn Gerichte da mittlerweile nur 50% der Grundgebühr akzeptieren und die Anbieter das auch mittlerweile eingesehen haben, befreit das den TE ja trotzdem nicht von der Zahlungspflicht.
Es ist ja richtig, dass es blöd ausschaut, aber ich sehe nicht, wo der Anbieter hier eine übereinstimmende Willenserklärung zur Vertragsweiterführung herbei dichten will, wenn man direkt ausdrücklich widerspricht. Das geht nicht.


-- Editiert von mepeisen am 11.08.2016 22:04

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#10
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2332 Beiträge, 364x hilfreich)

Wobei ich mir schwer tue bei einer anbieterseitigen außerordentlichen Kündigung, die vom Vertragspartner akzeptiert wird, einen entstandenen Schaden anzunehmen.

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#11
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Zitat:
Wobei ich mir schwer tue bei einer anbieterseitigen außerordentlichen Kündigung, die vom Vertragspartner akzeptiert wird, einen entstandenen Schaden anzunehmen.

Das Gesetz und die Gerichte sehen das aber anders.

Es gab eine Vertragslaufzeit und auch wenn der Anbieter gekündigt hat. er hat ja nicht gekündigt, weil jemand in der Straße die Leitung zerstört hat. Er hat gekündigt, weil der Kunde seiner vertraglichen Pflicht (Bezahlung) nicht nachkam. Somit war der Schadensverursacher eindeutig der Kunde. Und der Kunde hätte ja, wenn er diese Vertragskündigung nicht provoziert hätte, mindestens bis zum Vertragsende gezahlt.

Aber deswegen auch nur 50%, denn durch den Rauswurf spart sich der Anbieter auch etwas ein und natürlich darf ein Schadensersatz nur den echten entstehenden Schaden (=entgangener Gewinn?) umfassen. Die Anbieter haben stets verzichtet, Beweise zu erbringen, dass der Schaden mehr als 50% beträgt.

-- Editiert von mepeisen am 12.08.2016 07:23

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#12
 Von 
Lillye
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo, vielen Dank für die Hilfestellungen :)

Es gibt nun endlich Bewegung. Heute bekam ich eine Antwort auf meine Email, in der ich vorab die Einzugsermächtigung entzog und der Rechnung ab Juni widersprach. Der Anbieter entschuldigte sich nun für sein Versehen, hat die Kündigung akzeptiert und überweist mir noch eine Gutschrift i. H. v. ca. 60 €, die ich scheinbar zuviel gezahlt hatte. Ich denke, das hat etwas mit den hier bereits erwähnten 50%-Anteil der Grundgebühr zu tun. Sie fordern jetzt noch irgend einen Betrag, welchen ich schriftlich über eine entsprechende Rechnung aufgeschlüsselt wissen möchte.

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#13
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Bringt dich das dem eigentlichen Ziel, zu wechseln, denn näher? ;-)

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#14
 Von 
Lillye
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Da ich seit fast einem Jahr die Leistung eines anderen Anbieters nutze, ist/ war mein Ziel kein Wechsel, sondern, dass Forderungen ab Juni 2016 keinem Vertrag mit Anbieter A unterliegen. Der Anbieter war hier ja anderer Meinung. Die jetzige Forderung ist für mich nicht nachvollziehbar, da mir nur der noch zu überweisende Betrag mitgeteilt wurde, aber eine Rechnung bzw. eine Aufstellung,was sich dahinter verbergen soll, fehlt.

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#15
 Von 
mepeisen
Status:
Unsterblich
(24959 Beiträge, 16169x hilfreich)

Dann ist ja nun alles gut.

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