Vertrag unerfüllt - Ja oder nein ?

20. Juni 2020 Thema abonnieren
 Von 
Stef123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag unerfüllt - Ja oder nein ?

Hey,

ich habe vor 4 Tagen mit einem Auftraggeber einen Auftrag zur Fertigstellung seiner Webseite abgeschlossen. In diesem haben wir festgelegt, dass ich Ihm in 2 Tagen (17. - 18.06 24 Uhr) die Webseite mit den 5 Seiten erstelle und bei Fertigstellung diese noch auf seinen Server hochlade.

Nun hat er mir schriftlich nur Aufgaben für die Startseite (1. Seite) und ein paar mündliche Aufgaben bezüglich den anderen Seiten. Das Layout der weiteren 4 Seiten stand jedoch nicht fest und hat er mir nicht mitgeteilt obwohl er mir diese Daten geben wollte, damit ich nach seinen Vorstellungen dies erstellen kann.

Bis 18.06 um 15 Uhr habe ich das ganze erstellt gehabt und ihm eine E-Mail zukommen lassen, dass er sich das doch bitte anschauen soll und mir dann Rückmeldung geben soll. Dann erhielt ich bis 19:30 Uhr keine Antwort was merkwürdig war und habe ihn angerufen. Dann stellte sich heraus, dass er mir schon kurz darauf geantwortet hat aber aufgrund eines Fehlers bei meinem Hoster diese E-Mail bei mir nicht ankam. So sind 4 1/2 Stunden verflogen, die ich für die weiteren Seiten hatte. Jedenfalls habe ich dann direkt die Wünsche noch umgesetzt und weil es für mich ersichtlich war, dass ich aufgrund dieser Zeitverzögerung dies nicht bis zum vertraglich festgelegten Zeitpunkt schaffen werde (weil mir noch Daten (Bilder, Texte, Layout für die weiteren Seiten, vom Auftraggeber, gefehlt haben) ihm eine E-Mail zukommen lassen mit der Frage ob wir den Zeitraum nicht verlängern können (dies war gegen 21:45/22 Uhr).

Dann kam erst als der Vertrag bereits abgelaufen war eine Rückmeldung in dem er geschrieben hat, dass ich es nicht erfüllt habe und er formell gesehen nicht damit einverstanden ist, dass ich daran weiterarbeite.

Nun ist es so, dass :
- ich garnichts für diesen Fehler bei meinem Hoster kann und somit für den Zeitverzug
- ich bis 18.06 22:30Uhr alle genannten Wünsche umgesetzt habe (die ich vorliegen hatte)
- ich noch keine Infos von ihm hatte wie die anderen Seiten aussehen sollen (bis auf der Kopfbereich und Fußbereich und bei einer Seite noch der Content -> diesen habe ich dann auch schon erstellt gehabt) obwohl er mir diese Daten noch geben wollte.
- alle Seiten waren schon erstellt (eben nur mit dem Kopf- und Fußbereich)
- mein Auftraggeber denmündlich abgesprochenen Pflichten nicht nachgekommen ist und mehr verlangt als eigentlich besprochen

Da sind viele ungünstige Sachen beigeflossen, für die ich eigentlich nichts kann. Und der Auftraggeber ist seinen Pflichten auch nicht nachgekommen. Dann hat er noch einen Bereich dazu genommen, den wir garnicht besprochen haben (leider habe ich dies ganze nicht detaliert im Vertrag aufgeschrieben nur: " Erstellung einer Webseite bis zum 18.06 24 Uhr Fixtermin: Startseite, Produktseite, Produktvorstellungsseite, Impressum, Datenschutz, AGBs, basierend auf dem forgefertigen Design, Umzug auf Auftraggeber Server).

Nun besteht der Vertrag nicht mehr weil er ausgelaufen ist.

Nur ich stelle mir trotzdem die Frage ob dies so rechtskräftig ist und er nun nicht mehr daran gebunden ist obwohl er seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist (steht so leider nicht im Vertrag drin .- haben wir mündlich vereinbart) .

Ich freue mich von euch zu hören.

-- Editiert von Stef123mitglied am 20.06.2020 11:09

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16464 Beiträge, 9282x hilfreich)

Wenn der Vertrag ausgelaufen ist, dann ist das so. Eine Verlängerung kann man nicht erzwingen - egal was vorher war.
Die einzig interessante Fragen sind
a) Muss der Auftraggeber dem Auftragnehmer noch die Chance geben, die Webseite fertigzustellen? (Kommt auf den genauen Vertrag an, kann man aus der Ferne also nicht beurteilen. Tendenz aber eher "nein", da ein sogenanntes absolutes Fixgeschäft vereinbart zu sein scheint.)
b) falls nein: Muss der Auftraggeber für das halbfertige Werk zumindest anteilig bezahlen? (Kommt drauf an, welcgen Nutzwert das halbfertige Werk hat und ob ein anderer Programmierer darauf realistischerweise aufbauen kann oder bei Null anfangen muss.)

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
JenAn
Status:
Student
(2517 Beiträge, 2552x hilfreich)

Das ist doch der Klassiker - Kunde setzt Deadline, liefert notwendiges Material nicht oder zu spät und will mit der Begründung dann nicht zahlen. Ist im besten Falle Dummheit, im schlimmsten Fall von vornherein geplanter Betrug.

Deswegen gehört in sowas mindestens auch eine Deadline für den Kunden, bis wann er alle Materialien geliefert haben muß. Verletzt er die, kann er schon mal seinerseits keine Zeitverzögerung als Mangel rügen.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Stef123mitglied):
- ich garnichts für diesen Fehler bei meinem Hoster kann

Dein Hoster, Dein Problem.



Zitat (von Stef123mitglied):
So sind 4 1/2 Stunden verflogen, die ich für die weiteren Seiten hatte.

Das dürfte angesichts der Deadline und der Gesamtsituation wohl unter "selber schuld" fallen.



Zitat (von Stef123mitglied):
Nur ich stelle mir trotzdem die Frage ob dies so rechtskräftig ist und er nun nicht mehr daran gebunden ist

Der Schilderung nach ja.



Zitat (von Stef123mitglied):
obwohl er seinen Verpflichtungen nicht nachgekommen ist

Für die Absprachen wäre man beweisbelastet - "mündlich" ist da also schon mal sehr ungünstig.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9031 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von Stef123mitglied):
Vertrag unerfüllt - Ja oder nein ?
Ja

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Stef123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Vielen Dank für eure Antworten.

Schade... Das habe ich mir schon gedacht..

Da habe ich dann wieder eine neue Erfahrung gesammelt aus der ich zukünftig lernen werde - auch was tolles.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Stef123mitglied
Status:
Frischling
(8 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey,

noch eine Frage.

Kann der Auftraggeber wegen dem ganzen nun Schadensersatz von mir verlangen?

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Stef123mitglied):
Kann der Auftraggeber wegen dem ganzen nun Schadensersatz von mir verlangen?

a, kann man.
Verlangen kann man, denn verlangen kann man ja fast alles.

Probleme gibt es meist erst beim „bekommen" bzw. „durchsetzen", denn da spielen eine Vielzahl von Faktoren (kann er, will er, darf er, ist er vertraglich verpflichtet, sind diese vertraglichen Verpflichtungen gültig, …) mit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

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