Vertrag über Vermietung

11. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
diksch
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag über Vermietung

Ich habe mit meinem Bruder, weil uns das Objekt zusammengehört, einen Geschäftsraum vermietet. Wir haben dementsprechend ein gemeinsames Konto eröffnet. Der Geschäftsraum ist seit ca. 6 Monaten vermietet.
Der Vertrag wurde von mir und meinem Bruder unterschrieben

Bei der Überprüfung des Kontos stellte ich fest, das noch kein Geld, innerhalb der letzten 6 Monate, auf das Konto überwiesen wurde.
Ich weiß aber das der Mieter gezahlt hat.

Nun stellt sich bei mir die Frage, hat mein Bruder seine Kontonummer in dem Vertrag mit angegeben und nicht die Kto-Nr des gemeinsamen Kontos. Kann man das noch ändern. Liegt hier arglistige Täuschung und somit Betrug meines Bruders mir gegenüber, vor. Eine neue Kto-Nr, hat man ja auch nicht gleich auswendig im Kopf.

Wer kann mir Ratschläge geben, ich habe da nicht mit gerechnet, das mein Bruder mir gegenüber so hinterhältig ist.

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MichiM
Status:
Lehrling
(1706 Beiträge, 154x hilfreich)

Sie haben doch eine Kopie des Vertrages, oder? Schauen Sie doch mal rein, welches Konto angegeben wurde. Und auf welches der Mieter gezahlt hat.

Wenn das Verhältnis zu ihrem Bruder i.O. ist, sprechen Sie ihn doch einfach mal drauf an.
Vielleicht hat er auch aus "reinem Refelx" seine Kontonummer angegeben.

Ansonsten besteht immer noch die Möglichkeit, den Vertrag abzuändern.
Am eigentlichen inhalt ändert sich ja nichts - nur die Bankverbindung.
Wenn ihr Bruder da allerdings schwierigkeiten macht, würde ich die Sache einem Anwalt geben.

FROHE Ostern
MichiM

-----------------
"So dumm wie ich bin,
sehe ich noch lange nicht aus ;) "

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#2
 Von 
Dakusch
Status:
Schüler
(236 Beiträge, 24x hilfreich)

Reden sie einfach mit dem Mieter, damit er das Geld auf das gemeinsame Konto überweist.

Ihrem Bruder wird das wohl nicht gefallen.
Ich würde wohl auch sagen, wenn ihr Bruder Schwierigkeiten macht, das sie einen Anwalt einschalten.

Ich denke die Rechtslage ist soweit klar.

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