Vertrag und Umzug

11. September 2007 Thema abonnieren
 Von 
snoopychen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag und Umzug

Hallo,

ich hoffe mir kann jemand helfen :-). Für jede Hilfe bin ich dankbar!
Ich bin Ende November umgezogen. Da nicht klar war, wann ich genau umziehen werde, habe ich die Kündigung meines alten Kabelanbieters erst im Dezember vorgenommen. Da meine ganzen Unterlagen noch eingepackt waren, kam ich natürlich auch nciht an meine Vertragsunterlagen heran. Vom Mitarbeiter erhielt ich damals die Auskunft, dass ich eine Umzugsbestätigung nachreichen könne und damit dann auch rückwirkend kündigen könne. Auch meine neue Adresse notierte er sich. Soweit, so gut ;-) Ich schickte dem Kabelbetreiber dann eine Ummeldebestätigung per Post. Dennoch wurden mir jeden Monat fleißig weiterhin die Monatsbeträge abgebucht! Ich ließ diese dann immer wieder zurückgehen - keine Reaktion vom Kabelanbieter. Die erste Rechnung an meine neue Adresse erhielt ich erst im Mai diesen Jahres, obwohl ich einen Nachsendeauftrag (6 Monate lang) gestellt hatte. Daraufhin emailte ich dem Kabelbetreiber, der daraufhin mir eine Antwortmail schikcte, in welcher nur meien Anfrage war... Etwa einen Monat später erhielt ich eine Reaktion per Post: Kündigung zum 01.07.07 und rückwirkend wäre das nicht machbar. Jetzt erhielt ich ein Schreiben von deren Rechtsanwälten, dass ich bezahlen soll bis 14.09. (dann soll das Geld auf deren Konto sein), ansonsten werde ein bereits erstellter Mahnbescheid am 17.09. eingereicht. Ach so: am Anfang war das noch die RKS Südwest als Kabelanbieter, irgendwann zwischendrin wurde diese von Kabel Baden-Württemberg "übernommen". Daher stellt diese bzw stellen deren Rechtsanwälte mittlerweile die Forderungen an mich. In den damals mir ausgehändigten AGBs heißt es : "Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt." Nun meine Fragen: wie seht ihr die Lage? Welche Möglichkeiten habe ich?
Vielen Dank schonmal!

Viele Grüße
P.S.: ja, gelernt habe ich schon - Kündigung immer schriftlich per Fax oder Einschreiben mit Rückschein!!!

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?

Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Vertragsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mr.Cool
Status:
Richter
(8429 Beiträge, 3449x hilfreich)

Hast du einen Beleg für die Einsendung der Ummeldebestätigung?
Hast du die Kabelfirma nicht mal zwischendurch auf das falsche Abbuchen aufmerksam gemacht und formal die Einzugserm. entzogen?

Imn Streitfall mußt du nachweisen dich korrekt verhalten zu haben. Der Anbieter kann sich auf einen (angeblich)noch bestehenden Vertrag berufen. Zum Umgang mit solchen Mahnungen und Inkasso lies mal im Inkasso-Subforum.

-----------------
"#Vernunft ist wichtiger als Paragraphen#"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
snoopychen
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich habe von Kabel BW eine Bestätigung, dass die Ummeldebestötigung erhielten, bekamen. Allerdings verspätet... Interessant ist ja auch, dass ich einen Nachmieter habe und der die Leistung ja quasi abnimmt. Ist dann dieser nicht der Schuldner durch die Abnahme der Leistung? Bzgl Mahnung und Inkasso schau ich gleich mal - danke schonmal :-) Auch wenn ich jetzt immer noch nicht weiß, was ich am besten mache... :-(

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.244 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.419 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen