Hallo Person A und Person B sind beide deutsche Staatsbürger. Jedoch halten sie sich im nicht europäischem Ausland auf. Person A gibt Person B einen Privatkredit und möchte diesen mit einem Vertrag absichern.
Der Darlehensvertrag ist klasich aufgebaut:
1. Darlehensgewährung
2. Verzinsung
3. Tilgung
4. Sicherheiten
Worauf muss man achten, wenn der Vertrag auf nicht europäischem Boden abgeschlossen wird ? Gilt dieser dann nach deutschem Recht ?
Wie verifiziert man die Vertragsteilnehmer ? Reisepass /Personausweisnummer etc. ?
Ist ein Notar oder eine dritte Person nötig ?
Liebe Grüße
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-- Editiert am 16.04.2010 07:20
Vertrag über Privatkredit im Ausland abschließen
16. April 2010
Thema abonnieren
Frage vom 16. April 2010 | 07:19
Von
Status: Frischling (7 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag über Privatkredit im Ausland abschließen
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
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#1
Antwort vom 16. April 2010 | 11:12
Von
Status: Praktikant (900 Beiträge, 298x hilfreich)
Wenn die Personen sich lediglich im Ausland aufhalten und dort nicht ihren ständigen Wohnsitz haben, dürfte man wohl davon ausgehen, daß verständigerweise deutsches Recht als vereinbart gelten sollte (und nicht zufällig schon deswegen kubanisches, weil man den Vertrag beim Landgang in einem Café in Havanna geschlossen hat).
quote:
Wie verifiziert man die Vertragsteilnehmer ? Reisepass /Personausweisnummer etc. ?
Das wäre eine Möglichkeit.
quote:
Ist ein Notar oder eine dritte Person nötig ?
Nach deutschem Recht nicht, vermutlich nach den Gesetzen der meisten anderen Länder auch nicht.
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