Vertrag über Dritte (Urlaub) - Wer haftet?

19. Oktober 2016 Thema abonnieren
 Von 
frage92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag über Dritte (Urlaub) - Wer haftet?

Hallo Zusammen,

um nicht zulange aufzuhalten, formuliere ich die Situation so präzise und kurz wie möglich.
Rückfragen werden gerne und kurzfristig beantwortet.

Eine Reise für 2 Personen wurde von Person A für Person A und B gebucht. Vertragsabschluss erfolgte nur durch Person A aber mit Zustimmung von Person B. Rücktritt von der Reise aus Trennungsgrund durch Person B ließ Kosten i.h.v. 245€ entstehen. Wer trägt diese Kosten?

A? B? Beide geteilt?

Vielen Dank für die Mühe zu lesen und ggfls. zu antworten.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von frage92):
Rücktritt von der Reise aus Trennungsgrund

Wer ist denn wie genau zurückgetreten?
A
A und B
A mit Zustimmung von B (und B ist gefahren)
B mit Zustimmung von A (und A ist gefahren)
...



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
frage92
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

A buchte. B ist mit Zustimmung von A zurückgetreten und A nimmt seinen Teil des Urlaubs trotzdem in Anspruch.

Kann A von B fordern, die Kosten zu übernehmen?

-- Editiert von frage92 am 19.10.2016 20:59

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von frage92):
Kann A von B fordern, die Kosten zu übernehmen?

Klar. Fordern kann man alles. Das Durchsetzen ist der schwierige Teil.

Zitat (von frage92):
B ist mit Zustimmung von A zurückgetreten
Dann muss B auch nichts zahlen, wenn dies nicht vereinbart war.

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119490 Beiträge, 39732x hilfreich)

Zitat (von radfahrer999):
Klar. Fordern kann man alles. Das Durchsetzen ist der schwierige Teil.

Kenn ich doch woher? :grins:



Zitat (von frage92):
B ist mit Zustimmung von A zurückgetreten

Sofern A dieZustimmung nicht an Bedngungen wie z.B. "zahle Summe X" geknüpft hat, dürfte A leer ausgehen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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