hallo, ich möchte ein 17 jähriges Mädchen fotografieren. das werden Aufnamen in Richtung Mode- und Portraitfotografie draussen im grünen.
Der Vertrag sieht vor, dass sich von mir eine CD mit allen Fotos für private Zwecke bekommt. Ich erhalte die Rechte zur Veröffentlichung und kommerziellen Nutzung an den Fotos.
darf sie mit 17 so einen Vertrag unterschreiben oder müssen die Eltern zustimmen?
Vertrag unterschreiben mit 17?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Fragen zu einem Vertrag oder Klauseln?
Hier müssen die Eltern zustimmen.
Die Erstellung von kommerziellen Fotos dürfte nicht unter die für beschränkt geschäftsfähige Minderjährige zugelassenen Rechtsgeschäfte fallen.
Es kommt auf die Höhe des Preises an, den Sie für die Fotos usw. verlangen. Grundsätzlich ist jedoch die Einwilligung beider gesetzlicher Erziehungsberechtigter nötig.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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eigentlich ist ein Weiterverkauf der Fotos nicht vorgesehen, dass ist nur so eine Komponente aus dem Vertrag, die ließe sich natürlich auch entfernen.
allerdings möchte ich die Fotos auf meiner Homepage veröffentlichen, dazu brauche ich die Nutzungsrechte
Es ist abzuwägen, ob die Minderjährigen bereits über die erforderliche Reife verfügen, ihr Persönlichkeitsrecht selbstständig auszu-üben. Ist dies der Fall, ist alleine auf ihre Entscheidung abzustellen – andernfalls erfolgt die Einwilligung entweder noch durch die Erziehungsberechtigten, oder durch eine gemeinsame Entscheidung der Erziehungsberechtigten und des Minderjährigen.
Sprechen Sie dieses mit den Erziehungsberechtigten ab, dann decken Sie beide Einwilligungsalternativen ab.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
danke für die Auskunft. In diesem Fall hat mir das Mädchen jetzt erzählt, dass du Mutter unterschreiben wird. Das Mädchen hat einen volljährigen Freund und einen festen Nebenjob. Wenn es eine frage der persönlichen Reife ist, macht sie mir stark den Eindruck dazu.
Wie ist es den bei der Unterschrift der Erziehungsberchtigten, müssen beide Eltern unterschreiben oder reicht die Einwilligung eines Elternteils?
Grundsätzlich ist es nötig, dass beide Elternteile zustimmen, da es sich idR um eine Gemeinsamvertretung des Kindes durch die Eltern handelt. Lediglich in Ausnahmefällen ist eine Alleinvertretung durch einen Elternteil möglich. Versichern Sie sich der Zustimmung des anderen Elternteils. Dieses kann auch darin liegen, dass der nicht anwesende Elternteil einer Alleinvertretung des anwensenden Elternteils eingewilligt hat, oder das der anwesende Elternteil als Vertreter des nicht anwensenden Elternteils fungiert. Dieses sollte bei dem anwesenden Elternteil angesprochen werden.
Gern geschehen.
Mit freundlichen Grüßen,
- Roenner -
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