Vertrag vor Unterzeichnung abändern

30. April 2020 Thema abonnieren
 Von 
tom666999
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag vor Unterzeichnung abändern

Hallo zusammen,

Angenommen eine Person bekommt einen noch nicht unterschriebenen Vertrag zugesendet. Dieser Vertrag ist vom Vertragsersteller noch nicht unterschrieben.

Darf die Person den Vertrag kopieren und darin Absätze ändern bevor er diesen unterschreibt und zurück sendet?

Hintergrund der Frage: Die Gegenseite, die den Vertrag erstellt hat, geht wohl davon aus, dass es sich bei der Rücksendung mit Unterschrift um ihr Orginal handelt. Sie Unterzeichnet den Vertrag mit Änderung ohne von der Änderung kenntnis zu nehmen.

In welchen Fällen wäre der Vertrag gültig?
Macht sich die Person die den Vertrag ändert Schuldig?

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116238 Beiträge, 39230x hilfreich)

Zitat (von tom666999):
Die Gegenseite, die den Vertrag erstellt hat, geht wohl davon aus, dass es sich bei der Rücksendung mit Unterschrift um ihr Orginal handelt. Sie Unterzeichnet den Vertrag mit Änderung ohne von der Änderung kenntnis zu nehmen.

Wenn man das so macht, ist das in der Regel ein neues Angebot, das mit Unterschrift der Gegenseite angenommen wird.

Allerdings müsste man dann im konkreten Einzelfall schauen,
a) ob die Gegenseite den üblichen Sorgfaltspflichten nach gekommen ist
b) wie arglistig dieses unterschieben war
und dann gegeneinander abwägen.

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zunächst wäre mal zu fragen, wie die Gegenseite im Streitfall überhaupt beweisen wollte, daß sie dem Betreffenden einen inhaltlich anderen Vertrag geschickt haben will. Denn ohne beweisbare Täuschung auch keine Straftat.

Grundsätzlich ist man selbst verantwortlich, wenn man etwas unterschreibt, ohne es gelesen zu haben. Es kommt dann auf den Einzelfall an - wurden erkennbar Änderungen vorgenommen oder lediglich eine Zahl in §39 auf Seite 114 geändert? Wurde eine besondere Notlage ausgenutzt (Gegenseite mußte den Vertrag schnell abschließen, weil ihr sonst erhebliche finanzielle Nachteile drohen )?

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#3
 Von 
radfahrer999
Status:
Unparteiischer
(9032 Beiträge, 4876x hilfreich)

Zitat (von tom666999):
Darf die Person den Vertrag kopieren und darin Absätze ändern bevor er diesen unterschreibt und zurück sendet?
Was mir hier sofort in den Sinn kommt sind Unterjubelungen per Photoshop.

Da es sich hier um ein neues Angebot handelt. Wie äre es, wenn man die Stellen die man ändert unmissverständlich kennzeichnet?

Signatur:

Wenn dir die Antwort nicht gefällt, solltest du die Frage nicht stellen... ;-)

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#4
 Von 
user08154711
Status:
Lehrling
(1897 Beiträge, 277x hilfreich)

Zitat (von tom666999):
Die Gegenseite, die den Vertrag erstellt hat, geht wohl davon aus, dass es sich bei der Rücksendung mit Unterschrift um ihr Orginal handelt. Sie Unterzeichnet den Vertrag mit Änderung ohne von der Änderung kenntnis zu nehmen.
Wenn jemand einen Vertrag unterzeichnet, ist davon auszugehen, dass dieser den Vertrag auch gelesen hat.

Zitat (von tom666999):
In welchen Fällen wäre der Vertrag gültig?
In diesem Fall ist er "gültig".

Zitat (von tom666999):
Macht sich die Person die den Vertrag ändert Schuldig?
Schuldig? Nein.

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#5
 Von 
BigiBigiBigi
Status:
Junior-Partner
(5402 Beiträge, 1814x hilfreich)

Zitat (von user08154711):
Schuldig? Nein.


Selbstverständlich kann im Einzelfall ein (versuchter) Betrug vorliegen, wenn der Gegenseite vorgetäuscht wird, daß man genau das zugeschickte Exemplar unterschrieben hat und darauf spekuliert, daß diese den Vertrag nicht erneut komplett durchlesen wird.

Dafür sind die von mir in #2 getätigten Überlegungen anzustellen (Umfang des Vertrages, Dringlichkeit, Umfang der Änderung).

Keinesfalls kann man sich in jeder denkbaren Konstellation hinter "hätte lesen müssen" zurückziehen, sonst wäre auch jede andere Täuschung (etwa das bekannte "ein Blatt Papier über das andere legen und so Unterschrift unter dem verdeckten Blatt erschleichen") völlig straflos.

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