Vertrag über Webformular UND Papier - was zählt?

15. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
misterdata
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag über Webformular UND Papier - was zählt?

Hallo werte Forenteilnehmer,

meine Frau und ich haben Juni vergangenes Jahr über die Onlineseite einer Karlsruher Tanzschule einen Anfängerkurs "12 x 99 Min zu 99,-€" gebucht und eine Emailbestätigung erhalten "Vielen Dank für Ihre Nachricht. Wir bemühen uns diese so schnell wie möglich zu bearbeiten. Für Online-Anmeldungen erhalten Sie keinen gesonderten Bescheid. Sollten Sie nichts mehr von uns hören, kommen Sie bitte zur ersten Stunde ca. 15 Minuten früher. Bei Änderungen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung. Vielen Dank, Ihr m/m-Tanzteam."
Zum Starttermin kamen wir etwas spät, so dass wir geradenoch ein Formular ausfüllen konnten, das angeblich "nur nochmal zur Bestätigung und wegen der Versicherungsfragen" diente. Die 2 x 99 Euro entrichtete ich in bar.

Am Tanzkurs nahmen wir nun 8 oder 9 Stunden teil, ging gesundheitlich am Ende nicht mehr, also gingen wir nicht mehr hin. Damit war das "Ding gelaufen" für uns. Nun kam ein Schreiben am 6.5.08 in dem stand "Leider haben Sie sich nicht mehr bei uns gemeldet. Wir müssen Ihren Tanzvertrag erst einmal abrechnen Sie sind am 17.6.2007 eingetreten und der nächste Kündigungstermin ist der 16.6.2008. Hieraus ergeben sich 12 monate, davon sind 3 bezahlt. Es stehen also noch 9 x 82 Euro = 738 Euro zur Zahlung offen Bitte...."

Auf meinen empörten Anruf in dem Laden sagte eine kurz angebundene Dame "Tja, das passiert den Leuten bei uns öfter dass sie meinen, sie würden keinen Dauervertrag abschließen". Es wurde uns dann per Anwalt ein "Entgegenkommen von "nur" 246 Euro angeboten, was wir natürlich ablehnten und nun kam Mahnbescheid und darauf eine Klageerhebungsschrift.

Geld für einen eigenen Anwalt kann ich leider nicht lockermachen, muss also irgendwie versuchen, schlüssig zu argumentieren.

Frage: Zählt der Online abgeschlossene Vertrag (12 x 99 Min = 99 Euro) und damit Ende . Wir fühlen uns hier echt getäuscht - kann man sich in so einem Fall auf Täuschung berufen? (JA, wir haben das Formular unterschrieben OHNE es gründlichst in wenigen Minuten vor dem Kurs zu studieren!) oder muss ich dem schlauen Bauern nun die schönen Euros in den Rachen stopfen?

Würde mich sehr über sachkundige Anworten freuen, Viele Grüße, Harry

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

> Zum Starttermin kamen wir etwas spät, so dass wir geradenoch ein Formular ausfüllen konnten, das angeblich "nur nochmal zur Bestätigung und wegen der Versicherungsfragen" diente.

Das hört sich glaubhaft an, ihr hätten aber - nach Kenntnis von dem Inhalt- der Vertrag sofort anfechten müssen wegen arglistige Täuschung, diese Anfechtung kann auch durch "nachweisliche" Protest gegen dem Inhalt erklärt sein. Habt ihr das getan?

Gab es ein Widerrufsbelehrung für den Online Vertrag?



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#2
 Von 
misterdata
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo, ja ich habe in einem Schreiben ausdrücklich auf den Webseiten-Vertrag gepocht, nachdem ich mit der Dame am Telefon nicht übereinkam. In diesem Schreiben habe jede Zahlung abgelehnt.

Und NEIN, es gab keine Widerrufsbelehrung für den Onlinevertrag. Gib mal ein : http://www.mm-dance.de/ und füll mal mit dummydaten das Webformular aus, dann bekommst Du auch obige Bestätigung zugesandt.

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#3
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

Ich war schon eben auf die Seite.

Jetzt der Vertrag kam zustände durch Fernabsatz, was danach unterschrieben wurde zählt nicht (unter die Umstände die Du mit Deine Frau glaubhaft bennen können). Für Freizeitgestaltungen gilt aber § 312b 3.6 BGB

"6. über die Erbringung von Dienstleistungen in den Bereichen Unterbringung, Beförderung, Lieferung von Speisen und Getränken sowie Freizeitgestaltung, wenn sich der Unternehmer bei Vertragsschluss verpflichtet, die Dienstleistungen zu einem bestimmten Zeitpunkt oder innerhalb eines genau angegebenen Zeitraums zu erbringen "

Das hier nicht der Fall, weil die haben geschrieben: "Bei Änderungen setzen wir uns mit Ihnen in Verbindung."

An Deiner Stelle, ich wurde ein RA einschalten oder unter www.frag-einen-anwalt.de die Frage stellen, ob Du noch der Vertrag widerrufen kannst und die gezahlten 2x99 Euro zurück verlangen (zurück-Klage).



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#4
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> ob Du noch der Vertrag widerrufen kannst und die gezahlten 2x99 Euro zurück verlangen

Wieso, die Leistung wurde doch in Anspruch genommen.

Im übrigen, es wurde doch offenbar ein Vertrag zu 12 Einheiten à 99 EUR abgeschlossen. Wo ist denn gesagt, daß man dann nach nur 2 Einheiten aus der Sache raus sein kann?

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#5
 Von 
misterdata
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo nochmal, nein die 2x99 Euros sind ja ok. (Nochmal zur Klarstellung 2 Personen, jeder 99 Euro: dafür 12 x Tanzen je 90 Minuten! ) Das war der Grundkurs, den haben wir ja in Anspruch genommen (fast ganz)
Aber dass wir mit Unterschrift des Anmeldeformulars ein WEITERFÜHRENDES Abo mit dem Tanzkurs abgeschlossen haben sollen und dafür jetzt 738 Euro zahlen sollen, das ist das Thema.

-- Editiert von misterdata am 16.12.2008 00:53

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#6
 Von 
Job-Center
Status:
Schüler
(434 Beiträge, 60x hilfreich)

@ Misterdata, hallo

die 2x99 Euros sind ja ok. Das war der Grundkurs, den haben wir ja in Anspruch genommen (fast ganz)

"in Anspruch genommen" das dürfte hier keine Rolle spielen, das einzige "mögliche Problem" sind die 6 Monate für Widerruf vergangen.

Wie gesagt, der Vertrag kam zustände durch Fernabsatz, der 2. Vertrag wurde unterschrieben als Bestätigung dazu, dadurch bleibt bei Fernabsatz, keine Frage.





-- Editiert von Job-Center am 16.12.2008 00:58

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#7
 Von 
Leibgerichtshof
Status:
Student
(2318 Beiträge, 789x hilfreich)

> so dass wir geradenoch ein Formular ausfüllen konnten, das angeblich "nur nochmal zur Bestätigung und wegen der Versicherungsfragen" diente

Ja wenn man nicht liest, was man unterschreibt...

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