Hallo Zusammen,
um nicht zulange aufzuhalten, formuliere ich die Situation so präzise und kurz wie möglich.
Rückfragen werden gerne und kurzfristig beantwortet.
Eine Reise für 2 Personen wurde von Person A für Person A und B gebucht. Vertragsabschluss erfolgte nur durch Person A aber mit Zustimmung von Person B. Rücktritt von der Reise aus Trennungsgrund durch Person B ließ Kosten i.h.v. 245€ entstehen. Wer trägt diese Kosten?
A? B? Beide geteilt?
Vielen Dank für die Mühe zu lesen und ggfls. zu antworten.
Vertrag über Dritte (Urlaub) - Wer haftet?
19. Oktober 2016
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Frage vom 19. Oktober 2016 | 17:30
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag über Dritte (Urlaub) - Wer haftet?
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#1
Antwort vom 19. Oktober 2016 | 20:53
Von
Status: Unbeschreiblich (119490 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatRücktritt von der Reise aus Trennungsgrund :
Wer ist denn wie genau zurückgetreten?
A
A und B
A mit Zustimmung von B (und B ist gefahren)
B mit Zustimmung von A (und A ist gefahren)
...
#2
Antwort vom 19. Oktober 2016 | 20:58
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
A buchte. B ist mit Zustimmung von A zurückgetreten und A nimmt seinen Teil des Urlaubs trotzdem in Anspruch.
Kann A von B fordern, die Kosten zu übernehmen?
-- Editiert von frage92 am 19.10.2016 20:59
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#3
Antwort vom 19. Oktober 2016 | 21:10
Von
Status: Unparteiischer (9031 Beiträge, 4876x hilfreich)
ZitatKann A von B fordern, die Kosten zu übernehmen? :
Klar. Fordern kann man alles. Das Durchsetzen ist der schwierige Teil.
Dann muss B auch nichts zahlen, wenn dies nicht vereinbart war.ZitatB ist mit Zustimmung von A zurückgetreten :
#4
Antwort vom 19. Oktober 2016 | 22:57
Von
Status: Unbeschreiblich (119490 Beiträge, 39732x hilfreich)
ZitatKlar. Fordern kann man alles. Das Durchsetzen ist der schwierige Teil. :
Kenn ich doch woher?
ZitatB ist mit Zustimmung von A zurückgetreten :
Sofern A dieZustimmung nicht an Bedngungen wie z.B. "zahle Summe X" geknüpft hat, dürfte A leer ausgehen.
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