Hallo zusammen,
Angenommen eine Person bekommt einen noch nicht unterschriebenen Vertrag zugesendet. Dieser Vertrag ist vom Vertragsersteller noch nicht unterschrieben.
Darf die Person den Vertrag kopieren und darin Absätze ändern bevor er diesen unterschreibt und zurück sendet?
Hintergrund der Frage: Die Gegenseite, die den Vertrag erstellt hat, geht wohl davon aus, dass es sich bei der Rücksendung mit Unterschrift um ihr Orginal handelt. Sie Unterzeichnet den Vertrag mit Änderung ohne von der Änderung kenntnis zu nehmen.
In welchen Fällen wäre der Vertrag gültig?
Macht sich die Person die den Vertrag ändert Schuldig?
Vertrag vor Unterzeichnung abändern
30. April 2020
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Frage vom 30. April 2020 | 09:38
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Vertrag vor Unterzeichnung abändern
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#1
Antwort vom 30. April 2020 | 11:02
Von
Status: Unbeschreiblich (116238 Beiträge, 39230x hilfreich)
ZitatDie Gegenseite, die den Vertrag erstellt hat, geht wohl davon aus, dass es sich bei der Rücksendung mit Unterschrift um ihr Orginal handelt. Sie Unterzeichnet den Vertrag mit Änderung ohne von der Änderung kenntnis zu nehmen. :
Wenn man das so macht, ist das in der Regel ein neues Angebot, das mit Unterschrift der Gegenseite angenommen wird.
Allerdings müsste man dann im konkreten Einzelfall schauen,
a) ob die Gegenseite den üblichen Sorgfaltspflichten nach gekommen ist
b) wie arglistig dieses unterschieben war
und dann gegeneinander abwägen.
#2
Antwort vom 30. April 2020 | 11:32
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1814x hilfreich)
Zunächst wäre mal zu fragen, wie die Gegenseite im Streitfall überhaupt beweisen wollte, daß sie dem Betreffenden einen inhaltlich anderen Vertrag geschickt haben will. Denn ohne beweisbare Täuschung auch keine Straftat.
Grundsätzlich ist man selbst verantwortlich, wenn man etwas unterschreibt, ohne es gelesen zu haben. Es kommt dann auf den Einzelfall an - wurden erkennbar Änderungen vorgenommen oder lediglich eine Zahl in §39 auf Seite 114 geändert? Wurde eine besondere Notlage ausgenutzt (Gegenseite mußte den Vertrag schnell abschließen, weil ihr sonst erhebliche finanzielle Nachteile drohen )?
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#3
Antwort vom 30. April 2020 | 12:52
Von
Status: Unparteiischer (9032 Beiträge, 4876x hilfreich)
Was mir hier sofort in den Sinn kommt sind Unterjubelungen per Photoshop.ZitatDarf die Person den Vertrag kopieren und darin Absätze ändern bevor er diesen unterschreibt und zurück sendet? :
Da es sich hier um ein neues Angebot handelt. Wie äre es, wenn man die Stellen die man ändert unmissverständlich kennzeichnet?
#4
Antwort vom 5. Mai 2020 | 14:21
Von
Status: Lehrling (1897 Beiträge, 277x hilfreich)
Wenn jemand einen Vertrag unterzeichnet, ist davon auszugehen, dass dieser den Vertrag auch gelesen hat.ZitatDie Gegenseite, die den Vertrag erstellt hat, geht wohl davon aus, dass es sich bei der Rücksendung mit Unterschrift um ihr Orginal handelt. Sie Unterzeichnet den Vertrag mit Änderung ohne von der Änderung kenntnis zu nehmen. :
In diesem Fall ist er "gültig".ZitatIn welchen Fällen wäre der Vertrag gültig? :
Schuldig? Nein.ZitatMacht sich die Person die den Vertrag ändert Schuldig? :
#5
Antwort vom 6. Mai 2020 | 10:34
Von
Status: Junior-Partner (5402 Beiträge, 1814x hilfreich)
ZitatSchuldig? Nein. :
Selbstverständlich kann im Einzelfall ein (versuchter) Betrug vorliegen, wenn der Gegenseite vorgetäuscht wird, daß man genau das zugeschickte Exemplar unterschrieben hat und darauf spekuliert, daß diese den Vertrag nicht erneut komplett durchlesen wird.
Dafür sind die von mir in #2 getätigten Überlegungen anzustellen (Umfang des Vertrages, Dringlichkeit, Umfang der Änderung).
Keinesfalls kann man sich in jeder denkbaren Konstellation hinter "hätte lesen müssen" zurückziehen, sonst wäre auch jede andere Täuschung (etwa das bekannte "ein Blatt Papier über das andere legen und so Unterschrift unter dem verdeckten Blatt erschleichen") völlig straflos.
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